Einsortiert unter:Allgemein
Related Posts
Feierliche Preisverleihung: Christoph Lohfert Stiftung vergibt Lohfert-Preis 2017 und erstmalig einen Medienpreis
Gelingende Arzt-Patienten-Kommunikation stand bei der diesjährigen Preisverleihung der Christoph Lohfert Stiftung im Fokus: In Anwesenheit der Schirmherrin, der Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks, überreichte der Stiftungsvorsitzende Prof. Dr. Dr. med. Kai Zacharowski gestern feierlich den mit 20.000 Euro dotierten Lohfert-Preis 2017. Ausgezeichnet wurde das Projekt „Effizienz von Smartphone Apps zur Erfassung von Symptomen und Therapienebenwirkungen in der Behandlung von Krebspatienten“ unter der Leitung von Prof. Dr. med. Andreas Trojan, OnkoZentrum Zürich/ Stiftung Swiss Tumor Institute. Erstmalig vergab die Christoph Lohfert Stiftung den ebenfalls mit 20.000 Euro dotierten Medienpreis. Dieser ging an Dr. med. Werner Bartens, Arzt und Leitender Redakteur der Süddeutschen Zeitung. Die Preisverleihung fand im Rahmen des 13. Hamburger Gesundheitswirtschaftskongresses statt. Arzt-Patienten-Kommunikation im Fokus Prof. Dr. med. Andreas Trojan nahm den Preis auch stellvertretend für das Team um Oberarzt Dr. Marco Egbring und Oberärztin Dr. Elmira Far, Klinik für Klinische Pharmakologie und Toxikologie des UniversitätsSpitals Zürich, entgegen. In einer Studie, publiziert im «Journal of Medical Internet Research“, hatten sie die Auswirkungen von Smartphone Apps auf die Therapie, die Versorgung und Kommunikation zwischen Ärzten und Brustkrebspatientinnen untersucht. Fazit: Die Erhebung der Daten und die anschließenden Besprechungen mit dem Behandlungsteam führten dazu, dass die Patientinnen im Alltag in Bezug auf ihre Krankheit aufmerksamer waren. Sie erkannten Nebenwirkungen der Chemotherapie entsprechend früher. Die Studie zeigte, dass die App vor allem dann ihren Zweck erfüllt, wenn die vom Patienten erhobenen Daten später gemeinsam mit dem Arzt besprochen werden. Geschieht dies, kann die App das Wohlbefinden der Patientinnen verbessern. Mit dem erstmalig verliehenen Medienpreis unterstützt die Christoph Lohfert Stiftung die weitere Arbeit von Dr. med. Werner Bartens. Als Leitender Redakteur und als Autor populärer Sachbücher setzt sich Dr. med. Werner Bartens kritisch mit dem Gesundheitssystem auseinander und trägt zur Patientenaufklärung bei. Die Hamburger Gesundheitssenatorin Cornelia Prüfer-Storcks würdigte die Arbeit beider Preisträger. „Sie leisten einen Beitrag zur Verbesserung der Kommunikation in der Medizin.“ Über den Lohfert-Preis Der Lohfert-Preis 2017 war zum Thema: „„Patientenkommunikation: Systeme zur Reduzierung vermeidbarer (Fehl-) Behandlungen““ ausgeschrieben. Wie in den vergangenen Jahren sollten Projekte im Fokus stehen, die in diesem Sinn messbare Qualität am Patienten zeigen und umsetzen. Die Christoph Lohfert Stiftung prämiert und fördert mit dem Lohfert-Preis praxiserprobte und nachhaltige Konzepte, die den stationären Patienten im Krankenhaus, seine Bedürfnisse und seine Interessen in den Mittelpunkt rücken. Der Lohfert-Preis unterstützt insbesondere Projekte, die den Weg des Patienten im Krankenhaus, die Kommunikation dort sowie die Patientensicherheit nachhaltig verbessern. Thema des Lohfert-Preises 2018 Der Lohfert-Preis 2018 steht unter dem Titel: „Kulturwandel im Krankenhaus: Multidimensionale Konzepte zur Verbesserung der (Patienten-)Sicherheitskultur“. Bewerbungen für den Lohfert-Preis 2018 können ab Mitte Oktober unter www.christophlohfert-stiftung.de eingereicht werden. Die Bewerbungsfrist läuft bis zum 28. Februar 2018. Pressemitteilung der Christoph Lohfert Stiftung
The post Feierliche Preisverleihung: Christoph Lohfert Stiftung vergibt Lohfert-Preis 2017 und erstmalig einen Medienpreis appeared first on Healthcare Netzwerk.
Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten
Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten – GKV-Spitzenverband Auf seiner heutigen Sitzung hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes erneut die Thematik elektronische Gesundheitskarte und Telematikinfrastruktur beraten und eine Erklärung verabschiedet. Der kurzfristig bekannt gewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen zeigt, dass die Forderungen des GKV-Spitzenverbandes, den Stillstand beim eGK-Projekt zu beenden, ernst genommen wurden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat die Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben. Gleichzeitig weist er nachdrücklich noch einmal auf die Problematik der Bestandsnetze als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur hin und fordert klare gesetzliche Regelungen, die die zumindest indirekte Finanzierung dieser Parallelnetze über die Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung unterbinden. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden. Nachfolgend die Erklärung im Wortlaut: Der GKV-Spitzenverband und die gesetzlichen Krankenkassen stehen geschlossen hinter der Einführung der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) und einer Telematikinfrastruktur. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes ist allerdings nicht bereit, Stillstand teuer mit Beitragsgeldern zu subventionieren. Die Schmerzgrenze ist mit Ausgaben von nahezu 1 Milliarde € Beitragsgeldern für die Entwicklungskosten – ohne dass bislang ein spürbarer Mehrwert für Patienten und Versicherte erreicht wurde – überschritten. Weitere Projektinvestitionen aus Beitragsgeldern sind nur zu verantworten, wenn die Potentiale für das deutsche Gesundheitswesen sowohl hinsichtlich der Qualität als auch der Wirtschaftlichkeit der gesundheitlichen Versorgung endlich nutzbar gemacht werden. Der Gesetzgeber hat die Partner der Selbstverwaltung von Ärzten, Zahnärzten, Krankenhäusern, Apotheken und Krankenkassen beauftragt, die elektronische Gesundheitskarte einzuführen und die Telematikinfrastruktur als Transportweg für diese und vor allem auch für zukünftige Anwendungen zu errichten. Die Gesellschafter der gematik sind aufgefordert, dafür Sorge zu tragen, dass die Ressourcen der gematik so eingesetzt werden, dass unter Einhaltung der Zeitpläne aus den Vergaben eine wirtschaftlich sinnvolle Umsetzung des Projektes in Stufen erfolgt. Dabei ist eine klare Priorisierung der Projekte vorzunehmen, um schnellstmöglich die technologische Basis flächendeckend einzuführen. Diese Basis ist für die dringend benötigten, medizinischen Anwendungen unerlässlich. Die finanzielle Belastung der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung ist nur zu rechtfertigen, wenn es endlich gelingt, die Telematikinfrastruktur zu errichten und der elektronischen Gesundheitskarte mit den seit Jahren gesetzlich vorgesehenen Anwendungen zu einem spürbaren Mehrwert zu verhelfen. Die Forderung des GKV-Spitzenverbandes den Stillstand zu beenden, wird offenbar ernst genommen. Der kurzfristig bekanntgewordene Referentenentwurf für ein Gesetz für sichere digitale Kommunikation und Anwendungen im Gesundheitswesen stellt sich der vom Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes aufgebrachten Problematik und greift eine Reihe von zentralen Forderungen des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes auf, wie z. B. Terminsetzung und Sanktionierung bei den geplanten Projekten. Parallelnetze als Verhinderungsinstrument Es ist für den Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes nicht nachvollziehbar, wenn weiterhin Bestandsnetze, deren Datensicherheit – anders als bei der Telematikinfrastruktur – bisher nicht nachgewiesen wurde, als Konkurrenz zur Telematikinfrastruktur aufgebaut und finanziell gefördert werden könnten. Dadurch würden letzten Endes zumindest indirekt Finanzmittel der Beitragszahler, die für die gesundheitliche Versorgung von Patienten vorgesehen sind, verwendet. Dieser Missstand muss durch eindeutige gesetzliche Regelungen unterbunden werden. In der Konsequenz würde der Beitragszahler nämlich dreimal finanziell belastet: Bezahlt werden müssen die Telematikinfrastruktur der gematik, Parallelnetze und womöglich später die Zusammenführung der verschiedenen Plattformen. Das ist unverantwortlich. Finanzsperre des Haushaltes für die gematik aufgehoben Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes sah sich daher gezwungen, die für den Haushalt der gematik 2015 vorgesehenen Mittel zu sperren. Dem Verwaltungsrat ist es wichtig, von den politisch Verantwortlichen in der Regierungskoalition nachhaltige Unterstützung zu erhalten, um in diesem für Deutschland wichtigen Infrastrukturprojekt endlich voranzukommen. Es fehlt heute an notwendigen Rahmenbedingungen, insbesondere klaren Entscheidungsstrukturen. Durch den Erlass der „Verordnung zur Anpassung des Betrags zur Finanzierung der Gesellschaft für Telematik für das Jahr 2015“ hat der Bundesgesundheitsminister die Kassen zur Zahlung der benötigten Mittel in die Verantwortung genommen. Der Verwaltungsrat hat die Sperrung der Mittel im Haushalt des GKV-Spitzenverbandes aufgehoben. Er erwartet, dass der Gesetzgeber konsequent die nächsten Schritte geht und insbesondere die notwendigen Entscheidungsstrukturen schafft. