Nachgefragt: Was steht an im Juni?

1. Ich bin Udo Ernst und arbeite mit meiner vom Bernstein-Preis des BMBF geförderten Forschergruppe im Institut für Theoretische Physik an der Uni Bremen. Wir interessieren uns für das Sehsystem und möchten verstehen, wie die hohe Flexibilität visueller Informationsverarbeitung zustande kommt. 2. Diesen Monat möchte ich mich darauf konzentrieren mit meiner Doktorandin Nergis Tömen einen internationalen Workshop auf die Beine zu stellen, der März 2017 am Hanse-Wissenschaftskolleg in Delmenhorst stattfinden wird. Zentrales Thema wird die Frage sein, welche dynamischen Zuständeweiter

Heilmittelversorgung verbessern

Für gesetzlich Versicherte besteht ein umfassender Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Logopädie. Insbesondere aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieses Leistungsbereichs weiter zunehmen. Das überproportionale Wachstum dieses Leistungsbereichs mit plus 6,6 Prozent im Mittel der letzten drei Jahre weist bereits darauf hin. Für eine weiterhin angemessene Patientenversorgung müssen die bereits bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner gestrigen Sitzung Positionen für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen. Evidenz der Heilmittel stärker in den Blick nehmen Trotz des hohen Stellenwertes der Heilmittel in der Patientenversorgung ist der therapeutische Nutzen der im Heilmittel-Katalog enthaltenen Maßnahmen bis heute nur unzureichend geklärt. Eine Prüfung des tatsächlichen Patientennutzens der verschiedenen Maßnahmen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Heilmittelversorgung als Teil des GKV-Leistungskataloges ist es erforderlich, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um hier eine umfassende Transparenz herzustellen. Deshalb sollte der Heilmittel-Katalog in den kommenden Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umfassend überprüft werden. Ausbildungen für Heilmittelerbringer aufwerten Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte und –schwerpunkte in den einzelnen Bundesländern sollten abgebaut und an das aktuelle Leistungsgeschehen angepasst werden. Dazu gehört, dass beispielsweise Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie fester Bestandteil der Ausbildung werden sollten. Die für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Weiterbildungen für solche Leistungen könnten dann wegfallen. Wirkung bereits beschlossener Vergütungsanhebungen abwarten Die Leistungsausgaben für Heilmittel steigen seit Jahren überdurchschnittlich an (2013: +5,1 Prozent; 2014: +8,2 Prozent; 2015: +6,3 Prozent). Die jüngst im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu gesetzlichen Heilmittelpreisuntergrenzen werden bereits zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung führen. Mit einer generellen Herausnahme der Heilmittel vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität, wie sie derzeit von den Leistungserbringern gefordert wird, wären Ausgabenzuwächse in diesem ohnehin sehr dynamischen Leistungsbereich zunehmend unkalkulierbar, was sich spürbar erhöhend auch auf die Zusatzbeiträge auswirken kann. Diskussion um Blanko-Verordnung und Direktzugang verfrüht Die aktuellen Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blanko-Verordnung oder gar eines Direktzugangs erscheinen verfrüht, da die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Auch sind wesentliche Fragen der Patientensicherheit sowie der Effektivität und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlicher Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer noch völlig ungeklärt. Erkenntnisse aus den hierzu laufenden Modellvorhaben liegen noch nicht vor. Aus Sicht der Krankenkassen müssen die Berufsgesetze daher zunächst zwingend um Kenntnisse in der eigenständigen Indikationsstellung und Therapieplanung erweitert werden. Dabei sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse aus den bereits laufenden Modellvorhaben mit einbezogen werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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eGK/Telematik – Anwendungen in Parallelnetzen im Rahmen von Selektivverträgen

Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes unterstützt trotz der erneuten, durch die Anbieter verursachten Verzögerungen bei der Lieferung wichtiger Hardwarekomponenten weiterhin die Telematikinfrastruktur (TI) als derzeit einzig sicheres Netz des deutschen Gesundheitswesens. Die Telematikinfrastruktur gewährleistet das für medizinische Daten notwendige, sehr hohe Sicherheitsniveau durch permanente Einbindung des Bundesamtes für Sicherheit in der Informationstechnik (BSI) und der Bundesbeauftragten für den Datenschutz und die Informationsfreiheit (BfDI). Das kürzlich verabschiedete eHealth-Gesetz unterstreicht diese Bedeutung an diversen Stellen, insbesondere durch die Klarstellung, dass der elektronische Arztbrief zukünftig nur noch über Dienste der Telematikinfrastruktur versendet werden darf. Bis zur Verfügbarkeit der Telematik-infrastruktur werden allerdings die Nutzung und der Aufbau von potentiell unsicheren Parallelnetzen nicht unterbunden, sondern im Rahmen von Selektivverträgen teilweise sogar gefördert. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes stellt in diesem Zusammenhang fest, dass nach Verfügbarkeit der Telematikinfrastruktur alle Anwendungen, die eine elektronische Übermittlung medizinischer Daten vorsehen und im Rahmen von Selektivverträgen gefördert und finanziert werden, von der gematik als sicheres Übermittlungsverfahren zugelassen und somit in die Telematikinfrastruktur migriert werden müssen. Eine finanzielle Förderung aus Mitteln der Beitragszahler von Anwendungen in potentiell unsicheren Netzen darf nicht fortgesetzt werden, wenn zukünftig parallel ein durch die Beitragszahler finanziertes sicheres Netz zur Verfügung steht. Die ggf. entstehenden Migrations-, Betriebs-, Bestätigungs- und Zulassungskosten dürfen nicht auf die Gemeinschaft der Beitragszahler der gesetzlichen Krankenversicherung umgelegt werden. Presseerklärung des Verwaltungsrates des GKV-Spitzenverbandes zur Telematik

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Nagellack entfernen

Unansehnlich, brüchig geworden oder Lust auf eine neue Farbe. Gründe, vorhandenen Nagellack oder dessen Reste zu entfernen, gibt es genug. Das Entfernen von Nagellack ist nicht immer eine schonende Angelegenheit für die Nägel und die Nagelhäute. Sehr gründlich und ohne

Hairstyling … schon gewusst?

Lösungsmittel sind Flüssigkeiten wie Wasser, Alkohol oder flüssige organische Stoffe, die dazu dienen, andere Stoffe (Gase, andere Flüssigkeiten oder Feststoffe) zu lösen oder zu verdünnen, ohne diese Substanzen oder sich selbst chemisch zu verändern. In Haarstylingprodukten dienen sie dazu, die

Ist das die Stimme der Pflegenden? – Mit einer Pflegekammer zu mehr Gehör

Deutsche Pflegekammern sind ein aktuelles Thema. Derzeit gibt es in zwei der 16 Bundesländer eine Pflegekammer. Wir haben uns dem Thema diese Woche gewidmet und uns mit den Chancen und Befürchtungen beschäftigt. Eine Pflegekammer ist landesweit organisiert und rechtlich gesehen eine Körperschaft des öffentlichen Rechts. Sie übernimmt vielseitige Aufgaben: Dazu zählt unter anderem, den Beruf…

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