Trinkwasser ist ein Lebensmittel. Es wird täglich frei Haus geliefert. Aber wer pflegt seine Verpackung? Nein, es geht nicht um Wasser aus der Flasche, sondern um Trinkwasser aus der häuslichen Leitung. Die Wasserleitungen in den Wohn- und Geschäftshäusern werden zunehmend zum Sorgenkind. Während die Versorger jährlich mehr als zwei Milliarden Euro aufwenden, um die öffentlichen Leitungsnetze instand zu halten, fristen die häuslichen Leitungen und Armaturen ein Schattendasein und werden sträflich vernachlässigt. „Sträflich“ passt, denn für die gesundheitlichen Folgen müssen Hausbesitzer oder Betreiber haften.
Statistisch gesehen nehmen wir täglich fünf Liter Leitungswasser in Speisen und Getränken zu uns. Was an der statischen Durchschnittsentnahme von 122 Litern noch fehlt, wird zum Duschen, Waschen, Reinigen und für die Toilettenspülung genutzt. Während bei der Toilettenspülung die Qualität nicht entscheidend ist, gilt das bei der Ernährung umso mehr. Der Gesetzgeber sorgt dafür, dass das auch eingehalten wird: Trinkwasser muss rein und genusstauglich sein und darf weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in möglichen gesundheitsschädigenden Konzentrationen enthalten. Um eine höchstmögliche Sicherheit der Trinkwasserqualität zu erreichen, arbeiten der Gesetzgeber, die Überwachungsbehörden und die zuständigen Wasserversorger Hand in Hand. Dabei ergänzen sich Gesetzgebung, Eigenverantwortung und Vorsorge auf allen Ebenen so wirkungsvoll, dass wir bedenkenlos zum Wasserhahn greifen können. Damit das so bleibt, müssen die Leitungen und Armaturen gepflegt werden.
Auf den letzten Meter kommt es an – die Risiken in der Hausinstallation
Bevor das Trinkwasser beim Verbraucher ankommt, durchläuft es viele unterschiedliche Stationen. Aus dem Brunnen oder Fluss entnommen, wird das Wasser in einem Wasserwerk aufbereitet und in öffentlichen Rohrnetzen bis zum Hausanschluss geliefert. Der örtliche Wasserversorger liefert ein laufend kontrolliertes, reines und genusstaugliches Trinkwasser. Dies gilt aber nur für jenen Bereich des Versorgungssystems in dem er zuständig ist und seiner Verpflichtung nachkommt, die Leitungen zu pflegen. Seine Zuständigkeit endet am Hausanschluss. Danach ist es Sache des Hauseigentümers oder Betreibers, die Trinkwasserversorgungsanlage zu pflegen. Während das Wasser vom Versorgungsunternehmen über mehrere Kilometer transportiert wird, ohne dass die Qualität Schaden nimmt, reichen nach der Übergabe am Hausanschluss manchmal nur wenige Meter, um das Trinkwasser ungenießbar zu machen.
Die Ursachen für die Qualitätsbeeinträchtigung sind vielfältig und vielen Besitzern nicht bekannt. Nachfolgend seien nur einige Beispiele genannt:
– Beim Hausbau oder Umbau in Eigenregie wurde regelwidrig minderwertiges Installationsmaterial verwendet und/oder eingebaut.
– Der Einbau einer Regenwassernutzungsanlage erfolgte ohne Systemtrenner, der das Wasser in den Leitungen vor beispielsweise mit Vogelkot verunreinigtem Regenwasser schützt.
– Die Feuerlöschanlage wurde regelwidrig unmittelbar mit der Trinkwasserleitung verbunden.
– Der Füllschlauch für die Heizungsanlage wurde ohne Systemtrenner angebracht und speist Stagnationswasser in das Haussystem.
– Längerfristig ungenutzte Leitungsbereiche von leerstehenden Wohnungen oder Räumen mit Trinkwasseranschluss bleiben an der häuslichen Trinkwasserinstallation angeschlossen.
– Der Filter am Hausanschluss, der Feststoffe aus dem öffentlichen System zurückhalten soll, wurde nicht gereinigt.
Auffällig ist, dass sich alle diese Ursachen hinter dem Hausanschluss ereignen und viel mit Fehlverhalten zu tun haben. Gerade die Stagnation von Trinkwasser, also das lange Verweilen, ist angesichts des Wassersparens ein zunehmendes Problem. Wasser muss, wie andere Lebensmittel auch, frisch gehalten werden. Wer trinkt schon Milch, die zwei Wochen ungekühlt im Schrank steht? Auch wenn Wasser lange steht, können gesundheitliche Risiken entstehen, denn in stagnierendem Wasser können sich Keime bilden. Auch wenn stagnationsbedingte Veränderungen in Geruch, Geschmack oder Farbe des Trinkwassers in der Regel nicht gesundheitsschädlich sind, so können je nach Dauer der Stagnation und Umweltbedingungen gesundheitliche Beeinträchtigungen beim Trinkwassergenuss nicht ausgeschlossen werden. Deshalb ist bei Stagnation immer Vorsicht geboten.
