Nach Ansicht der Kaufmännischen Krankenkasse muss die Aufsicht über die derzeit 113 Krankenkassen dringend neu geregelt werden. „Die vorherrschenden Unterschiede führen zu einer massiven Wettbewerbsverzerrung“, heißt es in einem Positionspapier, das der Verwaltungsrat zur Bundestagswahl beschlossen hat. „Alle Krankenkassen haben denselben Auftrag, doch Bundes- und Landesaufsichten handeln vielfach nicht nach einheitlichen Grundsätzen, und zwar immer häufiger zum Nachteil bundesweit tätiger Kassen wie der KKH“, beklagt Erich Balser, Vorsitzender des Verwaltungsrates der KKH. Hintergrund: Für einen Teil der Krankenkassen wie die Ersatzkassen ist das Bundesversicherungsamt Aufsichtsbehörde, andere Kassen wie die AOKs dagegen werden auf Landesebene von den entsprechenden Ministerien kontrolliert. In der Praxis führt dies dazu, dass zum Beispiel freiwillige Satzungsleistungen und Verträge unterschiedlich bewertet werden. „Messen mit zweierlei Maß konterkariert den Wettbewerb und gefährdet den sozialen Auftrag der GKV“, kritisiert der Verwaltungsrat im Positionspapier. Weitere Forderungen des KKH-Verwaltungsrates zur Bundestagswahl: Gerechte Finanzausstattung gewährleisten: Dringend notwendig ist eine Reform des morbiditätsorientierten Risikostrukturausgleichs, unter anderem ist der Fokus stärker auf kostenintensive Krankheiten zu legen. Qualitativ hochwertige Versorgung sicherstellen: Problem ist nicht ein Mangel an Ärzten, sondern eine nicht bedarfsgerecht räumliche Verteilung. Der Beruf des niedergelassenen Arztes muss wieder attraktiver gestaltet werden. Im stationären Bereich müssen Überkapazitäten abgebaut werden und die konsequente Spezialisierung der Krankenhäuser vorangetrieben werden. Solidarprinzip in der GKV festigen: Arbeitgeber sollen sich aktiv für stabile Gesundheitskosten einsetzen. Außerdem darf der Bundeszuschuss für versicherungsfremde Leistungen wie kostenlose die Mitversicherung von Kindern nicht zum Spielball haushaltspolitischer Interessen verkommen. Pressemitteilung der KKH
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