AOK Bayern bietet Zweitmeinung bei künstlichem Kniegelenk

Jedes Jahr werden rund 175.000 künstliche Kniegelenke in Deutschland eingesetzt. Damit ist die sogenannte Knieendoprothese nach der Hüftprothese die zweithäufigste Operation in Deutschland. Schwere, fortgeschrittene Verschleißerscheinungen im Kniegelenk – beispielsweise durch Arthrose – machen bei vielen Patienten eine solche Prothese erforderlich. Allerdings ist nicht bei jedem Verschleiß eine Operation nötig. Die AOK Bayern bietet daher allen betroffenen Versicherten eine medizinische Zweitbegutachtung an. Ein entsprechendes Modellvorhaben wurde mit der Klinik und Poliklinik für Orthopädie, Physikalische Medizin und Rehabilitation der Universität München gestartet. „Wir geben AOK-Versicherten eine zusätzliche Orientierungshilfe, damit sie für sich persönlich den optimalen Behandlungsweg finden“, sagt Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Erfahrene Orthopäden des Klinikums der Universität München sichten die Unterlagen und untersuchen das Knie erneut. Dazu ist ein persönliches Erscheinen notwendig. Die Patienten werden über Chancen und Risiken verschiedener Behandlungsmethoden – Operation oder konservative Therapie – aufgeklärt. Die ärztliche Zweitmeinung kann die vorliegende Empfehlung bestätigen oder Alternativen aufzeigen. Das Angebot ist für AOK-Versicherte kostenlos. Die Möglichkeit, eine ärztliche Zweitmeinung einholen zu können, ist vielen Versicherten wichtig: Knapp 90 Prozent der Deutschen schätzen eine zweite ärztliche Meinung. Jeder Vierte nutzt die Möglichkeit bereits. Dies zeigt eine aktuelle Studie der Bertelsmann Stiftung. Mit der ärztlichen Zweitmeinung bei künstlichen Kniegelenken erweitert die AOK Bayern ihr Angebot. Auch bei der Diagnose Krebs können AOK-Versicherte kostenlos eine ärztliche Zweitmeinung einholen. Kooperationspartner ist die Universitätsklinik Erlangen, die zu den onkologischen Spitzenzentren in Bayern zählt. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Schluss mit Rabatt und billig bei Krebsarzneimitteln

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Abkehr von der Ausschreibung bei Zytostatika. Die Versorgung aus einem Guss für ambulante Patienten am Krankenhaus darf nicht ausgehebelt werden. Die Bereitstellung von Zytostatika aus der Krankenhausapotheke biete ideale Flexibilität, Qualität und Versorgungssicherheit für die Patienten. “Da wo Krankenhausapotheken ihren Beitrag zur Versorgung leisten können, müssen sie dies auch tun können. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig, die eine optimale Versorgung gerade im onkologischen Bereich benötigen. Dazu ist es ein notwendiger erster Schritt, das Instrument der Ausschreibungen bei Zytostatika zu streichen. Zusätzlich muss die Krankenhausapotheke zu einem festen, regelhaften Vertragspartner für die Krankenkassen werden – und das zu wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingungen”, fordert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum. Die Zytostatika werden in Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken patientenindividuell und aufgrund tagesaktueller Laborergebnisse innerhalb weniger Stunden zur direkten Verabreichung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis zubereitet. Eine Versorgung durch industrielle Herstellerbetriebe führe vielfach zu Qualitätseinbußen, da aufgrund langer Transportzeiten und -wege die patientenindividuell zubereiteten Zytostatika nicht mehr kurzfristig und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen könnten. Für die Krankenhäuser können Zytostatika-Ausschreibungen bedeuten, dass die im Krankenhaus ambulant behandelten Patienten zukünftig nicht mehr durch die eigene Krankenhausapotheke versorgt werden dürften. Dies untergräbt alle Anstrengungen der Kliniken, ihren Patienten durch die Vorhaltung einer eigenen Krankenhausapotheke eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zu garantieren. Man solle sich sehr genau überlegen, ob in Zeiten, in denen Ausschreibungen bei Generika und Hilfsmitteln zu großen Problemen führen, Abhängigkeiten von Einzelunternehmen bei der Versorgung von Onkologie-Patienten eingeführt werden sollen. Die Problematik der Lieferengpässe würde sich weiter verschärfen. “Statt Rabatt und billig sollte gesetzlich klar geregelt werden, dass an der Zuständigkeit der Krankenhausapotheke bei allen ambulant am Krankenhaus verabreichten Arzneimitteln kein Weg vorbeigehen darf “, so Baum. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Apotheken gaben 2015 rund 200 Mio. Arzneimittel ab, die wegen der Darreichungsform besonders beratungsintensiv sind