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes fordert den Gesetzgeber auf, den GKV-Spitzenverband in der gematik als alleinigen Kostenträger mit hinreichenden Entscheidungsbefugnissen auszustatten. eHealth Gesetz muss Lösungen bringen Derzeit wird im Bundesministerium für Gesundheit ein eHealth-Gesetzentwurf erarbeitet. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes bedarf es dringend einer gesetzlichen Regelung, die klarstellt, dass für die heute bereits im Gesetz verankerten Anwendungen, wie z. B. zu medizinischen Daten für die Notfallversorgung, elektronischen Arztbrief, Daten zur Prüfung von Arzneimittelsicherheit oder auch der elektronischen Patientenakte, als Transportweg, nur die in der gematik entwickelte Telematikinfrastruktur zulässig ist. Diese Klarstellung ist erstens aus wirtschaftlicher Sicht dringend erforderlich und zweitens wird das notwendige hohe Sicherheitsniveau nur über diese Telematikinfrastruktur zu gewährleisten sein. Dies haben sowohl das Bundesamt für Sicherheit in der Informationstechnik als auch die Bundesbeauftragte für den Datenschutz und die Informationsfreiheit in diversen Schreiben und Gesprächen bestätigt. Auch für Übergangszeiten darf die Nutzung von Parallelstrukturen nur mit den gleichen Hochsicherheitsanforderungen möglich sein und darf insbesondere nicht aus Mitteln der Beitragszahler finanziert werden. Sämtliche geplante und zukünftig zu entwickelnde Telematikanwendungen sind bei Nichtnutzung mit Malusregelungen zu belegen. Finanzielle Anreize für die Nutzung von Telematikanwendungen sind aus Sicht des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes eine Zweckentfremdung von Beitragsmitteln. Zusätzlich muss im Rahmen der Gesetzgebung berücksichtigt werden, dass die gesetzlichen Krankenversicherungen bereits heute ihre Systeme zur Nutzung der Telematikinfrastruktur angeschlossen und betriebsbereit haben. In diesem Zusammenhang fallen schon heute nicht unerhebliche Kosten bei den Krankenkassen für den Betrieb der Systeme an, ohne dass diese genutzt werden. Von daher muss durch sanktionsbewehrte, verbindlich einzuhaltende Termine dafür gesorgt werden, dass mit dem Abschluss der anstehenden Erprobungsphase der Rollout und die Nutzung der Telematikinfrastruktur sichergestellt ist. Die politisch Verantwortlichen müs
sen jetzt die nötigen Maßnahmen einleiten, um ein schnelleres Projektvorgehen zu ermöglichen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post Teuren Stillstand bei eGK-Projekt beenden – Schmerzgrenze für Beitragszahler überschritten appeared first on Healthcare Netzwerk | TÜV Rheinland.
Digitalisierung bietet Chance zum Bürokratieabbau
Die BARMER GEK fordert eine gemeinsame Kraftanstrengung von Ärzten und Krankenkassen, um die Chancen der Digitalisierung für weniger Bürokratie im Gesundheitswesen zu nutzen. „Wir können mit digital optimierten Formularen die Arbeitsprozesse im Gesundheitswesen deutlich vereinfachen. Davon würden alle profitieren, die Patienten zuerst, aber auch Ärzte, andere Gesundheitsberufe und die Krankenkassen“, so Dr. Christoph Straub, Vorstandsvorsitzender der BARMER GEK. Nötig sei dafür, zum Teil über Jahrzehnte immer wieder veränderte Vordrucke und dahinter liegende Bearbeitungsprozesse systematisch an die Möglichkeiten moderner Informationstechnologie anzupassen. Die BARMER GEK arbeitet mit der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe seit vier Jahren in drei „Formularlaboren“ an dem Thema Entbürokratisierung und wird demnächst eine Zwischenbilanz ziehen. Ein Teil dieser Zusammenarbeit war die Mitarbeit an der seit Januar 2016 gültigen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung. Mit dem neuen Formular ist der Auszahlschein für Krankengeld entfallen, was insbesondere Arztpraxen von bürokratischem Aufwand entlastet. Digitale Unterstützungsmöglichkeiten müssten eine leichtere Handhabung der Formulare wie auch der Bearbeitungs- und Abrechnungsprozesse ermöglichen. Allen Beteiligten könnten damit sehr viel Zeit und Ressourcen erspart werden, wenn zum Beispiel Unklarheiten beim Ausfüllen gar nicht erst entstehen, so der BARMER GEK Chef. So könnten auch Krankenkassen ihre Entscheidungen beschleunigen. Straub: „Die Partner der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen sollten beim Abbau von Bürokratie auf eine unabhängige Prozessberatung setzen.“ Das Formularwesen in der gesetzlichen Krankenversicherung sei über Jahrzehnte aus der jeweiligen fachlichen Einzelsicht gewachsen, was zu dem oft kritisierten „Wildwuchs“ geführt habe. Um diesen zu ordnen und systematisch mit moderner Informationstechnologie zu optimieren, brauche es einen neutralen ordnenden Blick von außen. Pressemitteilung der BARMER GEK
The post Digitalisierung bietet Chance zum Bürokratieabbau appeared first on Healthcare Netzwerk.