Deutlich mehr Menschen können seit Einführung des zweiten Pflegestärkungsgesetzes (PSG II) im Januar 2017 Leistungen aus der Pflegeversicherung erhalten. Im vergangenen Jahr gab es bei der AOK Bayern zusätzlich für rund 25.000 Versicherte erstmals Leistungen von der Pflegekasse. In den Jahren zuvor erhielten jährlich etwa 3.200 Versicherte erstmals Pflegeleistungen. „Die hohe Inanspruchnahme der neuen Pflegeleistungen belegt, wie notwendig die gesetzliche Neuregelung war“, so Dr. Irmgard Stippler, Vorstandsvorsitzende der AOK Bayern. Letztlich gehe es darum, pflegebedürftige Menschen in ihrer Selbstständigkeit zu unterstützen und damit länger eine bessere Lebensqualität zu erhalten. Mit den erweiterten Leistungen haben sich auch die Ausgaben deutlich erhöht. Lag der Haushalt der Pflegekasse der AOK Bayern 2016 noch bei knapp 1,9 Milliarden Euro, so erhöhte er sich 2017 auf über 2,3 Milliarden Euro. Die Steigerung liegt bei fast 25 Prozent. Insgesamt erhalten über 200.000 Versicherte Leistungen von der Pflegeversicherung. „Ohne Angehörige wäre die Pflege in unserem Land nicht sicherzustellen“, so Stippler. Die soziale Absicherung der Pflegepersonen sei deshalb wichtig. „Besonders die verbesserten Leistungen für die Absicherung im Alter sind mehr als gerecht“, so die AOK-Chefin. Die Pflegekasse der AOK Bayern zahlte 2017 für etwa 43.200 Pflegepersonen mehr als 146 Millionen Euro Beiträge zur Rentenversicherung. Dies ist mehr als doppelt so viel wie im Jahr zuvor. 2016 überwies die AOK Bayern knapp 68 Millionen Euro an die Rentenversicherung. Ausgebaut hat die Pflegekasse der AOK im Freistaat auch ihr bayernweites Netz an Pflegeberaterinnen und -beratern. Waren zum Start des PSG II noch 52 Pflegeberater im Einsatz, so sind es jetzt 73. Die AOK-Pflegeberater unterstützen pflegebedürftige Versicherte und ihre Angehörigen schon zu Beginn der Pflege auch dann, wenn noch kein Pflegegrad vorliegt. Bei Bedarf erstellen sie individuelle Versorgungspläne für die Pflegebedürftigen und informieren pflegende Angehörige über Entlastungsmöglichkeiten, die die Pflegeversicherung vorsieht. Hinweis zur Unterstützung für pflegende Angehörige: Wer seine pflegebedürftigen Angehörigen für eine bestimmte Zeit nicht selbst versorgen kann, etwa weil er selbst erkrankt oder in Urlaub fahren will, kann laut AOK Bayern durch zusätzliche Leistungen der Pflegekasse entlastet werden. Informationen zur Kurzzeit-, Ersatz- und Tagespflege sowie zu weiteren Angeboten für pflegende Angehörige gibt es unter: https://bayern.aok.de/pflege/unterstuetzung-fuer-pflegende-angehoerige/ Pressemitteilung der AOK Bayern
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