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Anlässlich des heutigen bundesweiten ver.di-Aktionstages in den Krankenhäusern und der gleichzeitig stattfindenden Gesundheitsministerkonferenz richtet der Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Thomas Reumann, gemeinsam mit der Gewerkschaft ver.di Forderungen von Trägern und Mitarbeitern der Krankenhäuser an die Politik. Der DKG-Präsident erklärt: „Die Politik hat Qualität und Patientensicherheit als zentrales Ziel dieser Reform formuliert. Dafür brauchen die Krankenhäuser eine deutlich bessere Personalausstattung und müssen diese auch auf Dauer finanzieren können. Zur Sicherung des steigenden Personalbedarfs müssen die Krankenhäuser gut bezahlte und attraktive Arbeitsplätze bieten können. Im krassen Widerspruch dazu stehen viele der vorgesehenen Neuregelungen zur Krankenhausfinanzierung. Die angespannte Personalsituation in den Krankenhäusern würde durch die geplante Krankenhausreform nochmals deutlich verschärft werden.“ Notwendigen Änderungsbedarf sieht der DKG-Präsident in den nachfolgenden Punkten: – Eine konsequent personalorientierte Ausrichtung der Finanzierung der Krankenhäuser darf den Versorgungszuschlag nicht wegkürzen. In 2017 würden die Krankenhäuser 500 Millionen Euro, das entspricht finanziellen Mitteln in Höhe von 10.000 Pflegestellen, verlieren. – Auch darf die jährliche Preisanpassung (Landesbasisfallwerte) nicht durch neue Deckelungs- und Absenkungsvorgaben belastet werden. – Tarifbedingte Personalkostensteigerungen müssen in den Vergütungsanpassungen 1:1 abgebildet werden. – Die zusätzlichen Leistungen, die aufgrund von Demographie und Morbidität von den Krankenhäusern zu erbringen sind, dürfen nicht durch überzogene Preisabschläge belastet werden. Die neu vorgesehenen Fixkostendegressionsabschläge von 50 Prozent und mehr gehen zu Lasten des Personalbudgets, das bekanntlich den größten Fixkostenblock bildet. – G-BA-Beschlüsse und Qualitätssicherungsmaßnahmen, die neue Personalvorhaltungen erfordern, müssen durch Zuschläge auf die Fallpauschalen refinanziert werden. – Das Personalförderprogramm muss die zusätzlichen Stellen auch voll finanzieren. Ohne diese Änderungen des Gesetzentwurfes kann die Personalausstattung nicht verbessert werden. Darin stimmen die Krankenhausträger und die Gewerkschaft ver.di überein. In der von der Gewerkschaft geforderten Einführung von Personalanhaltszahlen sehen die Träger der Krankenhäuser allerdings kein geeignetes Mittel. Der Personalbedarf lässt sich nicht normativ festlegen und ist von vielen, nur vor Ort einschätzbaren Bedingungen abhängig und kann deshalb nur eigenverantwortlich in den Krankenhäusern festgelegt werden. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft DKG
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Ab sofort bietet die AOK Bayern Unternehmen im Freistaat an, ihr betriebliches Gesundheitsmanagement unabhängig bewerten und zertifizieren zu lassen. Mit der Zertifizierung „Gesundes Unternehmen“ soll ein systematischer und kontinuierlicher Verbesserungsprozess in der Gesundheitsförderung von Betrieben angestoßen werden. Im Rahmen der Zertifizierung werden in einem eintägigen Audit Stärken und Verbesserungspotentiale sowie der Stand des betrieblichen Gesundheitsmanagements nach einem bundesweit einheitlichen Qualitätsstandard ermittelt. Die Prüfung umfasst unter anderem Gesundheitsangebote wie Rückenschulkurse oder Stressmanagement, Mitarbeiterbefragungen und das Berichtswesen beispielsweise zum Gesundheitsstand. Die Zertifizierung zum Bronze- oder Silberstandard erfolgt durch die AOK Bayern. Die Auszeichnung zum Goldstandard führt der Zertifizierungspartner „Deutsche Gesellschaft zur Zertifizierung von Managementsystemen“ (DQS GmbH) durch. Das Zertifikat „Gesundes Unternehmen“ richtet sich an Unternehmen aller Größen und Branchen. Es ist zwei Jahre gültig. Die Möglichkeit einer Re-Zertifizierung besteht. Seit über 20 Jahren unterstützt die AOK Bayern Unternehmen dabei, ein nachhaltiges betriebliches Gesundheitsmanagement zu schaffen, Arbeitsprozesse gesünder zu gestalten und Beschäftigte zu gesunder Lebens- und Arbeitsweise zu motivieren. Pressemitteilung der AOK Bayern
