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16. Plattform Gesundheit des IKK e.V.: „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“
Die Notfallversorgung in Deutschland braucht eine bundesweit einheitliche Struktur mit einer festgelegten und vor allem verlässlichen Kooperation zwischen ambulant und stationär. So das Resümee der Diskussionsteilnehmer der 16. Plattform Gesundheit des IKK e.V., die gestern stattfand. Vor mehr als 130 Teilnehmern diskutierten Vertreter aus Politik, Wissenschaft und Gesundheitswirtschaft unter der Überschrift „Notfall Notversorgung! Von Steuerungs- und Strukturdefiziten“ in der Berliner Kalkscheune. „Ein Umerziehen der Patienten hin zu den bestehenden Strukturen ist aussichtslos, vielmehr müssen sich die Strukturen den geänderten Realitäten anpassen“, betonte die Berliner Senatorin für Gesundheit, Pflege und Gleichstellung, Dilek Kolat. In Berlin ist die Notfallversorgung nach Aussage der Senatorin „sehr gut, innovativ und stresserprobt“. Gleichwohl gebe es noch Verbesserungspotenziale. 39 Notfallambulanzen habe die Hauptstadt, alle gut aufgestellt, je-doch „rund um die Uhr voll“. Jährlich würden die Fallzahlen in den Berliner Rettungsstellen um fünf Prozent steigen. Das entspricht auch der bundesweiten Entwicklung, sagte die Senatorin. Als Gründe für die ansteigenden Patientenzahlen nannte die SPD-Politikerin u.a. Unkenntnis über die ambulanten Strukturen. 70 Prozent der 1,2 Millionen Notfälle, die in den Berliner Rettungsstellen 2012 behandelt wurden, seien ambulant betreut worden. 40 Prozent dieser Patienten kamen während der herkömmlichen Praxiszeiten. Wie dieses Problem abgestellt wer-den könne, dafür habe die Gesundheitssenatorin „keine Lösung“. Für eine bessere Versorgung der Patienten in den Kliniken habe Berlin jetzt Qualitätsvorgaben erstellt. Danach müssen die Notaufnahmen als eine eigenständige strukturelle und bauliche Einheit vorgehalten werden. Ärzte, die dauerhaft in der Notaufnahme tätig sind, sollen eine Zusatzqualifikation erwerben, ebenso die in der Notfallpflege Tätigen. Die zurzeit zwölf Portal-praxen, die an den Krankenhäusern angesiedelt sind, sollen für Entlastung der Notaufnahmen sorgen. Kolat berichtete, dass länderübergreifend derzeit an Lösungen gearbeitet wird, um die Versorgungsqualität zu verbessern. Berlin habe die Federführung bei dieser Arbeitsgruppe übernommen. Hans-Jürgen Müller, Vorstandsvorsitzender des IKK e.V., wies darauf hin, dass die Versicherten mit den Füßen abstimmen würden: 20 bis 25 Millionen Menschen werden jährlich in den Notaufnahmen der Kliniken betreut. Rund elf Millionen davon lediglich ambulant. Er forderte die Kassenärztlichen Vereinigungen (KV) auf, ihrem Sicherstellungsauftrag nachzukommen. „Die Strukturen müssen dem gesetzlich verankerten Grundsatz ´ambulant vor stationär` Rechnung tragen“, so der Vorstandsvorsitzende. Mit dem Ärztlichen Bereitschaftsdienst, der von den niedergelassenen Ärzten organisiert werde, gelinge dies offenbar nicht. Müller berichtete, dass unbekannt sei, wie der Bereitschaftsdienst erreicht werde. Die bundesweite Nummer 116117 würden nach einer Umfrage der KBV 2016 weniger als die Hälfte der Patienten kennen. Müller: „Hier besteht noch Potenzial für Kommunikationsmaßnahmen.“ Der Vorstandsvorsitzende sprach sich für die von der Politik verordneten Portalpraxen aus. Kein Patient dürfe abgewiesen werden. Als „Kampf im ambulant-stationären Grenzbereich“ beschrieb Dr. Wulf-Dietrich Leber, Leiter der Abteilung Krankenhäuser des GKV-Spitzenverbandes, die derzeitige Situation. Der Patient wisse nicht, wohin er im Notfall gehen solle. Daran ändere auch die Einrichtung von Portalpraxen nichts. Nach Gesprächen mit den Kliniken wisse er: „Der Pförtner entscheidet dar-über, wer wo versorgt wird.