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Apotheker gaben bis Juni mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten ab
Im ersten Halbjahr 2017 wurden in Apotheken mehr als 10.000 Einheiten Cannabisblüten zulasten der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) abgegeben: Auf ärztliche Verordnung wurden Patienten bis Ende Juni mit insgesamt rund 10.600 Cannabis-haltigen Zubereitungen oder unverarbeiteten Cannabisblüten versorgt (März: 564 Abgabeeinheiten; April: 1.468; Mai: 3.666, Juni: 4.921). Das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) wertete Abrechnungsdaten aus öffentlichen Apotheken zulasten der GKV aus. Verordnungen auf Privatrezept wurden nicht erfasst. Die Anzahl der von Apotheken mit Cannabisblüten und deren Zubereitungen insgesamt belieferten rund 5.100 Rezepte stieg kontinuierlich von Monat zu Monat (März: 488 Rezepte, April: 884, Mai: 1.518, Juni: 2.213). „Deshalb gehe ich davon aus, dass immer mehr Patienten mit Cannabis versorgt werden. Dennoch bleibt es dabei, dass es kein ‚Allheilmittel‘ ist, sondern nur eine weitere, in jedem Einzelfall kritisch zu würdigende, therapeutische Option“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Auswertungen, wie viele Patienten mit Cannabisblüten versorgt oder welche Mengen ihnen verordnet wurden, sind nicht möglich. Zusätzlich zu den Rezepturarzneimitteln oder den unverarbeiteten Blüten verordneten Ärzte von März bis Juni rund 12.500 Fertigarzneimittel mit Cannabis-Inhaltsstoffen oder -Extrakten. Seit dem 10. März dürfen Apotheken Rezepturarzneimittel mit Cannabisblüten auf ärztliche Verordnung abgeben. Vor dem Inkrafttreten des Gesetzes hatten rund 1.000 Patienten eine Ausnahmegenehmigung für den Bezug von Cannabisblüten über Apotheken. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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Haus- und Facharztverträge: Aktuelle Umfrage bestätigt erneut überzeugende Alternative zur Kollektivversorgung
Sieben Jahre nach dem Start des Hausarztvertrags mit den Partnern Hausärzteverband und MEDI Baden-Württemberg zeigen sich die dort eingeschriebenen Versicherten mit ihrer Versorgung nach wie vor sehr zufrieden. 96 Prozent geben laut der aktuellen Prognos-Befragung an, von der Hausarztzentrierten Versorgung (HZV) überzeugt zu sein. 88 Prozent der HZV-Versicherten würden die HZV weiterempfehlen. „Das Ergebnis der Patientenbefragung zeigt, wie nachhaltig unser Hausarztprogramm mittlerweile die Versorgung im Land prägt. Wir sehen uns darin bestätigt, dass wir in Baden-Württemberg 2008 den richtigen Weg eingeschlagen haben“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. Auch die Versorgung mit den angeschlossen Facharztverträgen wird überaus positiv bewertet. Das bisherige Zusammenspiel von Hausarztvertrag und Facharztverträgen wird auch unter neuen rechtlichen Rahmenbedingungen in bewährter Weise weiterlaufen. In den HZV-Vertrag im Südwesten sind nach sieben Jahren weit mehr als 1,3 Millionen Versicherte eingeschrieben, fast 4.000 Haus-, Kinder- und Jugendärzte nehmen teil. Erster Ansprechpartner im Versorgungsfall ist für die Versicherten ihr gewählter Hausarzt. Als wichtigste Gründe für die Teilnahme geben die Befragten auch eine besser koordinierte Versorgung durch den Hausarzt (93 Prozent) und eine bessere Zusammenarbeit der Ärzte untereinander (81 Prozent) an. Außerdem werden die geringen Wartezeiten besonders positiv hervorgehoben. So warten vier