Mehr Qualität durch mehr Verbindlichkeit in der Hilfsmittelversorgung

In seiner Stellungnahme zum Referentenentwurf eines Gesetzes zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung begrüßt der Industrieverband SPECTARIS, dass sich das Bundesgesundheitsministerium (BMG) und die Bundesregierung der Qualitätsverbesserung der Hilfsmittelversorgung annehmen. “Der Referentenentwurf enthält – wie schon das Eckpunktepapier des BMG von Ende des vergangenen Jahres –  zahlreiche Maßnahmen zur nachhaltigen Verbesserung der Versorgungsqualität mit Hilfsmitteln“, so Marcus Kuhlmann, Leiter des Fachverbandes Medizintechnik bei SPECTARIS.

Von entscheidender Bedeutung wird jedoch sein, dass die zu erarbeitende Verfahrensordnung zur Aufnahme von Hilfsmitteln und zur Fortschreibung des Hilfsmittelverzeichnisses transparent, rechtssicher und verbindlich wird. Auch die zu erstellende Rahmenempfehlung zum Vertragscontrolling muss mit mehr Verbindlichkeit ausgestattet werden. „Wenn wir erreichen wollen, dass mühsam ausgehandelte Verträge auch eingehalten werden, brauchen wir bundeseinheitliche Regelungen zur Vergleichbarkeit der Qualitätsprüfungen für alle Krankenkassen.“

Dass der Preis zukünftig nicht mehr das alleinige Zuschlagskriterium bei Ausschreibungen in der Hilfsmittelversorgung sein soll, sondern Qualitätsaspekte zukünftig stärker Berücksichtigung – zu mindestens 40 Prozent – finden sollen, wird ausdrücklich begrüßt. „Hiermit greift der Gesetzgeber eine von SPECTARIS und seinen Mitgliedern aus Leistungserbringern und Herstellern in der Hilfsmittelversorgung seit Jahren vorgebrachte Forderung auf. Dies setzt jedoch voraus, dass die produkt- und dienstleistungsspezifischen Qualitätsaspekte im Hilfsmittelverzeichnis festgelegt und für alle verbindlich sind“, so Kuhlmann weiter. In diesem Zusammenhang sollten die Zweckmäßigkeitsempfehlungen dahingehend überarbeitet werden, wann Ausschreibungen nicht zweckmäßig sind. Sie sollten ebenfalls mehr Verbindlichkeit erlangen, indem auch hier die seinerzeitige Empfehlung aus dem Jahre 2009 in eine bundeseinheitliche Regelung überführt wird.

Zum Wohle der Patienten sollte zudem auf Ausschreibungen bei komplexen, beratungsintensiven oder sektorenübergreifenden Hilfsmittelversorgungen grundsätzlich verzichtet werden. Hierzu gehören beispielsweise ambulante Akutversorgungen, das Entlass- und Überleitmanagement oder die Palliativversorgungen.

Positiv bewertet SPECTARIS zudem die vorgesehenen Änderungen zur Verbesserung des Aufnahmeprozesses von Produkten in das Hilfsmittelverzeichnis. Um die Zusammenarbeit zwischen Herstellern/Antragsstellern und dem Spitzenverband Bund der Krankenkassen bestmöglich zu erleichtern, empfiehlt SPECTARIS zusätzlich die Einrichtung eines paritätisch durch die medizinischen Fachgesellschaften, die Hersteller- und Leistungserbringerverbände bestehendes Expertengremiums durch den GKV-Spitzenverband mit gleichgewichtigem Stimmrecht.

„Wir schlagen in unserer Stellungnahme darüber hinaus eindeutige Fristen und Automatismen vor, die einsetzen, wenn eine Verzögerung des Aufnahmeprozesses nicht durch den Hersteller, sondern durch den GKV-Spitzenverband verschuldet ist. Nur so kann verhindert werden, dass Innovationen unnötig lange den Patienten vorenthalten werden müssen, weil der GKV-Spitzenverband mit der Bearbeitung der Anträge nicht nachkommt. Gleichwohl müssen die diesbezüglich notwendigen Kapazitäten beim GKV-Spitzenverband sichergestellt werden“, so Kuhlmann abschließend.

Weitere Details und ergänzende Forderungen sind der ausführlichen Stellungnahme von SPECTARIS zum „Gesetz zur Stärkung der Heil- und Hilfsmittelversorgung (HHVG)“ – abrufbar hier – zu entnehmen.

Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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