Medimeisterschaften
Göttingen in den goldenen Zwanzigern Berlin macht der Herkunft alle Ehre und macht Battlerap
Göttingen in den goldenen Zwanzigern Berlin macht der Herkunft alle Ehre und macht Battlerap
Studiendaten unterstützen den Stellenwert von Ceftolozan / Tazobactam bei komplizierten HWI. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.aerztezeitung.de/medizin/krankheiten/urologische-krankheiten/article/912623/komplizierte-hwi-erfolg-kombi.html
Die schlimmste Folge exzessiver Sonnenbäder zeigt sich oft erst nach Jahrzehnten: Hautkrebs. Beim Unterscheiden von harmlosen Leberflecken und dem gefährlichen Melanom helfen fünf einfache Regeln. … lesen Sie weiter! Quelle: : http://www.spiegel.de/gesundheit/diagnose/schwarzer-hautkrebs-sonnen-nur-in-massen-schuetzt-a-1095364.html#ref=rss
Alkohol- er will auf den Genuss nicht verzichten Was soll ich bloß machen? Als ich meinen Freund vor zwei Jahren kennenlernte, hat er bereits jeden Abend ein Bier getrunken, dazu noch hin und wieder einen Wodka. Dabei habe ich mir eigentlich gar nichts gedacht, das ist bei meinen Eltern nicht anders. Inzwischen sind aus dem … Alkohol- mein Partner trinkt zu viel weiterlesen →
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Von den Ergebnissen der Psychklausur noch keine Spur – trotz Versprechen, dass das Mittwoch Abend, spätestens Donnerstag früh einsehbar ist. Naja, egal, ich geh eh davon aus bestanden zu haben. Ganz anders die Histologie Klausur. Da hab ich mich irgendwie durch die Klausur gewürgt. Trotz Vorbereitung saß ich da vor den Fragen und mir ist […]
„Sieht das für Sie nach Läusen aus?“ – kurz bevor man den Haarschopf vom Kind unter der Nase hat … oder alternativ ein Plastiksäcklein mit Krabbelgetier drin. Kennt ihr das auch? Was ist euer unbeliebter Satz? Tagged: Apotheke, Kind, Kunden, Läuse
Der Medikationsplan kommt – inklusive einer IT-Spezifikation: Fristgerecht legten die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV), der Deutsche Apothekerverband (DAV) und die Bundesärztekammer (BÄK) eine Vereinbarung zum bundeseinheitlichen Medikationsplan vor. Auf diesen haben ab dem 1. Oktober 2016 alle Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung einen Anspruch, die mindestens drei verordnete Medikamente gleichzeitig anwenden. Neben Vorgaben zu Inhalt und Struktur, zu Erstellung und Aktualisierung sowie einem Verfahren zur Fortschreibung des Medikationsplans, gehört zu der Vereinbarung eine technische Spezifikation zur elektronischen Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans. Diese Spezifikation wurde von KBV, DAV und BÄK in enger Abstimmung mit dem Bundesverband Gesundheits-IT e.V. (bvitg), dem ADAS – Bundesverband Deutscher Apotheken-Softwarehäuser e. V. und HL7 Deutschland e.V. erstellt und wird nun als Anlage der Vereinbarung veröffentlicht. Im Rahmen eines konstruktiven Austauschs haben sich Selbstverwaltung und die IT-Industrie auf eine an internationalen Standards orientierte technische Umsetzung geeinigt. „Mit der jetzt vollzogenen Einbindung der IT-Spezifikation haben es alle Beteiligten den Skeptikern gezeigt, dass Selbstverwaltung und Industrie miteinander konstruktiv und zielgerichtet arbeiten können. Herausgekommen ist eine Spezifikation, die allen Beteiligten Vorteile bringt und für den Erfolg konstruktiver Zusammenarbeit steht.“, so Ekkehard Mittelstaedt, Geschäftsführer des bvitg. Die technische Spezifikation basiert auf den fachlichen Vorgaben eines Medikationsplans, der im Rahmen der vom Bundesgesundheitsministerium (BMG) initiierten Aktionspläne Arzneimitteltherapiesicherheit (AMTS) entwickelt wurde. „Mit der neuen Spezifikation wurde der Barcode auf einen moderneren und zukunftsfähigen Standard umgestellt“, erläutert Lars Polap, Vorsitzender und Sprecher von ADAS – Bundesverband Deutscher Apothekensoftwarehäuser e.V., die Vorteile der Spezifikation. Auch die Selbstverwaltung zeigt sich über das Erreichen eines Etappenziels auf dem Weg zur Einführung des Medikationsplans erfreut: „Für die Patienten bringt der Medikationsplan mehr Sicherheit, da er alle wichtigen Informationen zur Art und Anwendung der Medikamente enthält. Ziel ist es, Patienten bei der richtigen Einnahme ihrer Medikamente zu unterstützen. Uns freut es daher, dass wir gemeinsam mit der Industrie hierbei eine von allen akzeptierte Lösung finden konnten, die eine möglichst unbürokratische Handhabung für die Vertragsärzte unterstützen soll“ so Dipl. Med. Regina Feldmann, Vorstand der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV). „Eine