DKG zum PsychVVG: Neufassung des Psych-Entgeltsystems grundsätzlich positiv

„Mit diesem Referentenentwurf wird die Wende bei der Finanzierung der psychiatrischen und psychosomatischen stationären Leistungen vollzogen. Der ursprünglich vorgesehene Weg in eine preisorientierte Vergütung über landeseinheitliche Tagespauschalen wird nicht weiter verfolgt. Im Mittelpunkt muss – im Interesse des Patienten – grundsätzlich der Finanzbedarf des einzelnen Krankenhauses stehen“, erklärte der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, zum Entwurf eines Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG).

Die Leistungen werden gemäß den Eckpunkten der Koalition nach dem Budgetprinzip finanziert. „Damit werden die Voraussetzungen geschaffen, dass die tatsächlichen Aufwendungen der Krankenhäuser auch in Zukunft die Höhe des Budgets und der Vergütung maßgeblich bestimmen. Das ist angesichts der Besonderheit der psychiatrischen Erkrankungen und des hohen Personalkostenanteils von großer Bedeutung“, so Reumann.

„Wichtig ist, dass Besonderheiten der regionalen Versorgungsaufträge und die für die Sicherstellung erforderliche Personalausstattung sachgerecht berücksichtigt werden. Die Krankenhäuser begrüßen deshalb, dass der Referentenentwurf ausdrücklich vorsieht, dass die den Kliniken vorgegebenen Personalausstattungen mit entsprechenden Refinanzierungsregelungen besser abgesichert werden sollen. Dies schlägt sich in den konkreten Formulierungen aber noch nicht ausreichend nieder“, betonte Reumann.

„Die Krankenhäuser sind bereit, ihre Budgets und ihre Entgelte mit dem neu vorgesehenen Krankenhausvergleich rückzuspiegeln. Wichtig ist, dass der Vergleich keinen Automatismus für die Absenkung von Budgets und Vergütungen auslöst, sondern eine Orientierungsgröße ist, die Anpassungen in beiden Richtungen, also nach oben und unten, ermöglicht. In dem Vergleich müssen allerdings sämtliche Kosten, einschließlich Personalausstattungsvorgaben, einbezogen werden“, so Reumann weiter.

Mit dem Referentenentwurf werde an einem bundeseinheitlich kalkulierten Entgeltkatalog festgehalten. Der Entgeltkatalog habe im Budgetsystem aus Sicht der Krankenhäuser vor allem Transparenzfunktion. „Allerdings sehen die Krankenhäuser im Entgeltkatalog noch systematischen Überarbeitungsbedarf in Richtung Entschlackung“, machte Reumann deutlich. Zu begrüßen sei, dass für die Kalkulationen vorgegeben werde, dass notwendige personelle Ausstattungen in vollem Umfang in der Kalkulation zu berücksichtigen seien. Soweit die Personal-Sollausstattungen in den Kalkulationshäusern nicht darstellbar seien, müssten aus Sicht der DKG Regelungen im Sinne von normativen Kalkulationselementen einbezogen werden können.

Vor dem Hintergrund dieser Neuausrichtung des Entgeltkataloges und im Hinblick auf die nur noch kurze (wenige Monate) verbleibende Vorbereitungszeit sei die vorgesehene verpflichtende Anwendung des neuen Systems zum 1. Januar 2017 eine nicht zielführende Vorgabe. Hier sei eine Verlängerung erforderlich.

„Der Referentenentwurf enthält für die ambulanten psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen der Krankenhäuser sinnvolle Weiterentwicklungen. Die Krankenhäuser haben in Zukunft die Möglichkeit, grundsätzlich stationär behandlungsbedürftige Patienten im häuslichen Umfeld weiter zu behandeln. Darüber hinaus werden die Leistungen der psychosomatischen Institutsambulanzen auf eine besser abgesicherte Grundlage gestellt“, erklärte der DKG-Präsident.

Kritisch sind die erweiterten MDK-Prüfungen sowie Dokumentations- und statistische Berichtspflichten, die auch mit diesem Gesetzentwurf den Krankenhäusern zusätzlich auferlegt werden. „Weniger Bürokratie bedeutet mehr Zeit für die Patienten“, bilanzierte Reumann.

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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