Peak Flow Meter Atemdruck-Messgerät

Der Peak Flow Meter dient zur Erfassung der aktuellen Lungenfunktion und der objektiven Beurteilung des Befindens. Empfohlen für Asthmatiker und alle, die unter reaktiven Atemwegsbeschwerden leiden. Wenn Sie es regelmäßig anwenden, bekommen Sie mit der Zeit ein besseres Verständnis für Ihre Erkrankung und ein Gespür dafür, wie die gemessenen Werte richtig einzuschätzen sind. Sie erkennen […]

…/Auszug

Fehlverhalten im Gesundheitswesen: Mehr als 60 Millionen Euro Schaden für AOK Bayern seit 2004

Die AOK Bayern sieht weiterhin Handlungsbedarf, um Fehlverhalten im Gesundheitswesen wirksam zu bekämpfen. Matthias Jena, Vorsitzender des Verwaltungsrats der AOK Bayern, verdeutlicht dies am Beispiel Pflege: „Wir fordern ein bundesweites Zentralregister, das Betrugsfälle personenbezogen speichert.“ Bisher könnten Betrüger einfach ein Bundesland weiterziehen und dort eine neue Zulassung beantragen, ohne dass die Kranken- und Pflegekassen über die kriminelle Karriere informiert würden, sagt Jena. „Datenschutz darf nicht als Täterschutz missbraucht werden.“ Zugleicht fordert Jena, dass die Landesverbände der Pflegekassen sich polizeiliche Führungszeugnisse vorlegen lassen dürfen vom Inhaber eines Pflegedienstes, der leitenden Pflegekraft und ihrer Stellvertretung. Jena wünscht sich bei der Bekämpfung von Fehlverhalten eine erheblich engere Zusammenarbeit mit den Verbänden der Pflegedienste. Insgesamt haben die Experten der AOK Bayern in den Jahren 2014 und 2015 mehr als 5.000 Verdachtsfälle von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bearbeitet – darunter gut 3.000 Neufälle und 2.100 Bestandsfälle. Mehr als 3.400 Fälle konnten im Berichtszeitraum abgeschlossen werden. Bei knapp 400 Fällen hatte die AOK Bayern die Staatsanwaltschaft eingeschaltet. Über 1.320 der abgeschlossenen Fälle waren als Fehlverhalten einzustufen, rund 270 Fälle waren Abrechnungsfehler. Insgesamt gab es somit bei rund 60 Prozent der abgeschlossenen Fälle straf- oder zivil-/sozialrechtlichen Handlungsbedarf. Der Gesamtschaden liegt bei 8,5 Millionen Euro. Rund 5,6 Millionen Euro konnte Bayerns größte Krankenkasse bisher erfolgreich zurückfordern. Seit Einrichtung der Fehlverhaltensstelle 2004 hat die AOK Bayern einen Gesamtschaden durch Betrug von über 60 Millionen Euro festgestellt. Über 40 Millionen Euro konnten zurück geholt werden. Positiv sieht Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern, die neuen bayerischen Schwerpunktstaatsanwaltschaften Betrug im Gesundheitswesen. „Wir erleben einen konstruktiven Austausch.“ Platzer begrüßt auch die Ausweitung der Zuständigkeit dieser Staatsanwaltschaften auf alle Berufsfelder im Gesundheitswesen. „Wir freuen uns, dass die Bayerische Staatsregierung unsere Vorschläge aufgegriffen hat. Dadurch wird die Bekämpfung von Fehlverhalten effektiver – und auch die abschreckende Wirkung verstärkt.“ Aus der täglichen Ermittlungsarbeit berichtet Dominik Schirmer, Beauftragter zur Bekämpfung von Fehlverhalten im Gesundheitswesen bei der AOK Bayern: „Die Betrüger gehen nicht nur dreist und unanständig vor. Sie werden auch immer professioneller.“ Gezielt würden betrügerische Pflegedienste elektronische Abrechnungsprogramme für ihre Betrugsmaschen einsetzen, so Schirmer. „Uns gegenüber rechnen sie dann aber – und das ist in der Pflege leider Standard – auf Papier ab.“ Schirmer fordert daher digitale und manipulationssichere Abrechnungssysteme in der Pflege. Im Kampf gegen Betrug im Gesundheitswesen setzt die AOK Bayern auf intelligente Softwareprogramme. „Künftig wollen wir Data Mining einsetzen, um die Abrechnungen von Leistungserbringern auf Betrugsmuster digital zu überprüfen“, sagt Schirmer. Pressemitteilung der AOK Bayern

