+++ Frühbucherrabatt bis 31. Mai 2016 +++

Nur noch bis morgen Abend: Tickets im +++ Frühbucherrabatt bis 31. Mai 2016 +++ für den 12. GESUNDHEITSWIRTSCHAFTSKONGRESS am 21. und 22. September 2016 im Grand Elysée Hotel Hamburg Wir freuen uns auf Ihre Anmeldung via: http://www.gesundheitswirtschaftskongress.de/2016/kongressanmeldung-2016/Einsortiert unter:Kongresse Tagged: Gesundheitswirtschaft, Gesundheitswirtschaftskongress, Hamburg, Kongress

Foxdox Archiv – PlusDienst am Gesundheitsterminal in der Fläche verfügbar

“Patientenfach light” – so könnte man die Ablagemöglichkeit auf dem Gesundheitsterminal für Dokumente, Arztberichte oder Anderes vielleicht auch nennen. Schließlich lassen sich die Inhalte neben einer Verfügbarkeit auf Mobilgeräten oder von zu Hause auch mit einem Arzt teilen oder diesem nur einmalig zur Ansicht zur Verfügung stellen. Dieser kostenfreie PlusDienst steht allen Versicherten der teilnehmenden Krankenkassen ab dem 01.06.2016 an jedem Gesundheitsterminal zur Verfügung. Ohne Technikkenntnisse bedienbar, so einfach wie Geld am Automaten abheben, ist auch diese Funktion neben den vielen Erleichterungen für die Versicherten auf anderen Gebieten ein echter Mehrwert. Man braucht dafür nicht mehr als eine Gesundheitskarte und die Mitgliedschaft bei der richtigen Krankenkasse. “Damit hat die Bevölkerung schon jetzt eine Möglichkeit, eigenverantwortlich und selbstbestimmt den Umgang mit derartigen Funktionen zu üben. Wenn dann irgendwann die Vernetzung über die Telematik kommt, wird das Fach ausgetauscht werden, aber die Erfahrung und Akzeptanz bleiben…,” bestärkt DeGIV-Gründer und Geschäftsführer Dieter Rittinger diesen Ansatz, welcher zusammen mit der Firma d.velop und Foxdox umgesetzt wurde. Auch Krankenkassen können dann an diese Nutzer Ihre Dokumente und Bescheide digital zustellen und so neben den vielen Einsarungen, die das Gesundheitsterminal ohnehin mitbringt, weitere Kosten sparen” Pressemitteilung der DeGIV GmbH

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Allergiker-Waschmittel

Allergiker-Waschmittel Wenn sich nach dem Anziehen frisch gewaschener Wäsche oder beim Schwitzen plötzlich Hautirritationen wie Hautrötungen und Juckreiz oder gar Hautausschlag und Ekzeme einstellen, sind dafür möglicherweise die verwendeten Waschmittel und deren Inhaltsstoffe verantwortlich. Doch zum Glück geht es auch

Niedergelassene Ärzte: Höhere Weiterempfehlungs-Bereitschaft

Valetudo Check-up © „Praxismanagement“: Der Vitaldaten-Test für eine „gesunde“ Praxisführung – Für alle Fachgruppen und Praxisformen geeignet – Benchmarking zum Best Practice-Standard – Die eigene Praxis im Vergleich mit den Betrieben von mehr als 7.000 Kollegen – Durchschnittlich 38 eimittelbare Verbesserungsmöglichkeiten Mehr Informationen: Kurzpräsentation, Beitrag der Ärzte Zeitung und Leistungs-Paket
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Behandlung von Atemnot, Angst und Depression

Bild:photographees.eu/fotoliaEs gibt eine Reihe von Behandlungsmöglichkeiten gegen Atemnot, Angst und Depression für Patienten mit schweren Lungenerkrankungen. Dazu gehören medikamentöse, aber auch zum Teil einfache aber wirksame nichtmedikamentöse Ansätze. Allem voran ist es wichtig, dass bei Patienten mit schwerer COPD, Lungenfibrose

