Die Unzulässigkeit des kostenlosen Verblisterns

Ein Apotheker, der einem Heim die patientenindividuelle Neuverblisterung der Arznei­mittel an­bietet, ohne hierfür eine Vergütung zu verlangen, verstößt gegen das Heil­mit­tel­werbe­gesetz und gegen seine Berufspflichten. Der Heimträger, der sich kostenlos beliefern lässt, ist Tatteilnehmer dieser Ver­stöße und kann ebenso wie der Apotheker wett­be­werbs­recht­lich verfolgt werden. Ver­antwortliche des Heims, die vorsätzlich einen ent­sprech­en­den Vertrag abschließen, können sich wegen […]

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