AOK Baden-Württemberg: Länger gesund im Alter. Mehr Vernetzung von Versorgungsstrukturen dringend angezeigt

„Wie lange wir im Alter möglichst gesund leben können, hängt wesentlich mit davon ab, wie Prävention, Rehabilitation und Pflege ineinander greifen“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg anlässlich des Kongresses „Alter plus drei“ am Mittwoch (29.06.2016) in Stuttgart. Damit es gar nicht oder möglichst spät zu Pflegebedürftigkeit komme, seien frühzeitig gezielte Maßnahmen in Prävention und Rehabilitation notwendig. Nach Modellrechnungen werde es bis zum Jahr 2030 einen Anstieg um 35 Prozent auf über 400.000 Pflegebedürftige im Südwesten geben. „Angesichts solcher Zahlen darf es nicht nur um die Leistungsfähigkeit in den drei Sparten gehen. Jetzt muss die Vernetzung in den Fokus und es bedarf gesteigerten Verantwortungsbewusstseins aller beteiligten Akteure“, appelliert Hermann. Gemeinsames Ziel solle die Verbesserung der Strukturen und der Übergänge in den drei Sparten sein. „Wenn zum Beispiel nur in geschätzten fünf bis zehn Prozent der 1.500 Pflegeheime in Baden-Württemberg systematisch Ansätze von Rehabilitations- und Präventionsmaßnahmen stattfinden, wird die Handlungsnotwendigkeit deutlich“, so Hermann. Unterstützt wird der Verantwortungsappell durch Professor Dr. Andreas Kruse, Leiter des Instituts für Gerontologie an der Universität Heidelberg: „Wir können schon heute den Nachweis erbringen, dass durch die Integration von Rehabilitation in die Pflege ein signifikanter Beitrag zur Verbesserung der Selbstständigkeit, der Selbstverantwortung und der Teilhabe von schwerstkranken und pflegebedürftigen Menschen geleistet wird.“ Die Praxis bestätigt, dass Maßnahmen der Rehabilitation auch für Menschen mit schwerer Pflegebedürftigkeit zur besseren Lebensqualität führen können: „Durch Übungen werden beispielsweise die Mobilität, die Sprache oder die Feinmotorik verbessert. Dadurch gewinnen die Bewohner mehr Selbstsicherheit und können ihren Alltag wieder mehr nach ihren Bedürfnissen gestalten“, weiß die Pflegekraft Jeanette Diefenbach vom Mannheimer Maria-Frieden-Pflegezentrum. Der präventive Ansatz ist ebenso zentral. „Aktuelle Auswertungen zeigen, dass Prävention und Rehabilitation wirken, weil sie nachweislich Pflegebedürftigkeit verzögern oder vermeiden können“, bestätigt Professorin Dr. Cornelia Kricheldorff von der Katholischen Hochschule in Freiburg. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Dumm, wer keine Rentenangst hat

Das deutsche Rentensystem war einmal für die Ewigkeit gedacht, aber die Rahmenbedingungen ändern sich so dramatisch, dass uns langsam kalte Angst in die Knochen fahren sollte. Schauen wir zurück: Damals machten nur ein paar Prozent der Leute Abitur, unter „Abiturientenquote“ findet man in der Wikipedia, dass 1960 um die sieben Prozent studienberechtigt waren, wovon die meisten ein Studium begannen und vielleicht (schätze ich) so vier Prozent beendeten. Die meisten begannen also nach dem zehnten Schuljahr mit dem Berufsleben. Die heuteweiter

Lausige Zeiten (plus Sampler)

Nachdem ich letzte Woche wieder diverse Eltern in der Apotheke hatte, die etwas gegen Läuse suchten (und fanden), bin ich am Wochenende über gleich zwei interessante Informationen über Läuse gestossen, die wohl unter „nutzloses Wissen“ abzulegen sind, aber trotzdem lustig. Wusstet ihr, dass Läuse während Jahrhunderten auf den Hebriden (heute Vanuatu) als Bringer guter Gesundheit […]

