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Zuwanderung entlastet Krankenversicherung
Die Zuwanderung von EU-Bürgern und Flüchtlingen wirkt sich positiv auf die finanzielle Stabilität der Krankenversicherung aus. Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, erläuterte der Deutschen Presse-Agentur: „Da die zugewanderten Neumitglieder jünger sind als der Durchschnitt aller gesetzlich Versicherten und darüber hinaus auch noch weniger Leistungen in Anspruch nehmen als die gleichaltrigen bisherigen Versicherten, führen sie zu einem doppelten Entlastungseffekt.“ Sie stabilisierten die Finanzen und stoppten – zumindest vorübergehend – die Alterung der Mitglieder der GKV insgesamt. „Das ist ein erstaunliches Phänomen, mit dem noch vor einigen Jahren wohl niemand gerechnet hätte“, sagte Pfeiffer. Die zugewanderten Neumitglieder seien vor allem junge Menschen zwischen 20 und 30 Jahren – davon mehr als 60 Prozent Männer und an die 40 Prozent Frauen. Dieser Effekt dürfte nur wenige Jahre anhalten. Dann werde aus einem zugewanderten Mitglied ein durchschnittliches Mitglied, was das Verhältnis von Kosten und Beitragseinnahmen betreffe. „Wer auch immer die nächste Regierung stellen wird, muss die gute finanzielle Situation nutzen, um die Weichen für die Zukunft zu stellen“, mahnte sie. Überkapazitäten bei den Kliniken, häufig überteuerte Medikamentenpreise im ersten Jahr ihrer Markteinführung und ein grundlegender Reformbedarf in der Notfallversorgung seien nur drei Stichwörter. Statement des GKV-Spitzenverbandes
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Früherkennung von Hörschäden mit dem Smartphone – App passt Klang der Musik an das individuelle Gehör an
Immer mehr junge Menschen leiden unter Hörschäden. So stieg die Zahl der 15- bis 35-jährigen BARMER-Versicherten, die auf Hörhilfen angewiesen sind, zwischen den Jahren 2010 und 2015 um fast ein Drittel. Schuld daran ist auch zu laute Musik aus dem Smartphone-Kopfhörer. Zum Welttag des Hörens am 3. März starten BARMER und Mimi Hearing Technologies GmbH gemeinsam eine Initiative zur Früherkennung und Prävention von Hörschäden. Mit den von Mimi entwickelten Apps „Mimi Hörtest“ und „Mimi Music“ können Nutzer einen Hörtest machen, die Musik auf dem Smartphone an das eigene Gehör anpassen und schließlich bei geringerer Lautstärke mehr Details hören. „Junge Leute reden nicht gerne über Prävention. Das wird als uncool empfunden. Wir müssen sie daher über andere Kanäle erreichen, nämlich ihrem Smartphone. Mit diesen innovativen Apps setzen wir somit auf eine digitale Gesundheitsversorgung und prägen so den medizinischen Fortschritt aktiv mit“, sagt Dr. Mani Rafii, Vorstandsmitglied der BARMER. Aber auch für betagtere Ohren seien die Apps geeignet. Da das Gehör mit dem Alter nachlasse, sei es besonders empfehlenswert, die Musik individuell anzupassen. „Mit diesen Apps könnte das Lieblingsstück von damals wieder so gut klingen wie beim ersten Mal“, so Rafii. Individuell statt laut Der Hörtest von Mimi gibt dem Nutzer Aufschluss über sein persönliches Hörvermögen. Diese Ergebnisse werden genutzt, um den Klang aus dem Smartphone anzupassen. „Um Musik in der gesamten Breite genießen zu können, müssen Nutzer dank der Technologie von Mimi die Lautstärke nicht mehr voll aufdrehen. In Zukunft wird das individuelle Hören die wichtigere Rolle für ein gutes Klangerlebnis spielen“, sagt Dr. Henrik Matthies, Geschäftsführer der Mimi Hearing Technologies GmbH. Musik aus dem Smartphone sei ohnehin längst für viele ein ständiger Begleiter. Mimi integriere die präventive Idee des gesunden Hörens unkompliziert per App direkt in den Alltag. Pressemitteilung der BARMER
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Heilmittelversorgung verbessern