von fünf Versicherten beim Hausarzt maximal 30 Minuten auf ihre Behandlung. Der HZV sind die Facharztverträge nach Paragraf 73c SGB V für Kardiologie, Gastroenterologie, Psychiatrie, Neurologie, Psychotherapie sowie Orthopädie angegliedert. An diesen Selektivverträgen (AOK FacharztProgramm) nehmen mehr als 1.400 Fachärzte und Psychotherapeuten teil; die Zufriedenheitswerte sind gleichfalls sehr hoch. 93 Prozent der Versicherten sind von der Alternative zur Kollektivversorgung durch freie Verträge zwischen der AOK Baden-Württemberg und Fachärzten überzeugt. Mit dem vergangene Woche vom Parlament verabschiedeten GKV-Versorgungsstärkungsgesetz (GKV-VSG) hat die Politik bestätigt, dass die Facharztverträge nach 73c weiter gelten und das bewährte Zusammenspiel zwischen Hausarztvertrag und Facharztverträgen weiterentwickelt werden kann. Dass durch die freien Verträge die Versorgung bedarfsorientiert und nach regionalen Anforderungen gestaltet wird, steht für Hermann außer Frage: „Wir wollen mit unseren Partnern unsere Handlungsautonomie erhalten und weiter ausbauen. Wir werden trotz Änderungen der Gesetzgeber auch in Zukunft „Kurs halten“. In den nächsten Monaten werden mit der Urologie und der Rheumatologie weitere wichtige Bereiche im AOK-Facharztprogramm starten.“ Die AOK Baden-Württemberg werde mit der HZV und den Facharztverträgen weiterhin die alternative Regelversorgung konsequent zum Vorteil für Versicherte und Ärzte ausbauen. Die aktuelle Versichertenbefragung wurde zum sechsten Mal von Prognos im Auftrag der HZV-Vertragspartner durchgeführt. Zwischen 23. Februar und 9. März 2015 sind 500 zufällig ausgewählte Versicherte der AOK Baden-Württemberg, die an der HZV teilnehmen, befragt worden. Die repräsentative Umfrage findet seit 2010 regelmäßig statt. Weitere Informationen zu den Haus- und Facharztverträgen unter www.neue-versorgung.de. Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg
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Behandlungsfehler-Begutachtung der Medizinischen Dienste: Trend zu mehr Vorwürfen hält an
14.663 Behandlungsfehlervorwürfe haben die Medizinischen Dienste der Krankenversicherung (MDK) 2014 begutachtet. In jedem vierten Fall bestätigten die Gutachter den Verdacht der Patienten. Das geht aus der Jahresstatistik der Behandlungsfehler-Begutachtung hervor, die heute in Berlin vorgestellt wurde. Der Medizinische Dienst fordert einen offenen Umgang mit Fehlern und eine neue Sicherheitskultur. „Die Zahl der begutachteten Behandlungsfehlervorwürfe ist anhaltend hoch – insoweit können wir als Medizinischer Dienst keine Entwarnung geben“, sagt Dr. Stefan Gronemeyer, Leitender Arzt und stellvertretender Geschäftsführer des MDS. Im Jahr 2014 gingen die MDK-Gutachter in 14.663 Fällen einem Behandlungsfehlervorwurf nach. Das ist knapp mehr als im Jahr zuvor mit 14.585 Fällen. Ebenso stieg die Zahl der bestätigten Fehler mit 3.796 Fällen leicht an (2013: 3.687.) „Auch bei größter Sorgfalt passieren Fehler im Krankenhaus, in der Arztpraxis und in der Pflege. Uns geht es um einen offenen Umgang mit Fehlern, damit die Patienten entschädigt werden. Zudem müssen die Fehler systematisch analysiert werden, damit sie in Zukunft vermieden werden können. Im Mittelpunkt steht dabei die Frage, welche Umstände zum Fehler geführt haben.“ Knapp zwei Drittel der Behandlungsfehlervorwürfe betrafen Behandlungen in Krankenhäusern. Ein Drittel bezog sich auf Vorwürfe gegen einen niedergelassenen Arzt. Die meisten Behandlungsfehlervorwürfe bezogen sich jedoch auf chirurgische Eingriffe. 