Morbus Crohn – Wenn der Darm rebelliert

Morbus Crohn – Wenn der Darm rebelliert

Die chronisch-entzündliche Darmerkrankung Morbus Crohn plagt Betroffene oft ein Leben lang. Die Forschung weckt in Patienten Hoffnung auf Heilung – sei es per Genreparatur oder mit Wurmeiern.Von FOCUS-Online-Autorin Petra Apfel Lesen Sie weiter auf: Morbus Crohn – Wenn der Darm rebelliert Quelle: FOCUS online | Immunsystem Titelbild/Grafik by FOCUS online

…/Auszug

131 Millionen Euro fließen über Hygieneprogramm zusätzlich von Krankenkassen an Kliniken

Die gesetzlichen Krankenkassen haben die Ausstattung von Kliniken mit Hygienepersonal bisher mit insgesamt 131 Millionen Euro finanziert, weist ein aktueller Bericht des GKV-Spitzenverbandes aus. Grundlage für diese zusätzlichen Gelder, die seit 2013 neben den von den Krankenkassen zu finanzierenden Betriebskosten fließen, ist das noch bis 2023 laufende vom Gesetzgeber vorgeschriebene Hygienesonderprogramm. Insgesamt werden die Krankenkassen ein Fördervolumen von über 460 Millionen Euro bis zum Ende des Programms zur Verfügung stellen. Mit diesem Geld, so die Idee des Gesetzgebers, sollen Krankenhäuser qualifiziertes Hygienepersonal einstellen, aber auch die Fort- und Weiterbildung von Pflegekräften und Ärzten in diesem Bereich sowie externe Beratungen bezahlen. Anspruch auf Fördergelder aus dem Sonderprogramm haben nur jene Krankenhäuser, die die verbindlichen personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen bisher noch nicht erfüllen. Das sind derzeit etwa zwei Drittel aller Kliniken in Deutschland. „Die Gelder aus dem Sonderprogramm Hygiene sind als zeitlich begrenzte, zusätzliche Hilfe der Beitragszahler für die Krankenhäuser zu sehen. Keinesfalls werden damit die Krankenhäuser aus ihrer grundsätzlichen Verantwortung entlassen, selbst für umfassende Hygiene zu sorgen und damit die Patienten vor Krankheitserregern zu schützen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Förderung im Detail Von den rund 2.000 Krankenhäusern in Deutschland sind 1.555 anspruchsberechtigt. Bisher haben 1.218 von ihnen Fördergelder bei den Krankenkassen abgerufen. Rund 86,8 Millionen Euro haben die Kliniken für die Einstellung neuer Hygienekräfte, für die interne Besetzung und für die Aufstockung von Teilzeitstellen erhalten. Damit entfallen etwa zwei Drittel der bisherigen Geldbeträge auf Vereinbarungen zur Beschäftigung von Hygienefachkräften, Krankenhaushygienikern und hygienebeauftragten Ärzten. In die Fort- und Weiterbildungsmaßnahmen für Pflegekräfte und Ärzte sind rund 23,6 Millionen Euro geflossen. Weitere rund 8,9 Millionen Euro haben die Kliniken für die Beratung durch externe Krankenhaushygieniker verwendet. Beträge in Höhe von etwa zwölf Millionen Euro können bisher noch keiner konkreten Maßnahme zugeordnet werden. Ob die Fördergelder tatsächlich richtig verwendet und z. B. neue Hygienepersonalstellen entstanden sind, kann erst nachträglich durch die jeweilige Jahresabschlussprüfung der Kliniken festgestellt werden. Nur auf diesem Wege kann die sachgerechte Mittelverwendung zuverlässig belegt werden. Für den aktuellen Bericht sind Daten aus den Jahresabschlussprüfungen der Jahre 2013 und 2014 ausgewertet worden. In jedem der drei Förderbereiche haben die Krankenhäuser bisher etwa ein Drittel der vereinbarten Geldbeträge sachgerecht eingesetzt. Außerdem haben die Krankenhäuser etwa ein Drittel der vereinbarten Stellen auch nachweislich mit Hygienefachpersonal besetzt. Bestätigungen für die restlichen Geldmittel stehen noch aus. Hintergrund Das Hygieneprogramm soll die Beschäftigung von qualifiziertem Hygienefachpersonal fördern. Grundlegend ist hierbei das Infektionsschutzgesetz, in dem Regelungen zur Sicherung der Hygienequalität in den Einrichtungen des Gesundheitswesens festgehalten sind. So muss ein Krankenhaus sicherstellen, dass die nach dem Stand der medizinischen Wissenschaft erforderlichen Maßnahmen getroffen werden, um das Auftreten und die Weiterverbreitung nosokomialer Infektionen und resistenter Krankheitserreger zu vermeiden. Eine Mindestausstattung mit Hygienefachpersonal ist zu gewährleisten. Verbindlich für die Krankenhäuser sind dabei die Empfehlungen der Kommission für Krankenhaushygiene und Infektionsprävention (KRINKO) zu den personellen und organisatorischen Voraussetzungen zur Verhinderung nosokomialer Infektionen. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Deutsche Rentenversicherung KBS jetzt mit Bundesfachstelle Barrierefreiheit