“ Die Portalpraxen dürften nach Aussage von Leber nicht vor die Notfallambulanzen gestellt werden. Für den GKV-Mann ist derzeit bereits klar: „70 Prozent der Krankenhäuser haben keine richtige Notfallversorgung.“ Er forderte eine Spezialisierung der Rettungsstellen. So würden beispielsweise in Wien nachts und am Wochenende Patienten mit Verdacht auf Herzinfarkt nur in zwei Kliniken gebracht. Leber: „In Berlin sind dafür 39 Kliniken da, das brauchen wir nicht.“ Auch in der Schweiz würden Patienten mit sogenannten Bagatellerkrankungen zu oft in die Notaufnahme gehen, berichtete Felix Schneuwly, Head of Public Affairs, comparis.ch AG Zürich. Die Finanzierung sei dual – über den Krankenversicherer und über Steuern. Dies sei nicht zufriedenstellend. Auch bei der Planung habe die Schweiz Probleme. „Der Spagat der Notfallversorgung zwischen Planung durch Kantone und Marktwirtschaft ist immens“, so Schneuwly. Auf der einen Seite erlasse der Bundesrat einheitliche Planungskriterien, die Kliniken müssten jedoch die Leistungen „kostengünstig und effizient“ erbringen. Die Vielfalt ist „pittoresk“, so der Schweizer: „26 Kantone regeln die Versorgung für insgesamt acht Millionen Einwohner“ – zudem noch mit unterschiedlichen Notrufnummern. Die Zukunft sieht Schneuwly in der Telemedizin: Damit könnten Patienten im Notfall besser gesteuert werden. Dr. Dominik Graf von Stillfried, Geschäftsführer des Zentralinstitutes für die Kassenärztliche Versorgung Deutschlands, sieht das Problem „nicht nur bei den Kassenärztlichen Vereinigungen“. Er kritisierte, dass die bundeseinheitliche Rufnummer für den Ärztlichen Bereitschafts-dienst nicht rund um die Uhr geschaltet werden dürfe. In Berlin gebe es zudem einen 24-Stunden-Bereitschaftsdienst, der aber offenbar nicht bekannt sei. „Wenn der Patient meint, er sei ein Notfall, dann müssen wir ihn behandeln“, sagte Dr. Bernd Metzinger, Geschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft. Er forderte, dass eigentlich nur „der erfahrenste Arzt der Klinik“ in der Notfallambulanz entscheiden könne, ob der Patient in die Portalpraxis oder in die Rettungsstelle gehört. „Der Patient muss in die richtige Versorgung“, so Metzinger. Er sprach sich gegen die ab 1. April vorgesehen Abgeltungspauschale aus. Zwei Minuten habe ein Arzt Zeit, um zu entscheiden, ob der Patient in der Notaufnahme behandelt werden müsse. Das sei zu wenig. Dr. Christopher Niehues, Geschäftsführer des Institutes für Management der Notfallversorgung, ist sich sicher, dass die Portalpraxen allein das Problem nicht lösen werden. „Patienten gehen ganz gezielt in die Klinik – das ist nicht abhängig vom Sozialstatus“, so Niehues. Derzeit sei nicht bekannt, wieviel Patienten in den Notaufnahmen behandelt würden. Niehues: „Es gibt 20 verschiedene Abrechnungsverfahren – wir brauchen Daten und Statistiken.“ Verlässliche Zahlen erhofft sich auch Michael Zaske, Leiter des Referates gesundheitliche Versorgung, Gesundheitswirtschaft, Krankenhäuser, Rehabilitation im Brandenburger Ministerium für Arbeit, Soziale, Gesundheit, Frauen und Familie. Gemeinsam mit Krankenkassen, wie der IKK Brandenburg und Berlin, Landeskrankenhausgesellschaft, KV Brandenburg und IGES-Institut sollen jetzt die Daten in den Rettungsstellen erhoben und ausgewertet werden. Zaske: „Wir haben zu viele Anlaufstellen, zu viele Systeme parallel und zu wenig gemeinsame Kooperation und Steuerung.“ Die KBV hat nach Aussage von Dr. Graf von Stillfried jetzt ein Konzept erarbeitet, um dem Problem aktiv zu begegnen: So soll die bundesweite Nummer des ärztlichen Bereitschaftsdienstes 24 Stunden geschaltet werden. Dort würden Patienten auch beraten werden und eine „angemessene ärztliche Empfehlung – mit möglichem Term
