Der Valetudo Check-up© „Einweiser-Zufriedenheit Krankenhaus“: Der Vitaldaten-Test für ein „gesundes“ Kooperationsmanagement
– Ermittlung der Leistungs- und Kooperationsqualität einer Klinik / Abteilung aus Sicht der einweisenden niedergelassenen Ärzte
– Doppeltes Benchmarking zu den
(a) Ergebnissen, die Kliniken / Abteilungen der gleichen Fachrichtung durchschnittlich bei ihren Einweisern erreichen und
(b) den Anforderungen, die die kooperierenden Ärzte an die Krankenhaus-Arbeit stellen (Best Practice-Benchmarking)
– Expertise mit Optimierungs-Vorschlägen und Handlungsempfehlungen
Mehr Informationen…
Related Posts
50-50
Tom Daschle, ehemaliger U.S. Senator und Ex-Kandidat für den Gesundheitsminister-Posten in Obamas Regierung, schätzt in einem Interview die Chancen für die Verabschiedung einer umfassenden Gesundheitsreform in diesem Jahr.
Patientenverbände nicht transparent
Die englische Zeitung “The Independend” berichtet über die Beziehungen von Patientenverbänden und Pharmaunternehmen. In Grossbritannien waren einige Patientenverbände in den letzten Jahren gesundheitspolitisch sehr engagiert und hatten öffentlichen Druck gegen Entscheidungen des National Institute for Clinical Excellence (NICE) gemacht und Patienten mobilisiert. Das NICE ist vergleichbar mit dem deutschen IQWiG und legt auf Basis von evidenzbasierten Kriterien die Erstattung für neue Therapien fest. In Deutschland war ähnliches zu beobachten, beispielsweise hatte bei der Bewertung der Insulin-Analoga durch das IQWiG der Deutsche Diabetiker Bund massiv Lobbyismus betrieben.
Die Zeitung hat sich die Finanzierung der beteiligten Verbände angesehen und teils extreme Abhängigkeiten von den Pharmakonzernen gefunden. So organisierte die Arthritis and Musculoskeletal Alliance (Arma) ein Protestschreiben von 10 Professoren gegen die Beschränkung bei der Bezahlung von teuren gentechnisch hergstellten Arthritis-Medikamenten. Der Geschäftsführer musste einräumen, dass mehr als die Hälfte des Etats seines Verbandes von Pharmaunternehmen stammt.
Die im Artikel angesprochenen Probleme gibt es auch hierzulande. Zwar gibt es Verhaltensrichtlinien, sowohl auf Seiten der Pharmaunternehmen, als auch bei der Bundesarbeitsgemeinschaft Selbsthilfe (BAG Selbsthilfe), jedoch besonders kleinere Verbände lassen Transparenz bei der Finanzierung ihrer Aktivitäten vermissen. Nur selten kommunizieren die Patientenverbände detaillierte Summen und für welche Projekte und Aktivitäten die Gelder der Pharmaindustrie geflossen sind.
Während Pharmaunternehmen Zahlungen an Ärzte und Verbände vermehrt offenlegen, stösst diese Transparenz bei den Patientenvertretern oft auf Unverständnis. Wie bei Wyeth, wo von 16 Patientenorganisationen keine schriftliche Genehmigung vorlag, Informationen über Art und Umfang von Kooperationen zu veröffentlichen.
Merz betreibt weiterhin illegale Laienwerbung für…
Auf zahlreichen Unterseiten der von Merz verantworteten Internet-Sites merz.de, alzheimerinfo.de und memantine.com finden sich werbliche Texte über das verschreibungspflichtige Medikament Memantine (Axura® bzw. Ebixa®), die man als dreisten Verstoß gegen das Heilmittelwerbegesetz auffassen kann.
Aufgrund der Vielzahl der entsprechenden Fundstellen auf diesen Websites – Google zählt mehrere hundert Erwähnungen des Medikaments auf diesen Seiten – sei nur ein Beispiel herausgegriffen (www.alzheimerinfo.de/therapie/medikamentoes/):
Die Patienten werden geistig aktiver, die Alltagskompetenz wird verbessert. Auch bei pflegebedürftigen Patienten kommt es zu Verbesserungen: Die Kranken sind beim Bettenmachen beweglicher, können besser ihrer persönlichen Hygiene nachkommen, sich selbst anziehen, erkennen Personen wieder, können bei einem Gespräch besser den Inhalt verstehen und auch besser antworten. Wegen der aktiveren Teilnahme der Patienten am Tagesgeschehen wird auch die Betreuung durch Angehörige und das Pflegepersonal leichter. Memantine führt neben den psychischen und physischen Verbesserungen auch zu einer signifikanten Reduktion der Betreuungszeit, denn durch Memantine können mehr als 50 Pflegestunden im Monat eingespart werden.
Vergleicht man die euphorischen und weitgehend unbelegten Aussagen von Merz mit dem tatsächlich insgesamt fraglichen Nutzen des Medikaments (IQWiG: Es liegt kein Nutzenbeleg für die Behandlung von moderater bis schwerer Alzheimer Demenz (AD) mit Memantin vor), so könnte ein schlecht gelaunter Staatsanwalt vielleicht sogar eine irreführende Werbung für Arzneimittel annehmen, die empfindlich geahndet werden kann. Auszüge aus dem Heilmittelwerbegesetz:
Unzulässig ist eine irreführende Werbung. Eine Irreführung liegt insbesondere dann vor,
1. wenn Arzneimitteln, Medizinprodukten, Verfahren, Behandlungen, Gegenständen oder anderen Mitteln eine therapeutische Wirksamkeit oder Wirkungen beigelegt werden, die sie nicht haben
[…]
§ 10
(1) Für verschreibungspflichtige Arzneimittel darf nur bei Ärzten, Zahnärzten, Tierärzten, Apothekern und Personen, die mit diesen Arzneimitteln erlaubterweise Handel treiben, geworben werden
[…]
§ 14
Wer dem Verbot der irreführenden Werbung (§ 3) zuwiderhandelt, wird mit Freiheitsstrafe bis zu einem Jahr oder mit Geldstrafe bestraft.
Erst auf unseren Hinweis hin wurde kürzlich bereits auf den österreichischen Internetseiten von Merz illegale Laienwerbung für Memantine und andere verschreibungspflichtige Medikamente mit einem Zugangsschutz für Fachkreise versehen.
Auch auf dem Internetauftritt der “Deutsche Seniorenliga” (dsl-alzheimer.de) und in verschiedenen Broschüren dieser Organisation, die nach im April erstmals veröffentlichten Angaben von Merz alleine im vergangenen Jahr eine sechsstellige Summe vom Unternehmen erhalten hat und die offenbar seit vielen Jahren verdeckte PR für die Firma Merz betreibt, wird der Wirkstoff weiterhin in rechtlich fragwürdiger Weise beworben.
Unser Versuch, mit der Unternehmenssprecherin Ute Weinhold in dieser Sache noch einmal Kontakt aufzunehmen, ist bislang erfolglos geblieben.
—
Update, 19 Uhr:
Update, 19:15:
Wieder alles unverändert online.