Für gesetzlich Versicherte besteht ein umfassender Anspruch auf ärztlich verordnete Heilmittel wie beispielsweise Physiotherapie oder Logopädie. Insbesondere aufgrund der soziodemografischen Entwicklung wird die Bedeutung dieses Leistungsbereichs weiter zunehmen. Das überproportionale Wachstum dieses Leistungsbereichs mit plus 6,6 Prozent im Mittel der letzten drei Jahre weist bereits darauf hin. Für eine weiterhin angemessene Patientenversorgung müssen die bereits bestehenden Herausforderungen angegangen werden. Vor diesem Hintergrund hat der Verwaltungsrat des GKV-Spitzenverbandes in seiner gestrigen Sitzung Positionen für eine verbesserte und zugleich finanzierbare Versorgung mit Heilmitteln beschlossen. Evidenz der Heilmittel stärker in den Blick nehmen Trotz des hohen Stellenwertes der Heilmittel in der Patientenversorgung ist der therapeutische Nutzen der im Heilmittel-Katalog enthaltenen Maßnahmen bis heute nur unzureichend geklärt. Eine Prüfung des tatsächlichen Patientennutzens der verschiedenen Maßnahmen nach den Kriterien der evidenzbasierten Medizin hat zu keinem Zeitpunkt stattgefunden. Für eine qualitativ hochwertige und wirtschaftliche Heilmittelversorgung als Teil des GKV-Leistungskataloges ist es erforderlich, Maßnahmen auf den Weg zu bringen, um hier eine umfassende Transparenz herzustellen. Deshalb sollte der Heilmittel-Katalog in den kommenden Jahren durch den Gemeinsamen Bundesausschuss umfassend überprüft werden. Ausbildungen für Heilmittelerbringer aufwerten Die unterschiedlichen Ausbildungsinhalte und –schwerpunkte in den einzelnen Bundesländern sollten abgebaut und an das aktuelle Leistungsgeschehen angepasst werden. Dazu gehört, dass beispielsweise Manuelle Lymphdrainage und Manuelle Therapie fester Bestandteil der Ausbildung werden sollten. Die für Physiotherapeutinnen und Physiotherapeuten derzeit mit einem hohen Zeit- und Kostenaufwand verbundenen Weiterbildungen für solche Leistungen könnten dann wegfallen. Wirkung bereits beschlossener Vergütungsanhebungen abwarten Die Leistungsausgaben für Heilmittel steigen seit Jahren überdurchschnittlich an (2013: +5,1 Prozent; 2014: +8,2 Prozent; 2015: +6,3 Prozent). Die jüngst im GKV-Versorgungsstärkungsgesetz beschlossenen Regelungen zu gesetzlichen Heilmittelpreisuntergrenzen werden bereits zu Vergütungssteigerungen oberhalb der Grundlohnsummenentwicklung führen. Mit einer generellen Herausnahme der Heilmittel vom Grundsatz der Beitragssatzstabilität, wie sie derzeit von den Leistungserbringern gefordert wird, wären Ausgabenzuwächse in diesem ohnehin sehr dynamischen Leistungsbereich zunehmend unkalkulierbar, was sich spürbar erhöhend auch auf die Zusatzbeiträge auswirken kann. Diskussion um Blanko-Verordnung und Direktzugang verfrüht Die aktuellen Forderungen nach eigenverantwortlichen Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer im Rahmen einer Blanko-Verordnung oder gar eines Direktzugangs erscheinen verfrüht, da die hierfür erforderlichen berufsrechtlichen Voraussetzungen derzeit nicht gegeben sind. Auch sind wesentliche Fragen der Patientensicherheit sowie der Effektivität und Wirtschaftlichkeit eigenverantwortlicher Therapieentscheidungen durch Heilmittelerbringer noch völlig ungeklärt. Erkenntnisse aus den hierzu laufenden Modellvorhaben liegen noch nicht vor. Aus Sicht der Krankenkassen müssen die Berufsgesetze daher zunächst zwingend um Kenntnisse in der eigenständigen Indikationsstellung und Therapieplanung erweitert werden. Dabei sollten auch die noch ausstehenden Ergebnisse aus den bereits laufenden Modellvorhaben mit einbezogen werden. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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