Zu dem vom Bundesministerium für Gesundheit vorgelegten Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Arzneimittelversorgung erklärt der Präsident der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V., Friedemann Schmidt: “Der Entwurf des AM-VSG setzt aus Sicht der Apothekerschaft an zwei wichtigen Punkten der Arzneimittelversorgung richtige Steuerungsimpulse: Zum einen wird die Versorgung mit individuellen Rezepturarzneimitteln gestärkt, indem eine Abgabe- und Beratungsgebühr analog zu der bei Fertigarzneimitteln eingeführt wird und die Arbeitspreise für die Herstellung der Rezepturen erhöht werden. Zum zweiten löst der Gesetzgeber eine lang bestehende Bringschuld ein, indem er die seit über vierzig Jahren unveränderte Entschädigung für den Zusatzaufwand der Apotheken beim Umgang mit Betäubungsmitteln substanziell anhebt und auf weitere dokumentationspflichtige Arzneimittel ausdehnt.
Rezepturarzneimittel und Betäubungsmittel bilden wichtige Pfeiler der hochwertigen Arzneimittelversorgung in Deutschland. Beide kommen jedes Jahr millionenfach zum Einsatz. Die Versorgung an diesen Punkten durch eine angepasste Apothekenvergütung zu sichern ist gesundheitspolitisch klug.”
Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e. V. – Bundesapothekerkammer – Deutscher Apothekerverband e. V.
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