Europäische Medizinprodukteverordnung: Kompromiss im Trilog-Verfahren gefunden

Nach knapp vierjährigen Verhandlungen haben das Europäische Parlament und der Europäische Rat am 25. Mai 2016 einen Kompromiss bei der neuen Medizinprodukteverordnung verkündet. Erklärtes Ziel der neuen Verordnung ist die Gewährleistung der Sicherheit bei gleichzeitiger, schneller Versorgung der Patienten mit innovativen Medizinprodukten. Auch wenn die konkreten Inhalte der Verhandlungsergebnisse derzeit noch nicht vorliegen, wird die neue Verordnung eine komplexe Regulierung für die Branche bringen, mit maßgeblichem Einfluss auf die Industrie und den Patientenschutz. „Der jetzige Kompromiss der Trilog-Verhandlungen zur europäischen Medizinprodukteverordnung enthält in vielen Punkten Verbesserungen der Patientensicherheit. Gleichzeitig begrüßen wir, dass das bisherige System des Marktzugangs im Wesentlichen beibehalten wurde und somit ein zeitnaher Zugang zu innovativen Produkten weiterhin sichergestellt ist“, so Tobias Weiler, Geschäftsführer beim Industrieverband SPECTARIS. Die ursprünglichen Bestrebungen von Seiten der Politik, sich an der europäischen Arzneimittelregulierung zu orientieren, konnten durch das Engagement von SPECTARIS und seinen europäischen Branchenverbänden innerhalb der Diskussion für die Medizintechnikbranche abgewendet werden. Auch wenn einige äußerst kritische Punkte aus der neuen Medizinprodukteverordnung verbannt werden konnten, enthält sie dennoch zahlreiche neue Herausforderungen für die Hersteller: Unter anderem die Höherklassifizierungen von Produkten sowie der verschärfte Marktzugangsprozess (Scrutiny) für neue, implantierbare Produkte der Klasse III und Klasse IIb-Produkte, welche Arzneimittel zuführen. „Wichtig bei der Überführung der jetzigen Beschlüsse in geschriebenes Recht ist es, das Hauptziel: höhere Patientensicherheit bei gleichzeitiger Gewährleistung von Innovationen nicht aus den Augen zu verlieren“, so Weiler weiter. Für Mitte Juni ist nun die Annahme der Kompromisstexte durch die Mitgliedsstaaten und den Ausschuss für Umweltfragen, öffentliche Gesundheit und Lebensmittelsicherheit des Europäischen Parlaments geplant. Im September soll die Annahme durch den Rat für Beschäftigung, Soziales, Gesundheit und Verbraucherschutz folgen. Die erste Lesung im Europäischen Rat ist für den späten Herbst 2016 geplant, die zweite Lesung im Europäischen Parlament folgt im Dezember 2016. Abschließend soll die Verordnung im Amtsblatt der Europäischen Union Ende 2016/Anfang 2017 veröffentlich werden. Das Inkrafttreten erfolgt mit einer dreijährigen Übergangsfrist. Während dieser Zeit wird SPECTARIS seine Mitglieder aktiv mit Informationen und Expertise begleiten, um sie auf die kommenden Veränderungen vorzubereiten. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Apotheker können Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen verbessern

Apotheker können entscheidend dazu beitragen, die Arzneimitteltherapie in Pflegeheimen zu verbessern. Dazu referierte Prof. Dr. Ulrich Jaehde beim pharmacon, einem internationalen Fortbildungskongress der Bundesapothekerkammer. Der Apotheker lehrt Klinische Pharmazie an der Universität Bonn und ist Mitglied der Arzneimittelkommission der Deutschen Apotheker (AMK). „Aus verschiedenen Modellprojekten wissen wir, dass gerade Bewohner von Pflegeheimen häufig an unerwünschten Arzneimittelwirkungen leiden, weil deren Medikation nicht optimal ist. Die vielfältigen Herausforderungen können Apotheker, Ärzte und Pflegekräfte jedoch nur gemeinsam lösen“, sagte Jaehde. „Apotheker können durch eine Medikationsanalyse dazu beitragen, arzneimittelbezogene Probleme zu erkennen und zu vermeiden. Aber das ist zeitaufwendig: Aus einer Pilotstudie wissen wir, dass eine geriatrische Medikationsanalyse zwischen 1,5 und 3 Stunden dauert – pro Patient.“ Etwa 2,6 Millionen Bundesbürger sind pflegebedürftig, zwei Drittel davon sind Frauen. 764.000 der Pflegebedürftigen leben in einem der 13.000 Pflegeheime (Stand: 2013). Im Alter steigt das Risiko für unerwünschte Arzneimittelwirkungen grundsätzlich, da u.a. viele Senioren zahlreiche Medikamente gleichzeitig einnehmen müssen (Polymedikation). In einer Stichprobe von etwa 85.000 Pflegebedürftigen des Medizinischen Diensts der Krankenversicherung (MDK) entsprach bei 10 % der Patienten die Medikation nicht der ärztlichen Anordnung. Bei 14 % der Patienten war der Umgang mit Arzneimitteln nicht sachgerecht, z.B. weil die gestellten Arzneimittel nicht mit den Angaben in der Dokumentation übereinstimmten. Eine neue Studie hat gezeigt, dass die nicht erfolgte Anpassung der Dosierung an die Nierenfunktion ein wichtiger Risikofaktor für unerwünschte Arzneimittelwirkungen ist. Im Rahmen des AMTS-AMPEL-Projekts, das Jaehde gemeinsam mit der Klinischen Pharmakologin Prof. Dr. Petra Thürmann (Universität Witten-Herdecke) leitet, wurde daher eine Merkkarte entwickelt. Diese fasst für Ärzte, Apotheker und Pflegekräfte die häufigsten arzneimittelbezogenen Probleme in Pflegeheimen und Strategien zu deren Vermeidung zusammen. Dazu gehören kurz gefasste Hinweise auf mögliche arzneimittelbezogene Symptome, auf Arzneimittel mit hohem Nebenwirkungsrisiko und Hinweise dazu, bei welchen Arzneimitteln die Patienten besonders beobachtet werden sollten. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V.