ARMIN startet Medikationsmanagement

Die Arzneimittelinitiative Sachsen-Thüringen (ARMIN) startet am 1. Juli 2016 das Medikationsmanagement. Damit können nun auch Patienten der AOK PLUS direkt von dem Modellvorhaben profitieren. Durch die im Rahmen des Medikationsmanagements koordinierte Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker gewinnt ganz klar der Patient. Arzt und Apotheker prüfen gemeinsam die verordneten und rezeptfreien Medikamente auf Wechselwirkungen sowie auf mögliche Unverträglichkeiten. Die AOK PLUS stellt zusätzlich dem betreuenden Arzt und Apotheker die Arzneimittelabrechnungsdaten der letzten sechs Monate zur Verfügung. Dies stärkt die Arzneimitteltherapiesicherheit und durch das Zusammenspiel aller Partner mit der Einbringung der jeweiligen Fachkompetenzen entsteht ein Gesamtüberblick der Medikation des Patienten. Das Produkt dieser interdisziplinären Zusammenarbeit ist ein aktueller Medikationsplan für den Patienten.  ARMIN als Vorreiter für neues E-Health-Gesetz ARMIN hat eine bundesweite Vorbildwirkung. Mit der elektronisch unterstützten Zusammenarbeit von Arzt und Apotheker erhöht das Modellprojekt ARMIN die Therapiesicherheit für die Patienten und leistet einen entscheidenden Beitrag zur digitalen Vernetzung im Gesundheitswesen. ARMIN ermöglicht bereits jetzt mehr als der zum 1. Oktober 2016 durch das E-Health-Gesetz einzuführende ärztliche Medikationsplan. Nicht nur die elektronische Verfügbarkeit sondern auch die klar geregelten Prozesse und Zuständigkeiten gehen über die Regelungen des E-Health- Gesetzes hinaus. Es resultieren weitestgehend vollständige Medikationspläne, die in Hinblick auf die Arzneimitteltherapiesicherheit von Arzt und Apotheker geprüft und strukturiert mit dem Patienten besprochen werden. Pilotierung von ARMIN erfolgreich Die größte Herausforderung für alle Beteiligten war die technische Umsetzung des Projektes. Hunderte Ärzte und Apotheker müssen untereinander vernetzt werden. Die Praxis- und Apothekensoftware muss gewissermaßen eine gemeinsame Sprache lernen – immer unter Beachtung des Datenschutzes. Um die neuen Funktionalitäten ausgiebig zu testen, wurde seit Jahresbeginn eine Pilotierungsphase mit insgesamt 80 Ärzten und Apothekern durchgeführt. In dieser Zeit wurden schon die ersten Patienten in das Modellprojekt eingeschrieben und betreut. Die ersten praktischen Erfahrungen waren durchweg positiv und zeigten den Mehrwert von ARMIN insbesondere für den Patienten. Es hat sich aber auch gezeigt, dass die zahlreichen Tests notwendig und qualitätsfördernd waren. Insbesondere technische Probleme konnten identifiziert und gelöst werden.  ARMIN soll sich weiterentwickeln Derzeit beteiligen sich rund 1.500 Ärzte und Apotheker in Sachsen und Thüringen an dem Modellprojekt. Es sollen möglichst viele Patienten von den Leistungen des Medikationsmanagements profitieren können. Denn das Potenzial ist groß: Derzeit nehmen ca. 300.000 Versicherte der AOK PLUS dauerhaft mindestens fünf Arzneimittel gleichzeitig ein und erfüllen damit die Zugangskriterien. Ab 2017 haben auch andere Krankenkassen die Chance, dem Modellvorhaben beizutreten. Die Vertragslaufzeit des Modellprojekts ist derzeit bis 2018 angesetzt. Eine Verlängerung schließen die Vertragspartner nicht aus und setzen danach auf die Überführung der Inhalte des Projekts in die Regelversorgung. Die Arzneimittelinitiative ARMIN ist ein Modellprojekt der AOK PLUS, der Kassenärztlichen Vereinigungen Sachsen und Thüringen sowie des Sächsischen und Thüringer Apothekerverbandes. Mit dem Modellvorhaben soll die Qualität und Wirtschaftlichkeit der Arzneimittelversorgung erhöht werden. Das Medikationsmanagement soll vor allem chronisch kranken älteren Patienten helfen, die mehrere Medikamente einnehmen. Weitere Informationen finden Sie unter www.arzneimittelinitiative.de Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.  

