Heinz Tomatenketchup darf in Israel nicht Ketchup genannt werden

Der Markenname „Heinz“ klingt wie ein Synonym für Ketchup. Doch das gezuckerte Gemisch enthält angeblich nur 21 % Tomatenmark – zu wenig für eine Tomatensauce, die Ketchup ja eigentlich sein soll. Einer Nachricht der britischen Zeitung Indipendent zufolge, hatte das israelische Gesundheits-Ministerium dem Hersteller im Januar 2015 vorerst untersagt, sein Produkt als „Ketchup“ zu deklarieren. Statt dessen muss der Produzent seinen Artikel fortan „Tomato Seasoning“ (auf deutsch in etwa: Tomatenwürze) nennen.

Hinter dem Verbot steht offensichtlich auch ein Konkurrenzkampf. Denn das Verbot durch den obersten Gesundheitshüter des Nahoststaates veranlassten Lobbyisten des israelischen Ketchup-Produzenten Osem. Freilich mit einiger Berechtigung, denn der Osem-Ketchup erfüllt die gesetzlichen Standards. In Israel muss Ketchup mindestens 41 % Tomatenketchup enthalten, um den Namen zu verdienen. Osem wies darauf hin, dass sein Konkurrent Heinz hier irreführende Werbung betreibe, wenn der Tomatenmarkgehalt angeblich bei 61 % liege. Mit der Behauptung widersprach Heinz dem Vorwurf seines israelischen Mitbewerbers, will aber dennoch den israelischen Ketchup-Standard ändern lassen.

Als Lobbyist tritt hier das Vertriebsunternehmen „Diplomat“ des Lebensmittel-Konzerns auf. Doch der Importeur hat gegen den mächtigen israelischen Mitbewerber Osem nur geringe Chancen, weil der über 60 % der Marktanteile hält und daher auch einflussreicher ist. Zudem unterstützt die israelische Verbraucherschutz-Organisation „Histadrut“ die Forderungen von Osem. Im Blick haben deren Verbandsvertreter gerade die Gesundheit von Kindern.

Bereits 2011 war Ketchup in französischen Grundschul-Kantinen generell verboten worden. Grund dafür war hier die Forderung, dass Kinder verstärkt mit der traditionellen Küche Frankreichs vertraut gemacht werden sollten. Der Konsum von Ketchup stehe dem entgegen, hieß es aus Reihen der National Association of Directors of Collective Restaurants.

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