„Was soll das heissen: ‚die Krankenkasse übernimmt das nicht‘? Der Arzt hat mir das verschrieben!“
Wenn das so funktionieren würde, dann würde ich mir Schokolade grad kiloweise und auch Ferien verschreiben lassen. Tatsächlich kann der Arzt so ziemlich alles auf ein Rezept schreiben, aber das heisst nicht, dass die Krankenkasse das auch übernehmen muss.
Aber obiges höre ich noch gelegentlich von Patienten. Das letzte Mal gestern, eine ältere Frau, der der Arzt Dynamisan verschrieben hat. Das ist ein Aufbaumittel – und es steht auf der sogenannten Negativliste. (Zur Erinnerung: in der Schweiz werden Medikamente und Mittel von der Krankenkasse anhand verschiedener Listen vergütet: SL: Spezialitätenliste von der Grundversicherung, NLP: Nicht-Listen-Präparate eventuell von der Zusatzversicherung, MiGeL: Mittel-und-Gegenstände-Liste für Sachen wie Verbandsmaterial, Kompressionstrümpfe, Teststreifen etc. Auf der LPPV: der Negativliste stehen die Sachen, die die Krankenkassen gar nicht übernehmen.)
Das gab dann eine längere Diskussion, die ihr Euch sicher vorstellen könnt – immerhin „will der Arzt ja, das ich das nehme, sonst hätte er es nicht aufgeschrieben“ und „Für was zahle ich eigentlich monatlich die Krankenkassenprämien?“ … nicht für das offensichtlich. Aber Sie werden ganz froh um die Krankenkasse sein, wenn Sie mal regelmässig teure Medikamente brauchen oder eine Operation benötigen.
Aber wirklich doof finde ich, dass ich bei so etwas immer den Ärger der Leute abbekomme und endlos diskutieren muss. Als Apotheke steht man halt mittendrin.
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