Beitragsmittel müssen in der medizinischen Versorgung ankommen

Zur Diskussion über Zusatzbeitragsbedarfe bei einzelnen Krankenkassen erklärt Georg Baum, Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), heute in Berlin:

“Soweit notwendige Verbesserungen der medizinischen Versorgung es erfordern, müssen auch die Mittel dafür aufgebracht werden. Die Reformen von Minister Gröhe verbessern die medizinische Versorgung der Menschen und sind deshalb nicht zu teuer. Derzeit ist allerdings festzustellen, dass die mit der Krankenhausreform vorgesehenen Verbesserungen für die Krankenhäuser bei diesen nicht ankommen. Die Gründe dafür liegen in Verweigerungshaltung der Krankenkassen bei der konkreten Umsetzung in Vereinbarungen.

Zu unterstützen ist aber die von den Krankenkassen geforderte kostendeckende Beitragsfinanzierung für die Arbeitslosengeld II-Empfänger (Hartz-IV-Bezieher). Dies gilt insbesondere auch vor dem Hintergrund des zur erwartenden deutlichen Anstiegs dieses Personenkreises. Überlegungen, die Mittelzuweisungen aus dem Fonds zur Verbesserung der Kostendeckung zu erhöhen, sind deshalb grundsätzlich zu begrüßen. Bei der Umsetzung muss allerdings sichergestellt werden, dass davon auch die Leistungserbringer, die ebenfalls erhöhte Lasten bei der Durchführung der medizinischen Versorgung haben, berücksichtigt werden. Denn bei den Krankenhäusern türmen sich immer mehr Außenstände aus nicht oder unzureichend refinanzierten Rechnungen für die Behandlung von ausländischen Patienten auf. Es reicht nicht, den Kassen die Kostenunterdeckungen zu refinanzieren, auch bei den Krankenhäusern muss die Unterdeckung ausgeglichen werden.”

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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