in – erhalten“, so von Stillfried. Die Portalpraxis ist nach seiner Aussage „nicht an allen Klinikstandorten“ erforderlich. Grund: Die Auslastung müsse gewährleistet werden. Zudem müsse es auch eine Konzentration der Notfallambulanzen geben – beispielsweise auf Schlaganfall oder Herzinfarkt. […]
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Apotheken und Krankenkassen organisieren Impfstoff-Versorgung im Nordosten
Auch wenn nach Expertenansicht die Zahl der Influenza-Infektionen nicht mehr steigen wird, hat die Grippewelle Deutschland weiter im Griff. Den wirksamsten Schutz vor einer Infektion bietet eine Schutzimpfung, für die sich die gesetzlichen Krankenkassen in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern einsetzen. Kassen übernehmen bereits heute den von Ärzten verordneten Vierfach-Impfstoff Bereits heute übernehmen die Krankenkassen nach ärztlicher Empfehlung den Vierfach-Impfstoff, auch wenn aktuell der Dreifach-Impfstoff noch Standard ist. Für die nächste Impfsaison ab Herbst 2018 organisieren die Kassen zusammen mit den Apothekerverbänden in Berlin, Brandenburg und Mecklenburg-Vorpommern zugleich bundesweit als erste Region die Versorgung mit dem neuen Vierfach-Impfstoff, obgleich die offizielle Entscheidung des Gemeinsamen Bundesausschusses dazu noch aussteht. Derzeit gehen die Vorbestellungen der von den Ärzten prognostizierten Impfdosen bei den Apotheken ein. Nach aktuellem Stand läuft das Verfahren reibungslos, sodass die Impfstoffhersteller nun die Impfdosen bis zum Herbst mit dem notwendigen Produktionsvorlauf herstellen können. Das trägt zur Versorgungssicherheit mit ausreichenden Grippeimpfstoffen bei. Grundlage für dieses Vorbestell-System ist eine Vereinbarung zwischen gesetzlichen Krankenkassen und Apothekerverbänden. Kassen tragen Mehrkosten von mindestens 7 Millionen Euro für neuen Impfstoff Während die Krankenkassen für Patienten in den drei Bundesländern in der laufenden Impfsaison in den meisten Fällen pro Impfdosis des Dreifach-Impfstoffs jeweils 6,65 Euro bezahlten, investieren sie in der kommenden Saison deutlich mehr. Nach aktuellen Schätzungen gehen die Kassen von Mehrausgaben in der Region Nordost in Höhe von mindestens 7 Millionen Euro aus. Im Rahmen der Vereinbarung mit den Apothekerverbänden beträgt der Dosispreis für den Vierfach-Impfstoff im Regelfall 10,95 Euro. „Die Krankenkassen in Nordost haben sich sehr frühzeitig dafür entschieden, deutlich mehr Geld in die Hand zu nehmen, um einen adäquaten Impfschutz für die Patienten zu gewährleisten“, sagt Susanne Dolfen, Leiterin Arzneimittelversorgung bei der AOK Nordost. Impfstoff-Vereinbarung versorgt Praxen seit 2011 reibungslos Die Apothekerverbände organisieren seit 2011 das reibungslos funktionierende Vorabbestell-Verfahren und stellen die Versorgung der Arztpraxen mit Impfstoffen sicher. „Das Verfahren hat sich bewährt und bildet insbesondere für die Pharmaindustrie eine verlässliche Grundlage. Die Hersteller können somit sehr frühzeitig mit der Produktion starten“, so die Sprecher der Apothekerverbände. „Auf diesem Weg können wir für unsere Patienten eine verlässliche und für die Apotheken und Kostenträger eine zugleich wirtschaftliche Versorgung organisieren.