Niedergelassene Ärzte: Benchmarking-Analyse der Personalführung
Was der Valetudo Check-up© „Praxismanagement“ leistet und wie er das Praxismanagement optimiert, zeigt diese Kurz-Präsentation… Zu den Analyse-Unterlagen…
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Weibliche Neurodermitiker gesucht!! Wie Sie sicherlich wissen, ist anhaltender Juckreiz eine unangenehme und belastende Empfindung. Wir, vom Lehrstuhl für Klinische Psychologie von der Universität zu Köln, möchten dazu beitragen, mehr über das Empfinden und die Auslöser von Juckreiz zu erfahren.
Ein Beitrag von Bettina am Orde, Erste Direktorin Deutsche Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See / Geschäftsführerin Knappschaft. Das Gesundheitswesen in Deutschland braucht innovative Lösungen, um dem schnellen Wandel der Lebensrealität, auch in der Gesundheitsversorgung, zu begegnen. Das ist nicht erst seit Einführung des Innovationsfonds bekannt. Nur durch die Realisierung neuer Ansätze kann es gelingen, die Versorgungsstrukturen nachhaltig zukunftsfest […]
Die geplante Reform des Selbstverwaltungsrechts muss eine Ausweitung der Verantwortungs-, Entscheidungs- und Kontrollrechte der Selbstverwaltungsgremien zum Ziel haben. Mit Blick auf die bevorstehenden Herausforderungen im Gesundheitswesen und in der Pflege sind die sachgerechten und alltagsnahen Lösungen der Selbstverwaltung mehr denn je gefordert. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes appelliert nachdrücklich an den Gesetzgeber, ein deutliches Signal für eine Stärkung der Handlungsfähigkeit der Selbstverwaltung zu setzen. Der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes lehnt deshalb mögliche Änderungen im Aufsichtsrecht, die eine Erweiterung der Rechtsaufsicht in Richtung einer Fachaufsicht zum Ziel haben, ab. Bereits die bestehende Regelung der vorherigen Zustimmung der Aufsichtsbehörden bei Vorstandsdienstverträgen stellt einen massiven und sachlich nicht nachvollziehbaren Eingriff in elementare Rechte und Pflichten der sozialen Selbstverwaltung dar und muss mit der jetzt geplanten Reform wieder abgeschafft werden. Nicht akzeptabel wäre auch ein Ersetzen des aufsichtsrechtlichen Beanstandungsrechts durch einen Genehmigungsvorbehalt für den Haushalt. Ein solcher Schritt würde ganz wesentlich die Handlungsmöglichkeiten der Selbstverwaltung einschränken, ihren Haushalt selbst zu beschließen. Wenn die soziale Selbstverwaltung weiterhin zu den tragenden Prinzipien der gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung gehören soll, ist eine wichtige Voraussetzung für ihre Leistungsfähigkeit ein starker Rückhalt aus der Politik. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Die Entscheidung zu den vom Industrieverband SPECTARIS erarbeiteten Anträgen zur Verlängerung der Ausnahmenregelungen für Blei in optischen Gläsern und Cadmium in Filtergläsern im Rahmen der EU-Richtlinie RoHS (Restriction of Hazardeous Substances) wird sich infolge der großen Antragsflut verzögern. Verantwortliche innerhalb der Europäischen Kommission erwarten die offizielle Publikation der neuen RoHS-Ausnahmeregelungen nicht vor Anfang 2017. „Wir erwarten eine positive Entscheidung der Verlängerungsanträge und damit Rechtssicherheit für die betroffenen Unternehmen für fünf weitere Jahre“, so Wenko Süptitz, Leiter des Fachverbands Photonik bei SPECTARIS. Dank der erfolgten Verlängerungsanträge für erneute Ausnahmegenehmigungen durch den Industrieverband SPECTARIS ist die Rechtslage für die Nutzung von Blei in optischen Gläser und Filtern aber vorerst über das nahe Auslaufdatum 21. Juli 2016 hinaus klar. Solange die Europäische Kommission nicht entschieden hat, bleibt der Status quo erhalten. Dies gilt im Falle einer Ablehnung auch noch mindestens ein Jahr über das Datum der Entscheidung hinaus. Für SPECTARIS-Mitglieder hält der Verband ein englischsprachiges Informationsblatt zur aktuellen Rechtslage bereit. Die Ausnahmeanträge wurden von SPECTARIS in enger Zusammenarbeit mit Mitgliedsunternehmen des Verbands bereits in den Jahren 2013 und 2014 erarbeitet. Im November 2014 gehörte SPECTARIS zu den ersten Einreichern von Anträgen für die Verlängerung von RoHS-Ausnahmen. Die SPECTARIS-Anträge werden zudem von 14 internationalen Industrieverbänden unterstützt. Die Einreichungsfrist lief am 21. Januar 2015 ab. Mittlerweile liegen der Europäischen Kommission insgesamt mehr als 100 Anträge aus verschiedensten Anwendungsfeldern vor. Die RoHS-Ausnahmen sind in der optischen Industrie und ihren Anwendungsmärkten von größter Bedeutung. Die damit möglichen leistungsfähigeren, leichteren und robusteren Systeme bringen signifikante Vorteile in Märkten wie der Medizintechnik, Kameratechnik und der Messtechnik. Wesentliche Alternativen sind nach heutigem und absehbarem Stand der Technik nicht in Sicht. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.