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323.000 Euro Schaden durch ambulante Pflegedienste

Der Vorstandsvorsitzende der KKH Kaufmännische Krankenkasse, Ingo Kailuweit, begrüßt die aktuellen Pläne, die Kontrollmöglichkeiten im Kampf gegen Abrechnungsbetrug bei ambulanten Pflegediensten zu erweitern. Das Bundeskabinett will heute über die schärferen Überprüfungen abstimmen, die von Bundesgesundheitsminister Gröhe in das neue Pflegestärkungsgesetz eingebracht wurden. „Wir als Krankenkasse haben ein großes Interesse daran, dass die Versichertengelder nicht von schwarzen Schafen der Branche veruntreut werden. Denn der finanzielle Verlust für die Kassen ist immens: Allein unsere Prüfgruppe hat im vergangenen Jahr eine Schadenssumme in Höhe von 323.000 Euro bei ambulanten Pflegediensten aufgedeckt.“ Damit belegte der Bereich mit 43 Betrugsfällen Platz zwei der internen KKH-Abrechnungsbetrug-Statistik. Die meisten Fälle wurden bei Krankengymnasten und Physiotherapeuten aufgedeckt. Der Schaden aus allen laufenden Betrugsfällen im Gesundheitsbereich betrug für die KKH im vergangenen Jahr 1,4 Millionen Euro. „Mit der Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen befassen wir uns inzwischen seit Jahren konsequent und sehr intensiv. Dabei haben wir leider festgestellt, dass Ungenauigkeiten bei der Abrechnung von Leistungen im Gesundheitswesen an der Tagesordnung sind. Der Einstieg in die Illegalität ist oft schleichend. Systematischer und gezielter Betrug ist kein Kavaliersdelikt und muss bestraft werden“, so Kailuweit. Der Kassenchef erneuert deshalb auch seine Forderung nach Schwerpunktstaatsanwaltschaften, um Betrugsfälle zukünftig adäquat verfolgen zu können. Häufig seien die Ermittlungsbehörden mit der Komplexität der Sachverhalte überfordert, weshalb es nicht immer zu einem Strafprozess kommen würde. Pressemitteilung der KKH

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Hermann Gröhe: “Bessere Beratung für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen – Keine Toleranz bei Betrug in der Pflege!“

Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines Dritten Gesetzes zur Stärkung der pflegerischen Versorgung und zur Änderung weiterer Vorschriften (Drittes Pflegestärkungsgesetz – PSG III) beschlossen. Das Gesetz bedarf der Zustimmung des Bundesrats. Die Regelungen des PSG III sollen ganz überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Gute Pflege gibt es nicht von der Stange, sie muss wie ein Maßanzug auf die persönliche Situation zugeschnitten sein. Deshalb haben wir mit zwei Gesetzen dafür gesorgt, dass die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Familien passgenauer wird. Mir ist wichtig, dass die Hilfe auch dort ankommt, wo sie gebraucht wird. Deshalb verbessern wir jetzt die Pflegeberatung in den Kommunen. Außerdem verschärfen wir die Kontrollen, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Für Betrug in der Pflege darf es keine Toleranz geben.“ Mit drei Pflegestärkungsgesetzen wird in dieser Wahlperiode die Hilfe für Pflegebedürftige und ihre Angehörigen deutlich verbessert. Mit dem Ersten Pflegestärkungsgesetz (PSG I) wurde die Unterstützung für Pflegebedürftige und ihre Familien spürbar ausgeweitet. Zudem wurde ein Pflegevorsorgefonds eingerichtet, um die Generationengerechtigkeit in der Finanzierung der Pflegeversicherung zu erhalten. Mit dem Zweiten Pflegestärkungsgesetz (PSG II) werden ab dem 1. Januar 2017 ein neuer Pflegebedürftigkeitsbegriff und ein neues Begutachtungsverfahren eingeführt. Damit erhalten erstmals alle Pflegebedürftigen gleichberechtigten Zugang zu den Leistungen der Pflegeversicherung – unabhängig davon, ob sie an körperlichen Einschränkungen leiden oder an einer Demenz erkrankt sind. Damit einher geht ein neues Begutachtungsverfahren, das den Grad der Selbständigkeit ermittelt und auf dieser Grundlage fünf Pflegegrade bestimmt. Wer bereits pflegebedürftig ist, erhält Vertrauensschutz. Insgesamt erhöhen sich die Leistungen der Sozialen Pflegeversicherung in dieser Wahlperiode damit um 20 Prozent. Durch diese Änderungen können Pflegebedürftige und ihre Familien die Leistungen der Pflegeversicherung wesentlich besser auf ihre jeweilige Situation zuschneiden. Damit die Hilfe, die benötigt wird zügig bei den Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen ankommt, stärkt das Dritte Pflegestärkungsgesetz (PSG III) die Pflegeberatung in den Kommunen. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen erhalten dadurch eine Beratung aus einer Hand. Außerdem werden die Kontrollen verschärft, um Pflegebedürftige, ihre Familien und die Pflegekräfte besser vor betrügerischen Pflegediensten zu schützen. Die wichtigsten Regelungen des PSG III Sicherstellung der Versorgung Die Länder sind für die Vorhaltung einer leistungsfähigen, zahlenmäßig ausreichenden und wirtschaftlichen Versorgungsinfrastruktur in der Pflege verantwortlich. Dazu können sie Ausschüsse einrichten, die sich mit Versorgungsfragen befassen. Mit dem PSG III sollen die Pflegekassen nun verpflichtet werden, sich an Ausschüssen zu beteiligen, die sich mit regionalen Fragen oder sektorenübergreifender Versorgung beschäftigen. Die Pflegekassen müssen Empfehlungen der Ausschüsse, die sich auf die Verbesserung der Versorgungssituation beziehen, künftig bei Vertragsverhandlungen einbeziehen. Dies kann z.B. zur Vermeidung von Unterversorgung in der ambulanten Pflege notwendig werden, wenn bspw. die Erbringung dieser Leistungen durch einen Pflegedienst wegen Unwirtschaftlichkeit eingestellt werden müsste. Beratung Die Beratung von Pflegebedürftigen und ihren Angehörigen vor Ort soll verbessert werden. Dazu sollen Kommunen mit dem PSG III für die Dauer von fünf Jahren ein Initiativrecht zur Einrichtung von Pflegestützpunkten erhalten. Darüber hinaus sollen sie künftig Beratungsgutscheine der Versicherten für eine Pflegeberatung einlösen können. Ergänzend zu ihren eigenen Beratungsaufgaben in der Hilfe zur Pflege, der