Verpackungsfehler

Gelegentlich kommt der Kantonschemiker vorbei um bei uns ein paar Proben zu nehmen und die dann zu analysieren. Nicht mal von Sachen, die wir selber hergestellt haben, nein, die testen auch Fertigprodukte. Das finde ich immer interessant – auf was getestet wird und was dabei herauskommt. Babynahrung hat er vor ein paar Jahren schon einmal mitgenommen und auf einen Keim getestet, der gerade bekanntgeworden ist (den Namen habe ich vergessen, aber es hörte sich an wie eine japanische Motorradmarke) – den haben sie übrigens in den Schweizer Produkten nicht gefunden. Sie schauen auch die Verpackungen an, damit da nichts falsches draufsteht … wobei „falsch“ hier: „nicht den gesetzlichen Vorschriften entsprechend“ bedeutet. So musste Scholl und einige andere Firmen vor Jahren ihre Fussalbe gegen Schrunden zurückziehen und neu verpacken, da „Schrunden“ offenbar ein medizinischer Begriff ist … und die Salben nur als Kosmetikum angemeldet waren.

Jetzt haben wir die Ergebnisse vom neusten Test bekommen. Die sind … zwiespältig. Inhalt ist durch die Bank okay, aber die Verpackung wird beanstandet … in grad drei Punkten. Einer der Punkte kann man im Bild sehen, wenn man die gesetzlichen Vorschriften kennt:

verpackungsfehler

Das sind so Fruchtbrei-Sauger für Kinder. So wie’s aussieht, werden sie da wohl einen Rückzug machen müssen oder zumindestens einen Verpackungswechsel.

Wer sieht das Problem?

Hinweis 1: nur einer der drei Tuben hat das Problem

Hinweis 2: Es ist die Verpackung ganz links

Hinweis 3: Vergrössern hilft

Nicht ganz einfach – vor allem muss man sich heute im Gesetzesdschungel wirklich gut auskennen … und das tu ich mich im Lebensmittelrecht (unter welches das fällt) auch nicht.

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