Erster Facharztvertrag für Urologie im Südwesten unterzeichnet: Mehr Zeit für Beratung bei sensiblen Erkrankungen

Gerade bei urologischen Erkrankungen wie Blasenschwäche oder Prostatakrebs ist ein vertrauensvolles Verhältnis die Basis einer erfolgreichen Behandlung. Dort setzt der im Juli unterzeichnete neue Facharztvertrag von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK an: Neben moderner Apparatemedizin liegt der Fokus insbesondere auf mehr Zeit des Arztes für Information, Beratung und gemeinsamer Entscheidungsfindung als wesentliche Voraussetzungen für eine bessere Patientenversorgung. Vertragspartner auf ärztlicher Seite sind MEDI Baden-Württemberg, der Berufsverband der Deutschen Urologen (BDU) sowie die Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen Urologen (AGNU). Versicherte der beiden Krankenkassen können ab 1. Oktober von dem neuen Vertrag profitieren und mit einer Überweisung ihres Hausarztes einen teilnehmenden Urologen aufsuchen, wenn sie bereits am Hausarzt- und Facharztprogramm teilnehmen. Andernfalls ist noch eine Einschreibung in die beiden Programme nötig.
Themen wie Blasenschwäche sprechen viele Betroffene beim Arzt aus Scham oft nicht an. Aber auch die Vorbeugung von Harnsteinen sowie viele Aspekte der Männergesundheit in jedem Alter sind vornehmliche Beratungsthemen. Für ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche fehlt im Praxisalltag bislang jedoch die Zeit. „Die Regelversorgung bietet auch bei den oftmals sehr sensiblen urologischen Erkrankungen keine passenden Antworten“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Wir leiten jetzt einen Paradigmenwechsel ein und sorgen dafür, dass der Urologe eine adäquate Honorierung erhält, damit er gemeinsam mit seinen informierten Patienten die bestmögliche Entscheidung treffen kann“, so Hermann. Die Vergütungsstruktur orientiert sich konsequent am Informations- und Beratungsbedarf.
„So erfordert beispielsweise die Prostatakrebs-Früherkennung ein ausführliches Gespräch, um gemeinsam mit dem Patienten zu einer Entscheidung zu kommen“, erläutert Dr. Michael Rug, Vorsitzender des BDU-Landesverbandes Baden. Der sogenannte PSA-Test, mit dessen Hilfe das Prostataspezifische Antigen (PSA) im Blut nachgewiesen werden kann, und der deshalb zur Früherkennung herangezogen wird, ist sehr empfindlich.
„Das führt einerseits dazu, dass bei gesunden Männern unter Umständen aufgrund eines Krebsverdachts weitere, zum Teil belastende Untersuchungen vorgenommen werden, bis der Verdacht ausgeräumt ist. Andererseits ist es möglich, dass Männer mit einer Krebsdiagnose konfrontiert werden, die eigentlich nicht behandlungsbedürftig ist. Unnötige Behandlungen können die Folge sein“, so Rug weiter.
Mehr Beratungszeit ist auch bei der Therapie von Prostatakrebs nötig, weil die Tumore sich in ihrer Aggressivität unterscheiden und ein differenziertes Vorgehen erfordern. „Bei den als ‚low risk‘ eingestuften Tumoren besteht eine sehr gute Prognose für den Patienten, so dass hier eine Operation oft nicht notwendig ist“, betont Dr. Robert Rudolph, Vorsitzender der AGNU. Da eine Prostataoperation außerdem mit einem Risiko möglicher Nebenwirkungen wie Impotenz oder Inkontinenz verbunden ist, empfehlen die medizinischen Leitlinien als eine Option die aktive Überwachung mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. „Ziel des Vertrages ist es, durch eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung mit dem Patienten mehr Betroffenen den Zugang zur aktiven Überwachung zu ermöglichen“, so Rudolph weiter.
„Mit dem Urologievertrag setzen wir weiter auf die erfolgreiche Strategie einer engen Verknüpfung von haus- und fachärztlicher Versorgung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. „Damit verbessern wir nachhaltig die Versorgung und können unseren Patienten unnötige Operationen oder Krankenhauseinweisungen ersparen“. Inhaltlich gehe es vor allem um eine gegenseitige, zeitnahe Information und eine strukturierte fachübergreifende Kooperation bei Diagnostik und Therapie. Für die höheren Qualitätsanforderungen und Mehrleistungen im Urologievertrag erhalten die teilnehmenden Fachärzte ein leistungsgerechtes Honorar ohne Fallzahlbegrenzung, das, wie bei allen Facharztverträgen, deutlich höher als in der Regelversorgung liegt. Je nachdem, wie stark sich die Erkrankung auf die individuelle Lebensgestaltung auswirkt, kann der Urologe als vertraglichen Zusatzservice auch den Sozialen Dienst der AOK oder die Patientenbegleitung der Bosch BKK in Anspruch nehmen.
Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK und MEDI Baden-Württemberg

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