Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat seit ihrem Start am 25. Januar dieses Jahres rund 3.250 ambulante Facharzttermine an Patientinnen und Patienten aus dem Rheinland vermittelt. Besonders gefragt waren dabei Termine bei hochspezialisierten Fachärzten wie Neurologen, Radiologen, Kardiologen und Gastroenterologen. „Unsere Termin-Servicestelle hat von Anfang an gut funktioniert, obwohl wir nicht wussten, wie viele Patienten sie in Anspruch nehmen würden“, sagt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. „Für uns ging es darum, die vom Gesetzgeber formulierten Vorgaben zu erfüllen und damit zu verhindern, dass wir für Patienten eine Behandlung im Krankenhaus vereinbaren müssen – was zu Lasten der niedergelassenen Fachärzte in Nordrhein ginge. Umso mehr freuen wir uns über die reibungslose Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, die uns bisher ausreichend Termine zur Verfügung gestellt haben“, so Brautmeier. Terminvermittlung funktioniert auch ohne Servicestelle „Das ändert nichts daran, dass wir die Servicestellen nach wie vor für entbehrlich halten, da die Terminvermittlung in dringenden Fällen durch die direkte Kontaktaufnahme zwischen Haus- und Fachärzten funktioniert. Von der Servicestelle profitieren mit Blick auf das Gesamtvolumen der Behandlungsfälle nur relativ wenige Patienten. Dafür hätte es keiner gesetzlichen Regelung bedurft, die hohe Kosten und neue Bürokratie verursacht.“ Pro Woche hat die Servicestelle bisher zwischen 550 und 600 Anrufe verzeichnet; von den Anrufern verfügte etwa die Hälfte über eine vom überweisenden Arzt mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnete, so genannte „dringliche Überweisung“. In diesen Fällen besteht der Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen. „Bisher konnten wir in allen diesen Fällen Termine im vorgegebenem Zeitraum finden, sodass kein Patient zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus in Nordrhein vermittelt werden musste“, sagt Brautmeier. Bei den übrigen Anrufern war die Überweisung entweder mit einem „B“ oder gar nicht gekennzeichnet. In diesen Fällen gilt die Überweisung als „nicht dringlich“, sodass die Servicestelle keinen Behandlungstermin innerhalb von vier Wochen vereinbaren muss. Im Rahmen der Terminvermittlung erfasst die KV Nordrhein auch, wie viele Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen. Von den rund 3.250 Terminen wurden über 370 nicht eingehalten, was einer Quote von 11,5 Prozent entspricht. So erschienen in 190 Fällen die Patienten gar nicht, 170 vermittelte Termine wurden abgelehnt. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein
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