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gematik: Austausch von gemalto Kartenterminals geregelt

Rund 5.000 Kartenterminals des Herstellers gemalto, mit denen in Krankenhäusern und Praxen die Daten der Gesundheitskarte ausgelesen werden, müssen bis Ende Juli 2016 ausgetauscht werden. Betroffene Leistungserbringer, die bisher mit dem Modell „GCR-5500-D“ gearbeitet haben, erhalten für die Neuanschaffung eine finanzielle Unterstützung von pauschal 58,89 Euro. Darauf haben sich der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung, die Kassenärztliche und die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung sowie die Deutsche Krankenhausgesellschaft geeinigt. Die Prüfung und Bearbeitung der Anträge auf Auszahlung der Pauschale liegen in der Verantwortung der gematik. Ab dem 1. Juni 2016 stellt sie dazu auf www.gematik.de eine Information zum Verfahren und ein Formular zur Beantragung der Pauschale bereit. Die Finanzierungsvereinbarung ist beschränkt auf maximal 5.000 Geräte und befristet bis zum 31. Juli 2016. Bis dahin sollen die Geräte ersetzt worden sein. Denn ab August 2016 ist mit den ersten elektronischen Gesundheitskarten der zweiten Generation im Feld zu rechnen, die das gemalto-Modell „GCR-5500-D“ nicht immer korrekt einlesen kann. Bereits im Oktober des vergangenen Jahres hatte die gematik deshalb die Zulassung für das Gerät mit Wirkung zum 1. Januar 2016 zurückgezogen. Der gesetzliche Auftrag der gematik GmbH gemäß §291a SGB V ist die Einführung, der Betrieb und die Weiterentwicklung der Telematikinfrastruktur im Gesundheitswesen, der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) sowie zugehöriger Fachanwendungen für die Datenkommunikation zwischen Heilberuflern, Kostenträgern und Versicherten. Die gematik entwickelt die übergreifenden IT-Standards für die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte sowie für den Aufbau und Betrieb einer bundesweiten, interoperablen und sektorenübergreifenden Informations-, Kommunikations- und Sicherheitsinfrastruktur (Telematikinfrastruktur). Sie trägt dabei die Gesamtbetriebsverantwortung und ist für den künftigen Wirkbetrieb zudem Testzentrum und Zulassungsstelle für alle industriellen Produkte der Telematikinfrastruktur. Gesellschafter der gematik sind die Spitzenorganisationen des deutschen Gesundheitswesens, also der GKV-Spitzenverband, die Kassenärztliche Bundesvereinigung, die Kassenzahnärztliche Bundesvereinigung, die Bundesärztekammer, die Bundeszahnärztekammer, die Deutsche Krankenhausgesellschaft sowie der Deutsche Apothekerverband. Pressemitteilung der gematik GmbH

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Industrieneutraler Wissenstransfer für Ärzte nötig – Infos über den Zusatznutzen neuer Arzneimittel auf einen Blick

