Nachgefragt: Was steht an im Mai?

1. Ich bin Moritz Helias und arbeite in dem Bereich der Theorie neuronaler Netzwerke, insbesondere an dem Verständnis von korrelierter Aktivität mittels analytischer Methoden. Seit 2014 leite ich die Helmholtz Nachwuchsgruppe „Theory of Multi-Scale Neuronal Networks“ am Forschungsyentrum Jülich und bin Juniorprofessor in der Physik an der RWTH in Aachen. 2. Diesen Monat möchte ich mich darauf konzentrieren Ein Tutorial für den Sparks Workshop in Göttingen (s. u.) sowie eine Vorlesung für die RWTH vorzubereiten, die sich mit Methoden statistischerweiter

Fragen an Kinderärzte aus dieser Welt

Eine neue Rubrik: Ich habe ein paar Fragen an kinderärztliche Kolleginnen und Kollegen in Deutschland gestellt, viele waren so freundlich zu antworten, hier in loser Reihenfolge die Antworten. Nach den Kinderärzten aus einer anderen Welt, jetzt also Kinderärzte aus dieser Welt. —– Den Anfang macht Herr Dr. Steffen Lüder aus der Hauptstadt. Kollege Lüder praktiziert […]

Kabinett stimmt Gesetz zur Umsetzung der EU-Richtlinien zur Einfuhr und zur Kodierung menschlicher Gewebe und Gewebezubereitungen zu

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Gesetzes mit Maßnahmen zur Umsetzung der Europäischen Richtlinien hinsichtlich der Verfahren zur Prüfung der Gleichwertigkeit von Qualitäts- und Sicherheitsstandards bei eingeführten menschlichen Geweben und Zellen (Einfuhr-Richtlinie) sowie hinsichtlich bestimmter technischer Vorschriften für die Kodierung menschlicher Gewebe und Zellen (Kodierungs-Richtlinie) beschlossen. Das Gesetz dient der Gewährleistung der Qualität und Sicherheit von importiertem Gewebe und Gewebezubereitungen sowie der Sicherstellung der Rückverfolgbarkeit von Gewebespenden vom Spender zum Empfänger und umgekehrt. Mit der Einfuhr-Richtlinie werden detaillierte technische Verfahrensvorschriften für die Einfuhr menschlicher Gewebe und Zellen bzw. von Gewebezubereitungen in die Europäische Union geschaffen. Enthalten sind Regelungen zur Einfuhrerlaubnis, zur EU-einheitlichen Bescheinigung über die Einfuhrerlaubnis und zu Inspektionen von importierenden Gewebeeinrichtungen sowie zu Lieferanten aus Drittstaaten. Im Arzneimittelgesetz (AMG) sind bereits wesentliche Elemente zur Einfuhrerlaubnis sowie zu Inspektionen vorgesehen, so dass es nur einer Anpassung bzw. Ergänzung in Teilbereichen bedarf. Ziel der Kodierungs-Richtlinie ist die Schaffung eines verpflichtenden Einheitlichen Europäischen Codes („Single European Code“, kurz SEC), um die Rückverfolgbarkeit vom Spender zum Empfänger und umgekehrt in den Mitgliedstaaten bzw. in der Europäischen Union zu erleichtern. Die Europäische Kommission wird hierfür eine öffentlich zugängliche EU-Kodierungsplattform mit einem Gewebeeinrichtungenregister und einem Produktregister mit allen in der Europäischen Union im Verkehr befindlichen Arten von Geweben und Gewebeprodukten mit entsprechenden Codes zur Verfügung stellen. Das Gesetz sieht im Einklang mit den europäischen Direktiven Erleichterungen für Gewebezubereitungen zur unmittelbaren Anwendung sowie für hämatopoetische Stammzellen aus dem Knochenmark, dem peripheren Blut und dem Nabelschnurblut vor. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Gewebespende-Kabinett Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Kabinett beschließt Verbesserungen bei der Versorgung von schwerkranken Patientinnen und Patienten mit Cannabisarzneimitteln