Altenhilfe und der Eingliederungshilfe sollen sie auch Pflegebedürftige, die Pflegegeld beziehen, beraten können, wenn diese das wünschen. Außerdem sind Modellvorhaben zur Beratung Pflegebedürftiger und ihrer Angehörigen durch kommunale Beratungsstellen in bis zu 60 Kreisen oder kreisfreien Städten für die Dauer von fünf Jahren vorgesehen. Über die Anträge von Kommunen, die an diesen Modellvorhaben mitwirken wollen, wird von den Ländern entschieden. Pflegebedürftige und ihre Angehörigen sollen dadurch eine Beratung aus einer Hand erhalten zu allen Leistungen, die sie in Anspruch nehmen können wie z.B. der Hilfe zur Pflege, der Eingliederungshilfe oder der Altenhilfe. Angebote zur Unterstützung im Alltag Das PSG III schafft für Kommunen die Möglichkeit, sich an Maßnahmen zum Auf- und Ausbau der Angebote zur Unterstützung im Alltag auch in Form von Personal- oder Sachmitteln einzubringen. Diese Angebote zur Unterstützung im Alltag richten sich nicht nur an Pflegebedürftige, sondern auch an deren Angehörige, die dadurch entlastet werden. Darüber hinaus sollen Länder, die die ihnen zustehenden Mittel fast vollständig abgerufen haben, auch die Mittel nutzen können, die von anderen Ländern nicht verwendet wurden. Ziel ist die möglichst vollständige Ausschöpfung des Beitrags der Pflegeversicherung von bis zu 25 Millionen Euro für den Aufbau solcher Angebote. Umsetzung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im Recht der Hilfe zur Pflege Auch nach Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI und nach der deutlichen Verbesserung der Leistungen der Pflegeversicherung kann ein darüber hinausgehender Bedarf an Pflege bestehen. Dieser wird bei finanzieller Bedürftigkeit durch die Hilfe zur Pflege im Rahmen der Sozialhilfe und dem sozialen Entschädigungsrecht gedeckt. Wie im SGB XI soll auch im Recht auf Hilfe zur Pflege nach dem Zwölften Sozialgesetzbuch (SGB XII) und im Bundesversorgungsgesetz (BVG) der neue Pflegebedürftigkeitsbegriff eingeführt werden, damit sichergestellt ist, dass finanziell Bedürftige im Falle der Pflegebedürftigkeit angemessen versorgt werden. Regelung der Schnittstellenproblematik zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe Mit der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffs im SGB XI wurde im Bereich des Leistungsrechts eine Erweiterung vorgenommen: Nunmehr gehören auch die pflegerischen Betreuungsmaßnahmen zum Leistungsbereich der Pflegeversicherung. Das führt zu Abgrenzungsfragen zwischen den Leistungen der Eingliederungshilfe und den Leistungen der Pflegeversicherung bzw. Hilfe zur Pflege. Deshalb soll das PSG III für Klarheit sorgen: Geregelt wird daher, dass die Leistungen der Pflege gegenüber den Leistungen der Eingliederungshilfe im häuslichen Umfeld grundsätzlich vorrangig sind, es sei denn, bei der Leistungserbringung steht die Erfüllung der Aufgaben der Eingliederungshilfe im Vordergrund. Außerhalb des häuslichen Umfelds gehen dagegen die Leistungen der Eingliederungshilfe den Leistungen der Pflege vor. Damit enthält der Entwurf klare Abgrenzungsregelungen an den Schnittstellen zwischen Pflegeversicherung und Eingliederungshilfe, die zudem Kostenverschiebungen zwischen den beiden Systemen vermeiden. Maßnahmen zur Verhinderung von Abrechnungsbetrug in der Pflege Die Gesetzliche Krankenversicherung erhält ein systematisches Prüfrecht: Auch Pflegedienste, die ausschließlich Leistungen der häuslichen Krankenpflege im Auftrag der Krankenkassen erbringen, sollen zukü
nftig regelmäßig von den Qualitäts- und Abrechnungsprüfungen durch den Medizinischen Dienst der Krankenversicherung (MDK) erfasst werden. Zudem sollen bestehende Instrumente der Qualitätssicherung im Bereich der Pflegeversicherung weiterentwickelt werden: In die Stichproben bei den MDK-Prüfungen von Pflegediensten sollen auch Personen einbezogen werden, die allein Leistungen der häuslichen Krankenpflege […]