Alle zwei Wochen bewertet der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) den Zusatznutzen von neuen Arzneimitteln auf Basis der aktuellen allgemein anerkannten medizinischen Erkenntnisse in einem aufwendigen und transparenten Verfahren. Dabei unterscheidet er in seinen Beschlüssen zum Zusatznutzen sehr differenziert nach unterschiedlichen Patientengruppen oder Behandlungssituationen. Bisher kommt dieses detaillierte Wissen beim niedergelassenen Arzt in der Verordnungspraxis nur bruchstückhaft an – und vor allem viel zu spät, nämlich nur alle zwölf Wochen mit dem Quartals-Update der Praxissoftware. Ärzte können neue Arzneimittel somit weder therapeutisch sinnvoll noch wirtschaftlich verordnen. Leidtragende sind die Patienten. Sie erhalten schlimmstenfalls Arzneimittel ohne Zusatznutzen, aber ggf. mit schweren Nebenwirkungen. Für die Krankenkassen sind neue Arzneimittel im Regelfall teurer als die bisherigen Standardtherapien. Fehlt ein Wissenstransfer, entstehen Mehrkosten ohne zusätzlichen Nutzen für den Patienten. „Ärzte müssen zeitnah zu den G-BA-Beschlüssen erfahren, bei welchen Patienten und in welchen Behandlungssituationen ein Arzneimittel tatsächlich einen Zusatznutzen hat. Nur so können sie sicher ein Arzneimittel auswählen. Hier brauchen wir endlich einen besseren Wissenstransfer in den Versorgungsalltag“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Der Fall des Arzneimittels Axitinib illustriert eindrücklich, wie wenig die differenzierte Bewertung des G-BA bisher in der Praxis beachtet wird: Der G-BA hatte hier für 99 Prozent der Nierenzellkrebspatienten keinen Zusatznutzen festgestellt; lediglich in einer Patientenuntergruppe von unter einem Prozent konnte er einen Zusatznutzen attestieren. Die tatsächlichen Verordnungen übertrafen dann aber jede Erwartung. Es ist daher zwingend davon auszugehen, dass die weit überwiegende Patientenzahl das Arzneimittel ohne Aussicht auf einen Zusatznutzen eingenommen hat. Unverzichtbar: neutrale Infos anwenderfreundlich aufbereitet Zentral für einen solchen schnellen Wissenstransfer ist der gesetzlich abgesicherte Aufbau neuer Datenströme vom G-BA zum Arzt und zur Krankenkasse. Eine ähnlich lautende Forderung ist mittlerweile auch als Ergebnis des Pharmadialogs aufgestellt worden. Verwunderlich, ja irritierend ist jedoch, dass die Pharmaindustrie in den Konzeptionsprozess eingebunden werden soll. „Herzstück muss eine anwenderfreundliche, auf dem aktuellen medizinischen Wissensstand basierende und von Industrieinteressen unabhängige Arztsoftware sein“, fordert v. Stackelberg. Für ein solches industrieneutrales Wissenstransfersystem müsste der G-BA die verordnungsrelevanten Daten wie z. B. Patientengruppen, Zusatznutzen und zweckmäßige Vergleichstherapie einheitlich erfassen und datentechnisch zum Weiterverarbeiten aufbereiten. Diese Informationen würden den Ärzten über die Praxisverwaltungssoftware (PVS) zur Verfügung gestellt werden. Die PVS-Anbieter wären dann verpflichtet, die Infos des G-BA stets aktuell einzuarbeiten. Möglichst auf einen Blick sähen Ärzte dann, welches Arzneimittel indikationsgerecht die beste Wahl wäre. Ein Ampelsystem könnte hier eine einfache und sichere Orientierung bieten. Die ärztliche Entscheidung würde an die Krankenkasse übermittelt. Sie kann nun indikationsspezifisch und patientengruppengenau das Versorgungsgeschehen entsprechend ihrem gesetzlichen Auftrag monitorieren, analysieren sowie die Beratung von Ärzten und Patienten gestalten. Entsprechende gesetzliche Grundlagen für den G-BA, die Hersteller der PVS-Systeme und die gemeinsame Selbstverwaltung müsste der Gesetzgeber schaffen. Win-Win-Situation für alle Beteiligten „Wenn Ärzte die tatsächliche Werthaltigkeit neuer Arzneimittel kennen, können sie die Versorgung frühzeitig qualitativ verbessern und zugleich wirtschaftlich gestalten. Davon profitieren nicht nur Ärzte und Krankenkassen, sondern auch Patienten und sogar die pharmazeutischen Unternehmen“, so v. Stackelberg. Der Patient wüsste sicher, dass er ein Medikament mit Zusatznutzen in seiner speziellen Patientengruppe (und ohne unnötige Nebenwirkungen) verordnet bekommt. Der Arzt erhält einen leichten Zugang zur fachlichen Bewertung eines neuen Arzneimittels, damit eine verbesserte Orientierung im Therapiegebiet und kann so nutzen- wie indikationsgerecht verordnen. Mit höherer Verordnungssicherheit sinken Aufwand, Konfliktpotential und Kosten für Ärzte wie Krankenkassen bei den Wirtschaftlichkeitsprüfungen. Unternehmen mit therapeutischen Innovationen profitieren ebenso, da ihre Produkte auch tatsächlich in der Versorgung ankommen. Die Krankenkassen werden um die Mehrkosten für teurere Arzneimittel ohne Zusatznutzen entlastet. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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