Es kommt bei Medikamenten nicht nur auf den Wirkstoff, sondern auch auf die Darreichungsform an. Die richtige Anwendung verschiedener Darreichungsformen ist erklärungsbedürftig. Im Jahr 2015 gaben die Apotheken rund 200 Millionen Arzneimittel ab, die – unabhängig vom Wirkstoff – allein wegen ihrer Darreichungsform besonders beratungsintensiv waren. Das waren rund 31 % aller abgegebenen Arzneimittel. Dies ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI) mit Rezeptdaten von Versicherten der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2015. Die rund 20.000 bundesdeutschen öffentlichen Apotheken gaben 2015 insgesamt rund 630 Millionen Packungen Fertigarzneimittel zu Lasten der GKV in Einzelverordnungen ab. Davon waren rund 200 Millionen allein wegen der Darreichungsform besonders beratungsbedürftig. Im Vergleich zum Jahr 2014 nahm die Zahl aller Packungen um 2,3 % und die der beratungsbedürftigen Darreichungsformen etwas stärker um 2,8 % zu. Nicht erfasst wurde die Abgabe von nicht rezeptpflichtigen Arzneimitteln und an Privatversicherte. „Viele Medikamente sind komplizierter anzuwenden als allgemein angenommen. Eine Tablette unzerkaut zu schlucken ist vergleichsweise einfach. Schwieriger ist es, sich selbst Insulin zu spritzen oder mit einem Pulverinhalator richtig zu inhalieren“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Vorstandsvorsitzender des DAPI und Präsident der Bundesapothekerkammer. Werden Arzneimittel falsch angewendet, bemerken Patienten dies selbst meist nicht. Fehlanwendungen können aber die Wirksamkeit eines Präparats verändern oder zu unerwünschten Wirkungen führen. Kiefer: „Jeder Patient sollte in der Apotheke die richtige Anwendung seiner Medikamente zeigen oder erklären lassen.“ Der größte Anteil der beratungsintensiven Darreichungsformen entfiel auf Darreichungsformen, die ohne spezielle Rücksprache nicht geteilt werden dürfen (88 Millionen Packungen). Kiefer: „Apotheker beraten zur Teilbarkeit, weil wir aus Studien wissen, dass Patienten rund ein Viertel aller Tabletten vor der Einnahme teilen.“ Auf Platz zwei und drei der beratungsbedürftigen Darreichungsformen folgten Medikamente zur Injektion bzw. Infusion (30 Millionen Packungen) und Medikamente zur Inhalation (20 Millionen Packungen). Weitere erfasste Darreichungsformen waren Medikamente zur Anwendung am Auge, in der Nase, in der Vagina oder im After. Apotheker erklären auch die Zubereitung von Medikamenten wie Trockensäften oder beraten zur korrekten Anwendung von festen Darreichungsformen, die nicht einfach geschluckt werden können. Ein Beispiel für diese Arzneiformen sind Buccaltabletten, die sich langsam in der Mundhöhle auflösen sollen. Pressemitteilung der ADBA.de

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