Ein Arzt, der immer die Medikamente von Pharmaunternehmen XY verschreibt, obwohl es bessere Alternativen gibt oder ein Unternehmen, dass Studien zu einem etablierten Medikament durchführt? Da könnte Korruption im Spiel sein, die nun durch eine Gesetzesänderung verhindert werden soll. Wir beantworten die wichtigsten Fragen zu diesem Thema.
Ist Korruption im Gesundheitswesen wirklich ein so großes Problem?
Die Gesetzliche Krankenversicherung (GKV) zahlt jährlich 30 Milliarden Euro für verschreibungspflichtige Medikamente. Von diesem großen Kuchen wollen Pharmaunternehmen ein möglichst großes Stück abbekommen. Dazu versuchen sie nicht selten die verschreibenden Ärzte von ihren Medikamenten zu überzeugen. Der GKV entstehen so bis zu 18 Milliarden Euro Mehrkosten, bei Gesamtausgaben von 200 Milliarden Euro.
War Korruption nicht ohnehin schon verboten?
Nein. Freiberufliche, niedergelassene Ärzte können derzeit nicht wegen Bestechlichkeit bestraft werden. Strafbar sollen nun Gegenleistungen für eine Bevorzugung werden. Übliche berufliche Kooperationen bleiben selbstverständlich erlaubt.
Welche Strafen drohen fortan für wen?
Der Gesetzesentwurf sieht Strafen von bis zu drei Jahren Haft und empfindliche Geldstrafen vor. Besonders schwere Fälle sollen mit bis zu fünf Jahren geahndet werden können. Diese Strafen können beide beteiligten Seiten treffen; sowohl die Pharmaunternehmen als auch die beteiligten Ärzte, Apotheker, Physiotherapeuten und Pflegekräfte.
Hilft das Gesetz gegen Korruption im Gesundheitswesen?
Da es bei diesem Thema um Milliardenbeträge geht, ist ein Gesetzesentwurf allein aus wirtschaftlicher Perspektive längst überfällig. Viel wichtiger ist es jedoch, dass Vertrauen der Patienten in den ärztlichen Rat sicherzustellen. Korrupte Ärzte lassen bei der Medikamentenwahl wirtschaftliche und nicht medizinische Aspekte entscheiden. Das ist falsch und eventuell sogar gesundheitsgefährdend. Ein solches Gesetz wirkt abschreckend und könnte dadurch seine Wirkung erzielen.
Studien als Korruption?
Als „legale Form der Korruption“ bezeichnet der SPD-Politiker Karl Lauterbach sogenannte Anwendungsbeobachtungen. Ärzte bekommen für die Teilnahme an einer Studie zu einem bestimmten Medikament relativ hohe Honorare. Dazu übermitteln sie regelmäßig Laborergebnisse behandelter Patienten. Die Pharmaindustrie möchte mit diesen Studien wissenschaftliche Daten erhalten, um das Medikament weiterzuentwickeln. Eine kürzlich durchgeführte Auswertung von Anwendungsbeobachtungen zeigt allerdings, dass häufig etablierte und erforschte Medikamente Teil der Studie sind; darunter beispielsweise auch das sehr alte Mittel „Klosterfrau Melissengeist“. Das wirft die Frage auf, inwiefern das wissenschaftliche Interesse im Vordergrund stehen kann. Solche Studien müssen derzeit nicht genehmigt werden.
Der folgende Ausschnitt des ARD-Magazins „Panorama“ fasst die Auswertung und die Thematik bündig zusammen:
Bild: Pixabay, Ausschnitt, jarmoluk, CC0 1.0
Der Beitrag Scheinheilige Anwendungsbeobachtungen und Korruption im Gesundheitswesen – 5 Fragen und Antworten zum neuen Gesetz erschien zuerst auf gesundheitshelden.eu – Deine Karriereplattform.