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Bundesapothekerkammer aktualisiert Berufsbild

Die Bundesapothekerkammer hat ein aktualisiertes Berufsbild für Apothekerinnen und Apotheker verabschiedet. „Apotheker sind berufen, die Bevölkerung ordnungsgemäß mit Arzneimitteln zu versorgen. Dieser Auftrag richtet sich an jeden Apotheker, der eine Tätigkeit ausübt, bei der pharmazeutische Kenntnisse, Fertigkeiten und Fähigkeiten benötigt werden“, sagt Thomas Benkert, Vizepräsident der Bundesapothekerkammer. „Wir haben mit dem Berufsbild alle wesentlichen Tätigkeitsfelder systematisch erfasst und damit die Grundlage für die anstehende Diskussion über eine Novellierung der Approbationsordnung für Apotheker geschaffen.“ Jeder fünfte Apotheker arbeitet außerhalb einer öffentlichen Apotheke. Das Berufsbild verdeutlicht die besonderen pharmazeutischen Leistungen, die der Apotheker in seinen wichtigsten Tätigkeitsbereichen erbringt. Dazu gehören neben den öffentlichen Apotheken und Krankenhausapotheken insbesondere die pharmazeutische Industrie, Prüfinstitutionen, die Bundeswehr, die öffentliche Gesundheitsverwaltung, Universitäten und andere wissenschaftliche Einrichtungen sowie Bildungseinrichtungen. Ein Vorschlag für ein aktualisiertes Berufsbild wurde unter der Leitung von Benkert von einer Arbeitsgruppe erstellt, die aus Apothekerinnen und Apothekern der verschiedenen Tätigkeitsbereiche bestand. Der von der Arbeitsgruppe erarbeitete Entwurf konnte im November 2015 auf einer Internetplattform von allen interessierten Berufsangehörigen kommentiert werden. Die mehr als 1200 Kommentare wurden anschließend von der Arbeitsgruppe bewertet und flossen in den Entwurf des Berufsbilds ein. Anschließend wurde das Berufsbild mit den Apothekerkammern der Länder abgestimmt und schließlich von der Mitgliederversammlung der Bundesapothekerkammer verabschiedet. Weitere Informationen unter http://www.abda.de/themen/apotheke/berufe/apotheker/taetigkeitsbereich/ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.

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Knappschaft unterstützt ihre Versicherten bei Verdacht auf ärztliche Behandlungsfehler

Haben gesetzlich Krankenversicherte einen begründeten Verdacht, dass ihr Arzt sie falsch behandelt hat, bekommen sie Hilfe durch ihre Krankenkasse. Die Knappschaft unterstützt ihre Kunden zum Beispiel dabei, die notwendigen Behandlungsunterlagen zu beschaffen. Erhärtet sich der Verdacht, holt die Krankenkasse eine neutrale ärztliche Stellungnahme ein. Dabei wird geprüft, ob die ärztliche oder zahnärztliche Behandlung nach den geltenden Standards durchgeführt wurde. Die Stellungnahme ist für Versicherte der Knappschaft kostenlos. Betroffene erhalten so einen ersten Anhaltspunkt, ob es sich lohnen könnte, Schadensersatzansprüche gegen den behandelnden Arzt zu erheben. Im Jahr 2015 hat die Knappschaft in 560 Fällen Versicherte oder deren Angehörige beraten, die einen ärztlichen Behandlungsfehler vermutet haben. In insgesamt 290 Fällen wurden ärztliche Stellungnahmen eingeholt. Der geäußerte Verdacht auf einen Behandlungsfehler hat sich dabei in mehr als jedem vierten Fall bestätigt. Am häufigsten bezogen sich die erhobenen Vorwürfe auf die Fachrichtungen Chirurgie, Orthopädie und Zahnmedizin. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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BDPK Bundeskongress und Mitgliederversammlung: Zwei neue Vorstandsmitglieder gewählt