“ Fehlinformation eines Pharmaverbandes verunsichert Patienten Die kritischen Äußerungen eines Pharmaverbandes zur Impfstoffvereinbarung bezeichnen die Apothekerverbände und Krankenkassen gleichermaßen als Panikmache, wodurch Patienten grundlos verunsichert würden. Denn wie in den Vorjahren sieht die Impfstoffvereinbarung vor, dass Ärzte Grippeimpfstoffe aller am Markt befindlichen Hersteller verordnen können. Auch wenn ein besonders wirtschaftlicher Festpreis vereinbart ist, werden die Krankenkassen auch für andere Impfstoff-Verordnungen der Ärzte problemlos die Kosten übernehmen. Dies ist bereits langjährige Praxis, z. B. für Impfstoffe mit besonderen Eigenschaften, bei denen Ärzte nicht den Wirkstoff, sondern ein spezielles Präparat verordnen. Wettbewerbszentrale kritisiert irreführende Aussagen des Pharmaverbands Die Zentrale zur Bekämpfung unlauteren Wettbewerbs hat vor diesem Hintergrund Äußerungen eines Pharmaverbandes beanstandet, die den Krankenkassen unterstellen, eine Versorgung durch möglichst einen Anbieter anzustreben und dadurch die Versorgungssicherheit zu gefährden. Die Wettbewerbszentrale prüft derzeit, gerichtlich gegen den Verband und seine Aussagen vorzugehen. Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Nordost, des Apothekenverbandes Brandenburg, des Berliner Apotheken-Verein und des Apothekenverbandes Mecklenburg-Vorpommern
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Krankenhausreform verschärft Personalsituation in Kliniken
Der BDPK appelliert an den Gesetzgeber, die Krankenhausreform stärker auf die Bedürfnisse des Personals, besonders des Pflegepersonals auszurichten. Der Verband stellt klar: Von der zunehmenden Arbeitsverdichtung sind die Mitarbeiter der Kliniken in privater Trägerschaft genauso betroffen wie die in anderen Kliniken. Mit der jetzt vorgesehenen Reform wird der wirtschaftliche Druck noch weiter erhöht. Wie jedoch für die heutigen und künftigen Beschäftigten attraktive Arbeitsbedingungen geschaffen werden können, dafür bleibt die Politik eine Erklärung schuldig. Das Pflegestellenförderprogramm ist gut gemeint, aber keine nachhaltige Lösung, zumal in vielen Regionen offene Stellen schon heute nicht besetzt werden können. Ausgelöst wird diese Entwicklung durch den erheblichen wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern, der vor allem die Pflege getroffen hat. Die aktuellen Vorschläge des Gesetzgebers zur Krankenhausreform mit der Streichung wesentlicher Vergütungsbestandteile und einem System von Preisabschlägen, auch für gute und von den Patienten akzeptierte Kliniken, verspielt die Wettbewerbsfähigkeit der Krankenhäuser auf dem Arbeitsmarkt. Die Arbeitsverdichtung in den Krankenhäusern wird ansteigen, nicht zuletzt durch eine Verschärfung des Fachkräftemangels. Eine Perspektive für die Einstellung von zusätzlichem Pflegepersonal für die Versorgung zusätzlicher Patienten fehlt vollständig. Das vorgesehene Pflegestellenförderprogramm wird sicher keine Entlastung bringen. Das gut gemeinte Programm setzt nur temporäre und zu pauschale Anreize zur Einstellung von zusätzlichen Pflegekräften, welche die negative Wirkung der finanziellen Belastungen nicht einmal im Ansatz kompensieren kann. Erschwert wird die Situation der Krankenhäuser auch dadurch, dass die Bundesländer ihrer rechtlichen Verpflichtung zur Finanzierung der Investitionskosten schon lange nicht mehr nachkommen. Der jährliche Investitionsstau für die deutschen Krankenhäuser liegt bei drei Milliarden Euro, den die Krankenhäuser ebenfalls aus den DRG-Erlösen erwirtschaften müssen, obwohl die Kosten für Investitionen nicht in die Preise einkalkuliert werden. Der Verband fordert den Gesetzgeber auf, die 5-jährigen Fixkostendegressionsabschläge aus dem Gesetzentwurf zu streichen. Dadurch wird das System einfacher und weniger bürokratisch. Dem Gesetzgeber muss klar sein, dass jede Entscheidung im Rahmen der Krankenhausreform, die den wirtschaftlichen Druck in den Krankenhäusern weiter erhöht, immer das Personal belastet. Die Leidtragenden sind damit auch die Patienten. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.
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