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Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit im Kabinett

Das Bundeskabinett hat heute den von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Aktionsplan zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit in Deutschland“ (Aktionsplan AMTS 2016 – 2019) beraten. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu:  „Arzneimittel sind in vielen Fällen entscheidend für den Heilungsprozess. Zugleich bestehen gesundheitliche Gefahren durch unsachgemäße Einnahme. Wir wollen gemeinsam mit allen Beteiligten – der Ärzte- und Apothekerschaft, den Pflegekräften sowie den Patientinnen und Patienten – den sicheren Umgang mit Arzneimitteln fördern, damit diese gut wirken können und unerwünschte Neben- und Wechselwirkungen verhindert werden. Ab Oktober hat jeder Versicherte, der mindestens drei verordnete Arzneimittel anwendet, Anspruch auf einen Medikationsplan. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Mit dem neuen Aktionsplan zur Arzneimitteltherapiesicherheit treiben wir gemeinsam die Patientensicherheit in Deutschland weiter voran.“ Unerwünschte Arzneimittelwirkungen treten insbesondere bei Menschen auf, die langfristig mehrere Arzneimittel gleichzeitig anwenden. Es wird geschätzt, dass pro 100 ambulanten Patientinnen und Patienten mit Arzneimitteltherapie jedes Jahr sieben vermeidbare unerwünschte Nebenwirkungen auftreten. Etwa fünf Prozent aller Krankenhauseinweisungen gehen auf unerwünschte Nebenwirkungen von Arzneimitteln zurück, ein Viertel davon könnte vermieden werden. Das heißt, dass schätzungsweise rund 250.000 Krankenhauseinweisungen jährlich auf vermeidbare Medikationsfehler zurückzuführen sind. Die drei bisherigen Aktionspläne zur Arzneimitteltherapiesicherheit haben seit 2008 wichtige Beiträge zur Verbesserung auf diesem Gebiet geleistet; darunter zählt die Einführung eines bundeseinheitlichen Medikationsplanes zu den wichtigsten Ergebnissen. Mit dem Ende 2015 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz wurde geregelt, dass ab Oktober 2016 alle Versicherten, die  mindestens drei verordnete Medikamente anwenden, Anspruch auf die Ausstellung eines Medikationsplans in Papierform durch eine Ärztin oder einen Arzt haben. Ab 2018 soll der Medikationsplan auch elektronisch von der Gesundheitskarte abrufbar sein. Mit dem jetzt vorgelegten Aktionsplan für die Jahre 2016 bis 2019 werden die erfolgreichen Anstrengungen zur Verbesserung der Arzneimitteltherapiesicherheit konsequent fortgesetzt. Er umfasst 42 Maßnahmen mit folgenden thematischen Schwerpunkten: Sensibilisierung von Patienten, Ärzten, Apothekern, Pflegenden und der Öffentlichkeit für vermeidbare Risiken der Arzneimitteltherapie Verbesserung der Informationen über Arzneimittel, Kennzeichnung von Arzneimitteln Dokumentation der Arzneimitteltherapie und Messung der Arzneimitteltherapiesicherheit Strategien zur Verbesserung der Sicherheit des Arzneimitteltherapieprozesses Forschung im Bereich der Arzneimitteltherapiesicherheit Organisation der Umsetzung und Fortschreibung des Aktionsplans.   Der Aktionsplan wurde unter Beteiligung der Ärzteschaft, der Apothekerschaft, der Deutschen Krankenhausgesellschaft, dem Aktionsbündnis Patientensicherheit, dem Deutschen Pflegerat und Patientenverbänden erarbeitet. Für die Umsetzung einzelner Maßnahmen des Aktionsplans – wie etwa dem Aufbau einer Datenbank zur Dosierung von Arzneimitteln für Kinder oder der Entwicklung einer Medikationsplan-App für Sehbehinderte – stellt das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) in den Jahren 2016 bis 2019 knapp 3 Mio. Euro zur Verfügung. Weitere Maßnahmen werden von den anderen Beteiligten getragen. Hinweis: Der vom BMG geförderte „Internationale Tag zur Patientensicherheit“ am 17. September 2016 widmet sich schwerpunktmäßig dem Thema Arzneimitteltherapiesicherheit. Weitere Informationen unter: www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung der Bundesregierung