Das Bundeskabinett hat heute (Mittwoch) den Gesetzentwurf des Bundesministeriums für Gesundheit zur Änderung betäubungsmittelrechtlicher und anderer Vorschriften beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Unser Ziel ist, dass schwerkranke Menschen bestmöglich versorgt werden. Wir wollen, dass für Schwerkranke die Kosten für Cannabis als Medizin von ihrer Krankenkasse übernommen werden, wenn ihnen nicht anders geholfen werden kann. Außerdem wollen wir eine Begleitforschung auf den Weg bringen, um den medizinischen Nutzen genau zu erfassen.“ Die Drogenbeauftragte der Bundesregierung Marlene Mortler: „Der Einsatz von Cannabis als Medizin in engen Grenzen ist sinnvoll und muss gleichzeitig noch näher erforscht werden. Beides setzen wir auf meine Initiative hin um. Cannabis ist keine harmlose Substanz, daher darf es auch keine Legalisierung zum reinen Privatvergnügen geben. Es ist für die medizinische Anwendung gedacht. Wir nutzen also das Potential, ohne die Gesundheit der Menschen aufs Spiel zu setzen. Das ist moderne Drogen- und Gesundheitspolitik.“ Mit dem Gesetzentwurf soll schwerwiegend erkrankten Patientinnen und Patienten, die keine Therapiealternative haben, nach entsprechender Indikationsstellung durch die Ärztin oder den Arzt ermöglicht werden, getrocknete Cannabisblüten und Cannabisextrakte in kontrollierter Qualität auf ärztliche Verschreibung in Apotheken zu erhalten, ohne dass dabei die Sicherheit und Kontrolle des Betäubungsmittelverkehrs gefährdet wird. Für die Versorgung mit Cannabisarzneimitteln in kontrollierter Qualität soll der Anbau von Cannabis zu medizinischen Zwecken in Deutschland unter Beachtung der völkerrechtlich bindenden Vorgaben des VN-Einheits-Übereinkommens von 1961 über Suchtstoffe ermöglicht werden. Die Aufgaben nach diesen internationalen Vorgaben sollen dem Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) übertragen werden (staatliche „Cannabisagentur“). Bis der staatlich kontrollierte Anbau in Deutschland, der eine Cannabisagentur voraussetzt, erfolgen kann, wird die Versorgung mit Medizinalhanf über Importe gedeckt werden. Mit Änderungen im Fünften Buch Sozialgesetzbuch (SGB V) soll die Erstattungsfähigkeit von Arzneimitteln auf Cannabisbasis in der gesetzlichen Krankenversicherung erweitert werden, die bislang grundsätzlich auf zugelassene Fertigarzneimittel im jeweils zugelassenen Anwendungsgebiet begrenzt war. Insbesondere wird eine Erstattungsmöglichkeit von Cannabis in Form getrockneter Blüten für schwerkranke Menschen geschaffen, denen anders nicht geholfen werden kann. Um weitere Erkenntnisse zur Wirkung dieser Cannabisarzneimittel zu erlangen, wird die Erstattung an eine wissenschaftliche Begleiterhebung geknüpft. Den Gesetzentwurf und weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de/Cannabis-als-Medizin-Kabinett Pressemitteilung des Bundesminsiteriums für Gesundheit

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Über 2.100 Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern

Wer hörbehindert ist und die Gebärdensprache verwendet, kann beim Arztbesuch einen Dolmetscher beauftragen – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Allein von Versicherten der AOK Bayern wurden 2015 über 2.100 Mal Gebärdensprachdolmetscher beauftragt. In Bayern stehen dafür etwa 90 Gebärdensprachdolmetscher über die entsprechenden Vermittlungsstellen zur Verfügung. Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Versicherte, sofern sie im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die Logopädie und Psychotherapie, Schwangerschaftsgymnastik und Rehabilitationssport sowie Auskunft, Beratung und Antragsstellung im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen dem Dolmetscher und der Krankenkasse. Die Beauftragung eines Gebärdensprachdolmetschers erfolgt direkt durch den Versicherten. Eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig, damit die Leistung möglichst schnell und unkompliziert beansprucht werden kann. Pressemitteilung AOK Bayern

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100 Tage Termin-Servicestelle: 3.250 Facharzttermine in Nordrhein vermittelt

Die Termin-Servicestelle der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein hat seit ihrem Start am 25. Januar dieses Jahres rund 3.250 ambulante Facharzttermine an Patientinnen und Patienten aus dem Rheinland vermittelt. Besonders gefragt waren dabei Termine bei hochspezialisierten Fachärzten wie Neurologen, Radiologen, Kardiologen und Gastroenterologen. „Unsere Termin-Servicestelle hat von Anfang an gut funktioniert, obwohl wir nicht wussten, wie viele Patienten sie in Anspruch nehmen würden“, sagt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. „Für uns ging es darum, die vom Gesetzgeber formulierten Vorgaben zu erfüllen und damit zu verhindern, dass wir für Patienten eine Behandlung im Krankenhaus vereinbaren müssen – was zu Lasten der niedergelassenen Fachärzte in Nordrhein ginge. Umso mehr freuen wir uns über die reibungslose Zusammenarbeit mit unseren Mitgliedern, die uns bisher ausreichend Termine zur Verfügung gestellt haben“, so Brautmeier. Terminvermittlung funktioniert auch ohne Servicestelle „Das ändert nichts daran, dass wir die Servicestellen nach wie vor für entbehrlich halten, da die Terminvermittlung in dringenden Fällen durch die direkte Kontaktaufnahme zwischen Haus- und Fachärzten funktioniert. Von der Servicestelle profitieren mit Blick auf das Gesamtvolumen der Behandlungsfälle nur relativ wenige Patienten. Dafür hätte es keiner gesetzlichen Regelung bedurft, die hohe Kosten und neue Bürokratie verursacht.“ Pro Woche hat die Servicestelle bisher zwischen 550 und 600 Anrufe verzeichnet; von den Anrufern verfügte etwa die Hälfte über eine vom überweisenden Arzt mit dem Buchstaben „A“ gekennzeichnete, so genannte „dringliche Überweisung“. In diesen Fällen besteht der Anspruch auf einen Facharzttermin innerhalb eines Zeitfensters von vier Wochen. „Bisher konnten wir in allen diesen Fällen Termine im vorgegebenem Zeitraum finden, sodass kein Patient zur ambulanten Behandlung an ein Krankenhaus in Nordrhein vermittelt werden musste“, sagt Brautmeier. Bei den übrigen Anrufern war die Überweisung entweder mit einem „B“ oder gar nicht gekennzeichnet. In diesen Fällen gilt die Überweisung als „nicht dringlich“, sodass die Servicestelle keinen Behandlungstermin innerhalb von vier Wochen vereinbaren muss. Im Rahmen der Terminvermittlung erfasst die KV Nordrhein auch, wie viele Patienten ihre Termine nicht wahrnehmen. Von den rund 3.250 Terminen wurden über 370 nicht eingehalten, was einer Quote von 11,5 Prozent entspricht. So erschienen in 190 Fällen die Patienten gar nicht, 170 vermittelte Termine wurden abgelehnt. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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