In Berlin wurde heute die Bundesfachstelle Barrierefreiheitdurch Bundesarbeits- und Sozialministerin Andrea Nahles eröffnet. Sie soll das Wissen zur Barrierefreiheitbündeln, aufbereiten und der Öffentlichkeit zugänglich machen, um so die Lebens- und Arbeitsbedingungen von Menschen mit Behinderungen zu verbessern. Träger der Bundesfachstelle ist die Deutschen Rentenversicherung Knappschaft-Bahn-See (KBS). Ein Expertenkreis, dem mehrheitlich Vertreterinnen und Vertreter der Verbände von Menschen mit Behinderungen angehören, wird die Bundesfachstelle künftig beraten. Die Fachaufsicht über die Aufgaben der Bundesfachstelle Barrierefreiheithat das Bundesministerium für Arbeit und Soziales. Ministerin Andrea Nahles betonte bei der Eröffnung: „Menschen mit Behinderungen sollen in unserer Gesellschaft selbstbestimmt und gleichberechtigt leben können. Deshalb freue ich mich, dass die Bundesfachstelle Barrierefreiheit zukünftig den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der öffentlichen Verwaltung mit Rat und Tat zur Seite stehen wird, um auch dort mögliche Benachteiligungen weiter abzubauen.“ Die Vorstandsvorsitzende der KBS, Edeltraut Glänzer, ergänzte: „Die Bundesfachstelle bietet in Zukunft den Rahmen für ein organisiertes und abgestimmtes Vorgehen für mehr Barrierefreiheit in Deutschland.“ Die KBS werde der neuen Aufgabe gewissenhaft nachkommen. Direktor Peter Grothues: „Ein Teil der neuen Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen ist bereits eingestellt worden, weitere werden folgen. Für die KBS ist die Bundesfachstelle ein weiterer Mosaikstein ihrer sozialpolitischen Tätigkeit. Wir freuen uns auf die neuen Aufgaben.“ Die zukünftige Arbeit der Bundesfachstelle Barrierefreiheitwird sich im Wesentlichen durch eine Zusammenarbeit mit vielen anderen Institutionen auszeichnen. Akteure der Barrierefreiheitaus dem Bund, aus Ländern, Verbänden, Wirtschaft und Gesellschaft können sich hier über ihren Wissensstand austauschen. Gemeinsam mit ihren Partnern will die Bundesfachstelle Barrierefreiheitdazu beitragen, das Know-how um barrierefreie Gestaltungen dauerhaft weiterzuentwickeln. In ihrer Beratungspraxis wird sie einen Überblick über Richtlinien, Empfehlungen und Hinweise geben und helfen Lösungen zu finden, die allen Menschen gleichermaßen gerecht werden. Zur weiteren Information steht Ihnen folgender Link zur Verfügung: www.bundesfachstelle-barrierefreiheit.de Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn -See