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Chancen und Risiken von Fitness- und Gesundheits-Apps stehen heute im Mittelpunkt einer Expertentagung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM). Rund 200 Fachleute aus Wirtschaft, Forschung, Politik und Verwaltung diskutieren Anwendungsbeispiele, Sicherheits- und Erstattungsfragen. Lutz Stroppe, Staatssekretär im Bundesministerium für Gesundheit, eröffnete die Tagung mit einem Grußwort. Staatssekretär Lutz Stroppe: „Bei mehr als 100.000 Gesundheits-Apps auf dem Markt wird es immer schwieriger, zwischen guten und schlechten Angeboten zu unterscheiden. Deshalb brauchen wir Qualitäts- und Datenschutzstandards, auf die sich Bürgerinnen und Bürger verlassen können. Damit wollen wir dafür sorgen, dass Gesundheits-Apps im privaten Bereich wie auch in der Gesundheitsversorgung sicher und nutzbringend eingesetzt werden können. Aber auch App-Entwickler benötigen Orientierung. Wir werden das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte zu einer zentralen Anlaufstelle für App-Entwickler in Deutschland weiterentwickeln. Es soll Herstellern bei der Zulassung von „Medical Apps“ beratend zur Seite stehen.“ Prof. Dr. Karl Broich, Präsident des BfArM: „Medical Apps können eine wertvolle Hilfe sein, wenn es um Gesundheit und Fitness geht. Vielen Entwicklern ist aber nicht bewusst, dass es sich bei diesen Apps um Medizinprodukte handeln kann, für die mit Blick auf den Patientenschutz besondere gesetzliche Regelungen gelten. Deswegen wollen wir mit der heutigen Dialog-Veranstaltung mehr Klarheit bei Herstellern und Anwendern schaffen.“ Gesundheits-Apps sind ein rasant wachsender Markt. Die Anwendungen für Smartphones und Tablets geben Gesundheitsempfehlungen, helfen bei der Dosierung von Arzneimitteln und werten Fitness-Daten aus. Oft ist Entwicklern und Anwendern aber nicht klar, ob es sich dabei einfach um Lifestyle-Anwendungen etwa für Fitnessdaten handelt, oder ob bereits eine Medical App vorliegt, für die die weitergehenden Regularien für Medizinprodukte hinsichtlich Sicherheit, Verkehrsfähigkeit und Überwachung gelten. Den enormen Informationsbedarf beim Thema Medical Apps hatte das BfArM bereits 2015 mit einer ersten Dialog-Veranstaltung aufgegriffen. Mit der heutigen Folgeveranstaltung werden neben neuen Anwendungsbeispielen auch aktuelle Fragen rund um Datenschutz und -sicherheit sowie Erstattungsfragen vertieft. Das BfArM gibt Herstellern und Entwicklern wichtige Entscheidungshilfen an die Hand. So unterstützt die „Orientierungshilfe Medical Apps“ Entwickler bei der Frage, ob ihr Produkt dem Geltungsbereich des Medizinproduktegesetzes (MPG) und den entsprechenden Verordnungen unterliegt. Gleichzeitig gibt die Orientierungshilfe auch erste Hinweise, was in diesem Fall zu beachten ist. Damit ist die BfArM-Orientierungshilfe ein wichtiger Beitrag für eine fundierte erste Abschätzung durch den Hersteller. Darüber hinaus kann das BfArM Hersteller bei Abgrenzungs- bzw. Risikoklassifizierungs-Entscheidungen unterstützen. Pressemitteilung des Bundesinstituts für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM)
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Genuss mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten Die DELICARDO Foodcard – visitenkartengroße Karten für Menschen, die trotz Nahrungsmittel- unverträglichkeit oder einzuhaltender Diät gerne auswärts Essen gehen. Diese Karten helfen den Betroffenen bei Restaurantbesuchen, auf Reisen und bei Einladungen dem Servicepersonal und Koch unkompliziert die
