Über 2.100 Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern

Wer hörbehindert ist und die Gebärdensprache verwendet, kann beim Arztbesuch einen Dolmetscher beauftragen – die gesetzlichen Krankenkassen übernehmen dafür die Kosten. Allein von Versicherten der AOK Bayern wurden 2015 über 2.100 Mal Gebärdensprachdolmetscher beauftragt. In Bayern stehen dafür etwa 90 Gebärdensprachdolmetscher über die entsprechenden Vermittlungsstellen zur Verfügung.

Die Krankenkassen übernehmen die Kosten für Gebärdensprachdolmetscher für hörbehinderte Versicherte, sofern sie im Zusammenhang mit ambulanten Leistungen der Kranken- oder Pflegekasse notwendig sind. Dazu zählen beispielsweise ärztliche und zahnärztliche Untersuchungen und Behandlungen, die Logopädie und Psychotherapie, Schwangerschaftsgymnastik und Rehabilitationssport sowie Auskunft, Beratung und Antragsstellung im Zusammenhang mit Sozialleistungen. Die Abrechnung der Kosten erfolgt zwischen dem Dolmetscher und der Krankenkasse. Die Beauftragung eines Gebärdensprachdolmetschers erfolgt direkt durch den Versicherten. Eine vorherige Genehmigung ist nicht notwendig, damit die Leistung möglichst schnell und unkompliziert beansprucht werden kann.

Pressemitteilung AOK Bayern

The post Über 2.100 Einsätze von Gebärdensprachdolmetschern appeared first on Healthcare Netzwerk.