Die Weiterentwicklung der stationären Versorgung für Patienten stand im Zentrum des BDPK-Bundeskongresses am 22. und 23. Juni in Potsdam. Der Verband richtete an die Politik den Appell, dem Wettbewerb stärker zu vertrauen. Im Rahmen der Mitgliederversammlung wurden Ilona Michels, Allgemeine Hospitalgesellschaft und Dr. Thomas Wolfram, Asklepios Kliniken als neue Mitglieder in den Vorstand berufen. „Die Gesundheitspolitik verliert zunehmend das Vertrauen auf die gestaltenden Kräfte des Marktes und des Wettbewerbs und versucht mit immer mehr Vorgaben das Gesundheitswesen zu regeln und zu steuern“, sagte Dr. Katharina Nebel, Präsidentin des BDPK. Das Gesundheitswesen brauche Leitplanken. Die geplanten Personalvorgaben in der Psychiatrie und Psychosomatik allerdings seien planwirtschaftliche Regulierungsinstrumente, die sinnvolle Systemanreize zur Verbesserung der Behandlungsqualität und medizinische Innovationen sowie die Bemühungen der Kliniken um mehr Wirtschaftlichkeit erstickten. Dass es derzeit keine Evidenz für einen Zusammenhang zwischen Personalstärke und Versorgungsqualität gibt, bestätigte die RWI-Studie von Prof. Dr. Boris Augurzky „Die Zukunft der Pflege im Krankenhaus“. Thomas Ballast, Vorstand der Techniker Krankenkasse sieht in dieser Frage ebenfalls weiteren Forschungsbedarf. Lothar Riebsamen, Mitglied des Gesundheitsausschusses des Bundestags und krankenhauspolitischer Sprecher der CDU-Fraktion sowie Markus Algermissen, zuständiger Abteilungsleiter im Bundesministerium für Gesundheit bestätigten, dass die vom BDPK kritisierten Auswirkungen wichtige Argumente für den weiteren politischen Prozess beinhalten. Dr. Wulf-Dietrich Leber, GKV-Spitzenverband und Dr. Frank Heimig, Geschäftsführer des InEK äußerten sich kritisch zu der Fülle und Regelungsdichte der sich aus dem KHSG ergebenden Aufgaben. Dringender Handlungsbedarf besteht aus Sicht der rehapolitischen Sprecherin der SPD-Fraktion Heike Baehrens beim Zugang zu Leistungen der medizinischen Rehabilitation, um den Eintritt von Pflegebedürftigkeit zu verhindern. „Die Menschen wollen möglichst lange zu Hause wohnen, dafür müssten die Krankenkassen Rehabilitation als ein dringend notwendiges Investment in die Lebensqualität verstehen“, appellierte sie an Gernot Kiefer, Mitglied des Vorstands des GKV-Spitzenverbandes. Weiterentwicklungsbedarf für die medizinische Rehabilitation zur Erhaltung der Erwerbsfähigkeit in Form von rechtzeitigem Zugang und verbesserter Transparenz forderten Matthias Nagel (BMAS), Dr. Thomas Hansmeier (DRV-Bund), Dr. Volker Malinowski (AHG Bad Pyrmont), Prof. Dr. Jan-Marc Hodek (Hochschule Ravensburg-Weingarten). Im Rahmen der Mitgliederversammlung verabschiedeten sich Norbert Glahn und Dr. Ulrich Wandschneider aus dem Vorstand. Als neue Mitglieder in den Vorstand berufen wurden Ilona Michels, Vorstand der Allgemeine Hospitalgesellschaft AHG und Dr. Thomas Wolfram, Vorsitzender der Konzerngeschäftsführung der Asklepios Kliniken GmbH. Pressemitteilung des Bundesverbandes Deutscher Privatkliniken e.V.

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