vdek begrüßt Antikorruptionsgesetz

Anlässlich der heutigen Verabschiedung des Gesetzes gegen Korruption im Gesundheitswesen durch den Bundestag erklärt Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek): „Korruption im Gesundheitswesen als Straftatbestand zu ahnden ist lange überfällig. Denn durch Bestechung, Abrechnungsbetrug und Falschabrechnungen entstehen nach Schätzungen des ‚European Healthcare Fraud and Corruption Network‘ jährlich Verluste zwischen drei und zehn Prozent der Gesundheitsausgaben. Für Deutschland entspricht das Schäden von bis zu 18 Milliarden Euro pro Jahr. Vielfach tragen die Versicherten die finanziellen Folgen. Noch schwerer wiegt, dass kriminelle Motive, zum Beispiel bei der Therapieentscheidung, die Gesundheit von Patienten gefährden können. Der vdek begrüßt daher ausdrücklich, dass die Politik nun die bisher bestehende Lücke im Strafrecht schließt und Korruption auch bei niedergelassenen Ärzten und anderen Angehörigen von Heilberufen wie etwa Therapeuten unter Strafe stellt. Das Gesetz kann Schäden für die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) und die Versicherten verhindern, indem es Täter abschreckt.
Gut ist insbesondere, dass die Ermittlungsbehörden künftig auch tätig werden können, wenn kein Strafantrag, zum Beispiel durch eine Krankenkasse, vorliegt. Dies entspricht einer zentralen Forderung des vdek. Das Strafmaß von bis zu drei, in schweren Fällen von bis zu fünf Jahren ist angemessen. Nicht nachvollziehbar ist jedoch, warum Apotheker von den Regelungen teilweise ausgenommen werden. Gerade auch bei der Abgabe von Arznei-, Heil- und Hilfsmitteln bzw. von Medizinprodukten kann es zu Beeinflussung und Vorteilnahme kommen. Ein wirkungsvoller Schutz vor Korruption in diesem Bereich sieht anders aus.“
Pressemitteilung des vdek

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