Unangemeldetes Prüfrecht bei häuslicher Krankenpflege nötig

Der Bayrische Rundfunk und die „Welt am Sonntag“ haben am Wochenende berichtet, dass das Bundeskriminalamt (BKA) Hinweise auf systematische Betrügereien von Pflegediensten hat, bei denen es sich in einzelnen Fällen auch um Aktivitäten „russisch-eurasischer Organisierter Kriminalität“ handeln soll. Dazu erklärt Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes: „Ob die Leistungen der Krankenversicherung korrekt erbracht werden, darüber haben wir keine Prüfrechte“, sagte Gernot Kiefer, Vorstand des GKV-Spitzenverbandes gegenüber den zwei Medien. „Es gibt einen ganz klaren Hinweis, dass der Gesetzgeber den Krankenkassen die Möglichkeit geben müsste und dafür auch eine gesetzliche Grundlage schafft, dass wir auch bei häuslicher Krankenpflege ein unangemeldetes Prüfrecht bekommen – und zwar insbesondere, wenn sie in Kombination mit Leistungen der Pflegeversicherung auftauche.“

Kiefer sagte weiter: „Wir arbeiten seit mehreren Jahren intensiv beim Berliner Runden Tisch gegen Abrechnungsbetrug in der ambulanten Pflege mit. Krankenkassen und Sozialhilfeträger haben dort zahlreiche Fälle von Leistungsmissbrauch besprochen. Wir dürfen aber inzwischen davon ausgehen, dass es sich nicht nur um eine Berliner Entwicklung handelt, sondern um ein bundesweites Phänomen.“

Kiefer erklärte: „Abrechnungsbetrug liegt z. B. vor, wenn Kranken- und Pflegekassen die Pflege durch qualifizierte Fachkräfte vertraglich vereinbaren, in der Realität aber systematisch ungelernte Hilfskräfte eingesetzt werden. Die Kassen zahlen den vereinbarten Stundensatz der Fachkraft. Unterm Strich macht der Pflegedienst damit einen beachtlichen Gewinn. Ein solches Szenario stellt nicht nur eine Vertragsverletzung dar, sondern stets auch Abrechnungsbetrug. Nach Branchenschätzungen entstehen hier Schäden insbesondere für Krankenkassen und Sozialhilfeträger in Millionenhöhe.“

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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