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Bei der Regelung der Finanzierung der ärztlichen Honorare seit 2013 gibt es keine Unsicherheit mehr. Die Innungskrankenkasse Brandenburg und Berlin (IKK BB) und die Kassenärztliche Vereinigung Brandenburg (KVBB) haben eine Vereinbarung getroffen und beenden damit ein Verfahren vor dem Landessozialgericht Berlin-Brandenburg, in dem eine vom Landesschiedsamt 2013 festgesetzte Regelung der Anteilsfinanzierung vereinbarter Honorare auf Kassenseite strittig gestellt wurde. KVBB und IKK BB haben sich auf das weitere Vorgehen verständigt. Neben einer finanziellen Kompensation für die IKK BB gehört dazu auch, dass die KVBB sich dafür einsetzt, die ärztliche Vergütung zukünftig morbiditätsgerecht auf die Krankenkassen zu verteilen. Im Gegenzug zieht die IKK BB ihre Klage gegen die Entscheidung des Landesschiedsamtes zurück. Dazu sagt Dr. Peter Noack, für den Vorstand der KVBB: „Wir sind froh, dass die Vergütungen der Ärzte nun endlich rechtssicher feststehen und die IKK BB die ab dem Jahr 2013 im Landesschiedsamt festgelegte Vergütungsvereinbarung nicht mehr in Frage stellt.“ Enrico Kreutz, Vorstand der IKK BB, ergänzt: „Nach erfolglosen Gesprächen mit den anderen Krankenkassen wurde es uns erst durch die Einigung mit der KVBB möglich, unsere Klage zurückzuziehen. Hier zeigt es sich einmal wieder, dass Probleme am besten vor Ort gelöst werden, denn als Krankenkasse mit Sitz in Potsdam kennen wir die Bedürfnisse der Region und sind nicht von Entscheidungen in fernen Konzernzentralen abhängig.“ Das Landesschiedsamt hatte 2013 festgelegt, dass Teile der von allen Krankenkassen in Brandenburg zu entrichtenden Arzthonorare gleichmäßig auf alle Versicherten umgelegt werden, auch wenn sie gar nicht oder kaum zum Arzt gehen. Dagegen hatte die IKK BB geklagt, da den Krankenkassen die Einnahmen entsprechend der Morbidität über den Risikostrukturausgleich zugeteilt werden und sie deshalb auf entsprechenden Mehrkosten sitzen bleibt. Hintergrund Das Landesschiedsamt für die vertragsärztliche Versorgung wird eingeschaltet, wenn Krankenkassen und Kassenärztliche Vereinigung sich nicht über gesetzlich zu schließende Verträge, wie z.B. über die Höhe der ärztlichen Honorare einigen können. Neben unparteiischen Mitgliedern und einem Vorsitzendem besteht es aus Vertretern von Krankenkassen und Kassenärztlicher Vereinigung und setzt mit Stimmenmehrheit die von allen Krankenkassen an alle Ärzte des Bundeslandes zu zahlende Gesamtvergütung fest. Die KV Brandenburg (KVBB) vertritt die Interessen von über 4.100 ambulant tätigen Ärzten und Psycho-therapeuten. Sie organisiert rund um die Uhr im Land Brandenburg die flächendeckende, ambulante medizinische Versorgung und garantiert die hohe Qualität der ärztlichen Tätigkeit. Die KV Brandenburg schließt mit den gesetzlichen Krankenkassen unter anderem auch die Verträge zur Honorierung der Vertragsärzte. Die IKK Brandenburg und Berlin (IKK BB) mit Sitz in Potsdam hat aktuell gut 235.000 Versicherte, wovon mehr als die Hälfte in Brandenburg wohnen. Ihr aktueller Beitragssatz liegt bei 15,49 % und sie wurde im Frühjahr 2016 vom Deutschen Finanz Service Institut als Krankenkasse mit dem bundesweit besten Preis-Leistungs-Verhältnis ausgezeichnet. Gemeinsame Pressemitteilung der IKK Brandenburg und Berlin und der KV Brandenburg
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