wesentliche Voraussetzung für die Verbreitung und den Erfolg des Medikationsplans ist die optimale Software-Unterstützung der Ärzte bei der Erstellung und Aktualisierung – der erzielte Konsens mit der Industrie weist den Weg in eine gute Integration in unsere Arbeitsprozesse“ sagt Dr. Franz Bartmann, Vorsitzender des Ausschusses Telematik der Bundesärztekammer. „Die Arbeit der Apotheken wird durch einen einheitlichen technischen Standard erleichtert”, so Fritz Becker, Vorsitzender des Deutschen Apothekerverbandes (DAV). „Wir wollen und müssen uns den digitalen Herausforderungen stellen. Richtig umgesetzt, trägt der Medikationsplan zur Erhöhung der Arzneimitteltherapiesicherheit bei. Die Apotheke ergänzt den Medikationsplan auf Wunsch des Patienten um die in der Apotheke abgegebenen Arzneimittel. Ohne Apotheker kann solch ein Medikationsplan kaum aktuell und vollständig sein”, erklärt Becker weiter. Gemeinsame Presseinformation von DAV, BÄK, KBV und bvitg
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Alle zwei Minuten erleidet ein Mensch in Deutschland eine Schädelhirnverletzung. 270.000 Betroffene sind das jährlich, fast die Hälfte von ihnen ist jünger als 25 Jahre. Viele Betroffene brauchen fortan rund um die Uhr Unterstützung durch Angehörige und Pflegekräfte – oftmals ein Leben lang. Ein tiefer Einschnitt, auch für Angehörige. Um pflegende Eltern, Partner und Geschwister von Menschen mit Schädelhirnverletzungen zu entlasten und sie mit den erforderlichen Pflegekompetenzen auszustatten, haben die Ersatzkassen ihr Versorgungsangebot ausgeweitet. Ab sofort können alle Versicherten von Techniker Krankenkasse (TK), BARMER GEK, DAK-Gesundheit, KKH Kaufmännische Krankenkasse, Handelskrankenkasse (hkk) und HEK – Hanseatische Krankenkasse kostenlos an Seminaren für pflegende Angehörige der Hannelore Kohl Akademie gGmbH teilnehmen. Dies regelt eine Kooperationsvereinbarung der Ersatzkassen mit der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung. „Hirnschädigungen durch Unfall oder Krankheit stellen oftmals große Herausforderungen an die Verletzten und ihr soziales Umfeld. Zu den emotionalen und körperlichen Belastungen kommen zahlreiche alltagspraktische Anforderungen und Fragestellungen. Wir freuen uns, mit der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung einen der erfahrensten und kompetentesten Partner in den Bereichen Schulung, Hilfe und Beratung für Betroffene und ihre Angehörigen zu haben. Für die Versicherten der Ersatzkassen bedeutet die Kooperation ausgezeichnete Versorgung in diesem Bereich – echte Hilfe für Helfer, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des Verbandes der Ersatzkassen e. V. (vdek). Dr. Joachim Breuer, Vorstandsvorsitzender der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung, erklärte: „Das Programm trägt dazu bei, die Pflege zu Hause zu ermöglichen und längerfristig aufrechtzuerhalten, was den Wünschen der meisten Betroffenen und Angehörigen entspricht. Ziel der Schulungen ist es, den pflegenden Angehörigen eine Auszeit von ihrem Pflegealltag zu bieten, das Wissen der Teilnehmenden um die Versorgung ihrer Angehörigen zu erweitern und deren Engagement damit zu erhalten.“ Die Seminarreihe für pflegende Angehörige wurde 2004 durch die Hochschule der Deutschen Gesetzlichen Unfallversicherung (HGU) und die ZNS – Hannelore Kohl Stiftung initiiert. Bundesweit finden die dreitägigen Seminare an wechselnden Orten statt und werden von erfahrenen Fachkräften geleitet. In Vorträgen, Workshops und Gesprächsrunden werden Techniken und Praktiken zur richtigen Versorgung hirngeschädigter Menschen vermittelt, die auch Laienpfleger anwenden können. Es gibt Tipps und Übungen zur eigenen körperlichen und psychischen Entlastung sowie umfangreiche Informationen über Integrations- und Hilfeangebote. Das Leistungsangebot der Ersatzkassen beinhaltet die Übernahme der Gebühren für Folgeseminare zur Auffrischung des Gelernten. Die Kosten für eine Pflegevertretung in der Zeit der Abwesenheit von zu Hause können im Rahmen der Verhinderungspflege ebenfalls übernommen werden. Pro Jahr können gesetzlich Pflegeversicherte bis zu 1.612 Euro für Leistungen der Verhinderungspflege in Anspruch nehmen. Mehr Informationen zu den Angehörigenseminaren sowie Kontaktdaten gibt es auf der Website der ZNS – Hannelore Kohl Stiftung unter www.hannelore-kohl-stiftung.de/hilfe/akademie/pflegende-angehoerige/. Pressemitteilung des vdek
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