E-Mails checken, WhatsApp-Nachrichten lesen oder Termine im Kalender prüfen – für viele Menschen ist der regelmäßige Blick auf das Smartphone heute ganz normaler Alltag. Seit vor zwanzig Jahren das erste Handy mit mobilem Internetzugang – das „Nokia 9000 Communicator“ – auf den Markt kam, hat sich das Leben vieler Menschen stark verändert. Rund drei Viertel der Deutschen ab 14 Jahren (74 Prozent) verwenden heute ein Smartphone (Bitkom). Der Nutzeranteil hat sich damit innerhalb von vier Jahren mehr als verdoppelt. Eine von der AOK in Auftrag gegebene repräsentative Forsa-Umfrage zeigt, dass sich mehr als jeder dritte Baden-Württemberger (36 Prozent) durch eingehende Mitteilungen oder Benachrichtigungen auf seinem Smartphone ab und zu gestresst fühlt. „Der permanente Blick aufs Smartphone führt zu einer Unterbrechung der jeweiligen Tätigkeit und verlangt Multitasking – dies kann zu permanentem Stress führen. Auch die große Menge an Informationen, die man über das Smartphone erhält, kann ein Auslöser sein“, sagt PD Dr. Sabine Knapstein, Ärztin und Psychotherapeutin bei der AOK Baden-Württemberg. „Beklagt werden in diesem Zusammenhang Schlafstörungen, physische Beschwerden – wie Rückenschmerzen oder Magenschmerzen – aber auch psychische Erkrankungen wie Burnout und Depression.“ Wer sein Smartphone intensiv nutzt und mindestens einmal pro Stunde auf das Display schaut, fühlt sich häufiger durch eingehende Mitteilungen oder Benachrichtigungen gestresst als die unregelmäßigen Nutzer (46 Prozent vs. 22 Prozent). Besonders stark betroffen sind die 16- bis 29- Jährigen (46 Prozent). Knapstein: „Damit der Blick nicht dauernd aufs Smartphone fällt, kann es hilfreich sein, den Klingelton oder Vibrationsalarm auszuschalten, eine Armbanduhr zu tragen und einen normalen Wecker statt der Weckfunktion des Smartphones zu verwenden.“ Jeder fünfte (20 Prozent) Baden-Württemberger greift häufig abends im Bett noch einmal zu seinem Smartphone: Frauen öfter als Männer (24 Prozent vs. 16 Prozent) und Jüngere mehr als Ältere (46 Prozent vs. 4 Prozent). „Wenn man sich durch sein Smartphone gestresst fühlt, können Achtsamkeitsübungen helfen. Atmen Sie tief durch und konzentrieren Sie sich ganz auf sich selbst. Halten Sie kurz inne vor jeder neuen Herausforderung. Denn wer innehält macht eine bewusste Pause und nimmt sich, seine Sinne und Emotionen bewusst wahr. Dieses bewusste Wahrnehmen nennt man Achtsamkeit.“ Positiv ist, dass die Baden-Württemberger bei Treffen mit Freunden nicht so häufig aufs Display schauen (9 Prozent) und während der Mahlzeiten zuhause mit der Familie meist ganz darauf verzichten (81 Prozent „so gut wie nie“). „Täglich feste handyfreie Zeiten einzuplanen, ist sinnvoll. Noch besser ist es, sich gleich einen ganzen Tag pro Woche nur für die Familie oder Freunde freizuhalten – z.B. den Sonntag“, so Knapstein weiter. Quelle: Eine repräsentative Umfrage der AOK Baden-Württemberg, durchgeführt vom Meinungsforschungsinstitut Forsa. Befragt wurden insgesamt 505, nach einem systematischen Zufallsverfahren ausgewählte, Smartphonenutzer im Alter von 16 bis 65 Jahren in Baden-Württemberg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Fußpilz ist ansteckend, die Erreger sitzen im Schwimmbad, in Duschen oder auf dem Hotelteppich. Früh erkannt, lässt sich die Hautkrankheit gut in den Griff bekommen. Die wichtigsten Fragen und Antworten. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/fusspilz-behandlung-cremen-und-foehnen-bekaempfen-die-erreger-a-1096409.html#ref=rss
Es hat lange gedauert, bis der erste Computer Deep Blue den Schachgroßmeister Kaspari geschlagen hat. 1996 war das eine Sensation (1). In einem aktuellen Versuch traten Arzt und Krankenschwester gegen die Symptomchecker-App “Check” an. Die Ergebnisse sind erstaunlich und öffnen den Blick auf die sinnvolle Nutzung künstlicher Intelligenz (KI) im Gesundheitsbereich: Bei 102 fiktiven Patienten gab die App 100 Prozent Empfehlungen, die zu einem sicheren Ausgang führen würden, verglichen zu 97 Prozent im Falle von Ärzten und Krankenschwestern (2). Weil die KI-Doktoren die Ersteinschätzung fiktiver Patienten schnell und kostengünstig vornehmen, könnten sie als sinnvolle Entlastung in Ambulanzen und Notaufnahmen genutzt werden, und bereits während der Wartezeit des Patienten mit der diagnostischen Erstabklärung beginnen und somit wertvolle Zeit einsparen.
Noch vor einem Jahr wurde der Einsatz sogenannter Symptom-Checker-Apps im Ersteinschätzungsprozess von Krankheitssymptomen (Triage) kritisch bewertet (3). Viele der untersuchten Apps zogen auch unwahrscheinliche Diagnosen mit in Betracht, was insbesondere ängstliche Patienten unnötig verunsichern kann.
Quellen