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Kabinett beschließt Bericht zu Modellklauseln zur akademischen Erstausbildung von Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten

Das Bundeskabinett hat heute dem von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe vorgelegten „Bericht über die Ergebnisse der Modellvorhaben zur Einführung einer Modellklausel in die Berufsgesetze der Hebammen, Logopäden, Physiotherapeuten und Ergotherapeuten“ zugestimmt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe erklärt dazu: „Mit mehr als fünf Millionen Beschäftigten ist die Gesundheitswirtschaft ein bedeutender Beschäftigungszweig. Jeder achte Erwerbstätige arbeitet im Gesundheitsbereich und leistet damit einen wichtigen Beitrag zur Gesundheitsversorgung –  sei es im unmittelbaren Umgang mit den Patienten, in der Forschung oder bei der Herstellung von Arzneimitteln und Medizinprodukten. Der Bericht ist eine gute Grundlage für die weitere Diskussion um eine akademische Erstausbildung in den Berufen der Ergotherapeuten, Hebammen, Logopäden und Physiotherapeuten.“ 2009 wurden im Ergotherapeutengesetz, im Hebammengesetz, im Gesetz über den Beruf des Logopäden sowie im Masseur- und Physiotherapeutengesetz Regelungen vorgesehen, die die Erprobung akademischer Erstausbildungen in diesen Berufen ermöglichen sollten. Die Erprobung wurde wissenschaftlich begleitet. Für den Bericht wurden die Evaluierungen aus acht Bundesländern mit insgesamt 25 Modellstudiengängen ausgewertet. Der Bericht empfiehlt, die bis zum 31. Dezember 2017 befristet eingesetzten Modellregelungen um zehn Jahre zu verlängern, um diesen Prozess weiterhin wissenschaftlich zu begleiten und auszuwerten. Dabei sollen Möglichkeiten, die Modellausbildungen stärker an die hochschulischen Gegebenheiten anzupassen, erprobt und die langfristigen – auch finanziellen – Auswirkungen einer akademischen Ausbildung untersucht werden. Die Bundeseinheitlichkeit der Ausbildung an sich und das Erreichen des Ausbildungsziels sollen dabei weiterhin gewährleistet bleiben. Übereinstimmend kommen alle Auswertungen zu dem Ergebnis, dass es dauerhaft wünschenswert und machbar ist, primärqualifizierende Studiengänge für die vier beteiligten Berufsgruppen einzurichten. Die Mehrheit der Auswertungen spricht sich für eine Teilakademisierung aus. Gleichzeitig solle die fachschulische Ausbildung erhalten bleiben. Voraussetzung dafür sei allerdings eine Umgestaltung der gesetzlichen Ausbildungsregelungen. Der Bericht wird dem Deutschen Bundestag und dem Bundesrat zugeleitet und im Anschluss daran veröffentlicht. Pressemitteilung der Bundesregierung

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HMGs: „Ärzte sollen den Patienten eigentlich heilen“

Die zwar leider gesetzlich legitime, aber moralisch bedenkliche Praxis des „Kränkermachens“ als Umsatzbringer für Krankenkassen ist diesmal das Thema von ÄG Nord-Vorstandssprecher Dr. Klaus Bittmann: „Kein Mensch schämt sich dafür. Das ist eben leider so – wir müssen alles dafür tun, dass diese Krankenkasse nicht zu wenig kriegt, damit wenn sie denn nach Schleswig-Holstein Geld […]

Wer sind „die fünf Tibeter“?

Bei den fünf Tibetern handelt es sich nicht um eine Menschengruppe, sondern um eine Kombination von Energie- und Körperübungen. Diese Kombination hat die Verbesserung von Gesundheit und Lebenskraft der Menschen als Ziel. Peter Kelder schrieb im Jahr 1939 ein Buch über die fünf Tibeter. Darin kommt ein britischer Offizier vor, der die Quelle der ewigen […]