Die bayerische Landespflegesatzkommission hat Ende April einen wichtigen und zukunftsweisenden Beschluss gefasst. Im Kern wurde beschlossen, dass die im Bundesdurchschnitt gute Personalausstattung im Zuge des Zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) beibehalten bleibt und auch für die Zukunft durch entsprechende Evaluationsmaßnahmen gesichert werden soll. Zu Umstellungsproblemen könnte es vor allem aufgrund der Einführung des neuen Pflegebedürftigkeitsbegriffes kommen. Nachdem ab 1.1.2017 die bisherigen drei Pflegestufen auf fünf Pflegegrade umgestellt werden und zudem künftig von den Bewohnern eines Heimes in der Regel ein gleichhoher Eigenanteil zu zahlen ist, musste die bisherige Berechnungssystematik grundlegend überarbeitet werden. „In vielen und intensiven Gesprächen sowie konstruktiven Verhandlungsrunden ist es nun gelungen, eine Lösung zu finden. Ich freue mich über den Beschluss vor allem, weil er den vielen bayerischen Pflegeheimbewohnern zu Gute kommt. Nicht zuletzt wurde damit auch ein Zeichen einer funktionierenden Selbstverwaltung in Bayern gesetzt“, so die Vorsitzende der Landespflegesatzkommission Alexandra Krist. Nun gilt es, den Beschluss in den Verhandlungen vor Ort umzusetzen. Dabei gilt der von der Landespflegesatzkommission gesetzte Rahmen, wonach Einrichtungen entsprechende Personal- und Sachkostensteigerungen geltend machen können sowie darüber hinaus mittels gestaffelter Zuschläge die konkreten Auswirkungen des PSG II ausgleichen können. Dazu soll bereits Mitte 2017 eine Evaluation stattfinden, um die Auswirkungen zu überprüfen und gegebenenfalls nachsteuern zu können. Hintergrund: Die bayerische Landespflegesatzkommission ist ein Zusammenschluss der Landesverbände der Pflegekassen, des Verbandes der privaten Krankenversicherung e.V., der bayerischen Bezirke sowie der Vereinigungen der Pflegeheimträger. Die Grundlage zur Bildung der Kommission ergibt sich aus den Vorschriften des Elften Sozialgesetzbuches (SGB XI). Das Gremium setzt entsprechende Rahmenbedingungen für die Pflegesatzverhandlungen im Land, wie z.B. Fragen zur Personalausstattung sowie Rechte und Pflichten der Vertragspartner. Pressemitteilung der AOK Bayern
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