7.845 Fälle stehen in direktem Zusammenhang mit Operationen. „Dies hat nach unserer Erfahrung damit zu tun, dass bei einem postoperativen Behandlungsverlauf, der nicht den Erwartungen entspricht, der Verdacht auf einen Behandlungsfehler nahe liegt, während Fehler bei der Medikation von Patienten oft nicht wahrgenommen werden“, erläutert Prof. Dr. Astrid Zobel, Leitende Ärztin des MDK Bayern. In der aktuellen Statistik der MDK-Gemeinschaft standen 7.845 Fälle in direktem Zusammenhang mit einem operativen Eingriff. Ein Behandlungsfehler wurde in 24,3 % der Fälle gutachterlich festgestellt. Die höchste Quote an bestätigten Behandlungsfehlern findet sich jedoch nicht in der Chirurgie. Am häufigsten wurde ein Fehlervorwurf in der Pflege bestätigt (57,8 % von 590 Fällen), gefolgt von der Zahnmedizin mit 39,2 % von 1.419 Fällen, der Allgemeinchirurgie mit 27,5 % von 1.642 Fällen sowie der Frauenheilkunde und Geburtshilfe mit 27,0 % von 1.144 Fällen. „Die Zahlen der MDK-Gemeinschaft spiegeln jedoch nicht die Behandlungsqualität wider, da sie nicht die Gesamtzahl der Behandlungen und Behandlungsfehler repräsentieren. Zudem ist von einer hohen Dunkelziffer auszugehen, weil Fehler zum einen nicht immer als solche zu Tage treten und somit weder für Patienten noch für Behandler erkennbar sind. Zum anderen sind Patienten vermutlich oft nicht in der Lage oder können sich nicht entschließen, einem Fehlerverdacht nachzugehen“, macht Zobel deutlich. Der Medizinische Dienst weist ausdrücklich auf vielfältige Möglichkeiten der Fehlervermeidung hin. Dies verdeutlichte auch der Leiter Patientensicherheit beim MDS, PD Dr. Max Skorning, am Beispiel der „Never Events“. Dies sind Ereignisse, die einerseits folgenschwer und andererseits sehr gut vermeidbar sind. „Wenn zum Beispiel bei Operationen immer eine standardisierte OP-Checkliste genutzt wird, dann kann einfach verhindert werden, dass offensichtliche Probleme und bekannte Risiken im Einzelfall übersehen werden. Besteht eine solche Routine nicht, dann liegt es nahe, dass doch folgenschwere Fehler aufgrund von Verwechslungen oder Missverständnissen geschehen können. Daher ist die Auswertung der „Never Events“ ein sehr wertvoller Ansatz zur Prävention“, erläutert Skorning. 2014 stellten die MDK-Gutachter bundesweit 209 „Never Events“ fest. Um besser aus Fehlern lernen zu können, sollten Beispiele aus dem Ausland aufgegriffen und alle erkannten Behandlungsfehler auch in Deutschland registriert werden. Hintergrund Spezielle Gutachterteams prüfen in den MDK Vorwürfe von Behandlungsfehlern. Die Gutachter gehen dabei der Frage nach, ob die Behandlung nach dem anerkannten medizinischen Standard abgelaufen ist. Liegt ein Behandlungsfehler vor, wird außerdem geprüft, ob der Schaden, den der Patient erlitten hat, durch den Fehler verursacht worden ist. Nur dann sind Schadensersatzforderungen aussichtsreich. Auf der Basis des MDK-Gutachtens kann der Patient entscheiden, welche weiteren Schritte er unternimmt. Die MDK-Begutachtung umfasst neben der Beurteilung von Fehlern in der Medizin auch Fehler in der Zahnmedizin und Pflege. Gesetzlich Versicherten entstehen durch die Begutachtung keine zusätzlichen Kosten. Beauftragt werden die MDK durch die Krankenkassen. Pressemitteilung des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung
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