Der Hausbesitzer trägt die Verantwortung für die Trinkwasserqualität
Der Hausbesitzer oder -betreiber einer häuslichen Trinkwasserversorgungsanlage ist dafür verantwortlich, dass die gesetzlich gesicherte Trinkwasserqualität weder durch Fehlverhalten noch durch andere Unzulänglichkeiten beeinträchtigt wird. Die „Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Wasser“ (AVBWasserV) regelt das Verhältnis zwischen dem Wasserversorger und den Kunden und bestimmt an einer Stelle die Übertragung der Versorgerverantwortung auf den Betreiber: „Für die ordnungsgemäße Errichtung, Erweiterung, Änderung und Unterhaltung der Anlage hinter dem Hausanschluss, mit Ausnahme der Messeinrichtungen des Wasserversorgungsunternehmens ist der Anschlussnehmer verantwortlich“ (Paragraph 12 AVBWasserV). Das ist unmissverständlich und unterwirft den Betreiber all jenen Regelungen, die der Wasserversorger in Bezug auf die Gewährleistung der Trinkwasserqualität zu erfüllen hat. Damit hat der Hausbesitzer oder Betreiber der Anlagen sicherzustellen, dass das Trinkwasser „rein und genusstauglich sein muss und weder Krankheitserreger noch andere Stoffe in Konzentrationen enthalten darf, die gesundheitsschädigend sein könnten.“
Unwissenheit schützt vor Strafe nicht und Untätigkeit kann sich rächen
Wer sich als Vermieter einer Wohnung oder Betreiber einer Schule, eines Altenheims oder einer Kindertagesstätte noch gelassen zurücklehnt, sollte spätestens jetzt aufmerksam werden: „Bei schuldhaften Verstößen gegen die in der gesetzlichen Bestimmungen festgelegten Pflichten drohen dem Vermieter oder Betreiber merkliche Bußgelder, ja sogar Strafverfahren sind nicht ausgeschlossen. Wer als Vermieter oder Betreiber seinen Verkehrssicherungspflichten nicht nachkommt, hat in einem Schadenfall zusätzlich sogar möglicherweise Schadenersatz und unter Umständen Schmerzensgeld zu zahlen, wenn ein Bewohner des Hauses erkrankt und Schadenersatzansprüche geltend macht. Natürlich braucht ein Betreiber nicht allen denkbaren Gefahren vorzubeugen, aber er hat für den Schutz des Mieters zu sorgen, wenn die Gefahren für den Mieter nicht ohne weiteres erkennbar sind. Und trotzdem: Nicht jeder Vermieter wird als Betreiber einer Trinkwasseranlage wissen, was zu tun ist. Er sollte es aber, denn er haftet!
Der Vermieter sollte seine Trinkwasseranlage regelmäßig prüfen lassen
Trinkwasserqualität muss dauerhaft sichergestellt werden. Kritische Punkte oder die wesentlichen Einflussgrößen für die Trinkwasserqualität sind:
– Verweilzeit des Trinkwassers, zum Beispiel in der Rohrleitung,
– Temperaturen, zum Beispiel in der Warmwasseraufbereitung, wo das Wasser über 55°C heiß sein muss, oder in der Kaltwasserleitung, wo das Wasser am besten unter 20°C kalt sein sollte, und
– Qualität und Zustand der Rohrleitung (zum Beispiel keine Bleileitung), gereinigter Hausfilter und so weiter
Empfehlenswert ist es, sich an einen Sanitärfachbetrieb zu wenden, der beim Auffinden von Gefahrenstellen unterstützt oder diese gar nicht erst aufkommen lässt. Viele Installateure bieten Wartungsverträge an. Wichtig ist es, auf deren Qualifizierung zu achten. Fast jeder Wasserversorger führt eine Liste der zugelassenen Vertragsinstallateure. Wer als Mieter unsicher ist, sollte seinen Vermieter auf die Trinkwasserleitungen ansprechen. Fordern Sie Klarheit! Wer als Vermieter auf der sicheren Seite stehen möchte, sollte Vorsorge betreiben und die Trinkwasserleitungen regelmäßig prüfen lassen.