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Lehrgang zum zertifizierten Material Compliance Beauftragten (TÜV)

SPECTARIS veranstaltet vom 17.-20. Oktober 2016 in Berlin einen Lehrgang zum zertifizierten Material Compliance Beauftragten (TÜV). Bislang fehlte es an einer umfassenden Schulung zu den internationalen Gesetzen, Normen und Richtlinien zur Erfüllung und Sicherstellung der Vorgaben der Material-Compliance im Unternehmen. Um diese Lücke zu schließen, führt SPECTARIS gemeinsam mit der TÜV Saarland Bildung + Consulting GmbH und der tec4U-Solutions GmbH diesen Lehrgang durch. Dieser vermittelt umfassendes Fachwissen und Methodenkompetenz, um die Funktion eines/einer Material Compliance Beauftragten ausüben zu können und schließt mit einem TÜV-Zertifikat als Nachweis der erworbenen Qualifikation ab. Unternehmen sind heutzutage weltweit mit unterschiedlichen gesetzlichen Vorgaben konfrontiert, welche Materialien im Rahmen der Produktion eingesetzt werden dürfen. Komplexe material- und umweltspezifische Anforderungen aus branchenübergreifenden Regelwerken wie beispielsweise REACH, RoHS oder Konfliktmineralien sowie branchenspezifische Kunden- und Marktanforderungen sorgen für Unsicherheit hinsichtlich der konformen Umsetzung (Material-Compliance). Bei Nichteinhaltung dieser Anforderungen drohen den Unternehmen Konsequenzen wie Ordnungswidrigkeits- oder Bußgeldverfahren, Produktrückrufe sowie Kunden- und Marktverluste. Der Lehrgang findet vom 17. bis zum 20. Oktober 2016 in Berlin in der SPECTARIS-Geschäftsstelle statt. Im Fokus steht dabei die operative Umsetzung der Anforderung der Material Compliance im eigenen Unternehmen wie auch die entsprechende Integration in die Unternehmensprozesse. Auf Grund seines interaktiven Aufbaus bietet der Lehrgang den Teilnehmern neben der Wissensvermittlung eine wertvolle Arbeits- und Austauschplattform für Informationen und Erfahrungen zu regulatorischen Fragen der Material Compliance.  Die Fortbildung richtet sich an Mitarbeiter von Unternehmen, die bereits heute oder zukünftig im Themenumfeld Material Compliance tätig sind beziehungsweise die Beauftragtenfunktion wahrnehmen sollen. Die Teilnehmerzahl für diesen Lehrgang ist auf 14 Plätze begrenzt. Eine Anmeldemöglichkeit sowie weitere Informationen finden sich auf der SPECTARIS-Webseite: http://www.spectaris.de/verband/veranstaltungen/wissensraum/artikel/seite/tuev-seminar-material-compliance-beauftragter/veranstaltungen-3.html Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Rettung der Welt, 123: Dubai, Vereinigte Arabische Emirate

Dubai, Stadt mit beeindruckender Skyline und über 2 Millionen Einwohnern. Und auch der dortige Flughafen kann sich sehen lassen. Mehr als 70 Millionen Passagiere pro Jahr bei rund einer halben Million Flugbewegungen. Durchaus beeindruckend. So bleibt es auch nicht aus, dass man auf dem Flughafengelände bei der Versorgung von Verletzten und Erkrankten kreativ werden muss. So stehen wohl für den „Erstangriff“ modifizierte Golfcarts bereit, ausgestattet mit Lifepak 12 Defibrillator, Liege, Spineboard und diversem anderen Material.  

Arbeitgeber tragen Mitschuld an Burnout

Berlin – Mehrere große Krankenkassen werfen Arbeitgebern eine Mitschuld an der steigenden Zahl von Burnout-Erkrankungen und Depressionsfällen in den Unternehmen vor. Die Vorstandsvorsitzenden der Barmer GEK, Techniker Krankenkasse (TK) und Kaufmännischer Krankenkasse KKH forderten laut Welt am Sonntag die Unternehmens­führungen