Pest oder Cholera?
Naja, ich würde ja Cholera wählen. Trotzdem ist es eine beschissene Situation wenn man für eine Patientin entscheiden muss, ob man eine Gehirnblutung riskiert oder sich doch lieber für die nächste Pulmonalembolie entschließt. -.-
Naja, ich würde ja Cholera wählen. Trotzdem ist es eine beschissene Situation wenn man für eine Patientin entscheiden muss, ob man eine Gehirnblutung riskiert oder sich doch lieber für die nächste Pulmonalembolie entschließt. -.-
A new over-the-counter device that works with your smartphone will warn you if your asthma is about to flare. The FDA recently approved the device, called Wing. Wing attaches to your smartphone and measures your lung function. Wing has a
Wie der Titel schon vage andeutet, findet die Jahrestagung der Meteoritical Society (gerne auch MetSoc genannt) in diesem Jahr in Berlin statt. Zum zweiten Male, letztes Mal war es 1996 (siehe auch meinen vorherigen Eintrag). … Weiterlesen
Der heute vom Kabinett beschlossene Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung psychiatrischer Leistungen enthält auch einen Passus zum Abschmelzen des Gesundheitsfonds. Darauf reagiert Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes, zurückhaltend: „Das ist erfreulich für die Versicherten, denn sie werden um 1,5 Mrd. Euro entlastet. Doch das ist kein Geschenk, sondern von den Beitragszahlern zuvor selbst eingezahlt worden. Allerdings wirkt das nur kurzfristig, denn der Gesetzgeber selbst hat durch seine kostspieligen Reformen der letzten Jahre wesentlich dafür gesorgt, dass die Zusatzbeiträge trotz sehr guter Einnahmen weiter steigen müssen“, so Dr. Doris Pfeiffer, Vorstandsvorsitzende des GKV-Spitzenverbandes. Der GKV-Spitzenverband hält die grundsätzliche Diskussion um den Gesundheitsfonds für richtig, plädiert aber für klare Regeln zum Abschmelzen der Gelder: „Statt kurzfristiger Einmaleffekte sollten klare Regeln definiert werden, wie das Geld im Gesundheitsfonds, das über die notwendige Reserve hinausgeht, an die Krankenkassen ausgezahlt wird.“ Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
The post GKV-Spitzenverband: Keine echte Entlastung für Versicherte appeared first on Healthcare Netzwerk.
Gerade bei urologischen Erkrankungen wie Blasenschwäche oder Prostatakrebs ist ein vertrauensvolles Verhältnis die Basis einer erfolgreichen Behandlung. Dort setzt der im Juli unterzeichnete neue Facharztvertrag von AOK Baden-Württemberg und Bosch BKK an: Neben moderner Apparatemedizin liegt der Fokus insbesondere auf mehr Zeit des Arztes für Information, Beratung und gemeinsamer Entscheidungsfindung als wesentliche Voraussetzungen für eine bessere Patientenversorgung. Vertragspartner auf ärztlicher Seite sind MEDI Baden-Württemberg, der Berufsverband der Deutschen Urologen (BDU) sowie die Arbeitsgemeinschaft der niedergelassenen Urologen (AGNU). Versicherte der beiden Krankenkassen können ab 1. Oktober von dem neuen Vertrag profitieren und mit einer Überweisung ihres Hausarztes einen teilnehmenden Urologen aufsuchen, wenn sie bereits am Hausarzt- und Facharztprogramm teilnehmen. Andernfalls ist noch eine Einschreibung in die beiden Programme nötig. Themen wie Blasenschwäche sprechen viele Betroffene beim Arzt aus Scham oft nicht an. Aber auch die Vorbeugung von Harnsteinen sowie viele Aspekte der Männergesundheit in jedem Alter sind vornehmliche Beratungsthemen. Für ausführliche Arzt-Patienten-Gespräche fehlt im Praxisalltag bislang jedoch die Zeit. „Die Regelversorgung bietet auch bei den oftmals sehr sensiblen urologischen Erkrankungen keine passenden Antworten“, betont Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg. „Wir leiten jetzt einen Paradigmenwechsel ein und sorgen dafür, dass der Urologe eine adäquate Honorierung erhält, damit er gemeinsam mit seinen informierten Patienten die bestmögliche Entscheidung treffen kann“, so Hermann. Die Vergütungsstruktur orientiert sich konsequent am Informations- und Beratungsbedarf. „So erfordert beispielsweise die Prostatakrebs-Früherkennung ein ausführliches Gespräch, um gemeinsam mit dem Patienten zu einer Entscheidung zu kommen“, erläutert Dr. Michael Rug, Vorsitzender des BDU-Landesverbandes Baden. Der sogenannte PSA-Test, mit dessen Hilfe das Prostataspezifische Antigen (PSA) im Blut nachgewiesen werden kann, und der deshalb zur Früherkennung herangezogen wird, ist sehr empfindlich. „Das führt einerseits dazu, dass bei gesunden Männern unter Umständen aufgrund eines Krebsverdachts weitere, zum Teil belastende Untersuchungen vorgenommen werden, bis der Verdacht ausgeräumt ist. Andererseits ist es möglich, dass Männer mit einer Krebsdiagnose konfrontiert werden, die eigentlich nicht behandlungsbedürftig ist. Unnötige Behandlungen können die Folge sein“, so Rug weiter. Mehr Beratungszeit ist auch bei der Therapie von Prostatakrebs nötig, weil die Tumore sich in ihrer Aggressivität unterscheiden und ein differenziertes Vorgehen erfordern. „Bei den als ‚low risk‘ eingestuften Tumoren besteht eine sehr gute Prognose für den Patienten, so dass hier eine Operation oft nicht notwendig ist“, betont Dr. Robert Rudolph, Vorsitzender der AGNU. Da eine Prostataoperation außerdem mit einem Risiko möglicher Nebenwirkungen wie Impotenz oder Inkontinenz verbunden ist, empfehlen die medizinischen Leitlinien als eine Option die aktive Überwachung mit regelmäßigen Kontrolluntersuchungen. „Ziel des Vertrages ist es, durch eine partnerschaftliche Entscheidungsfindung mit dem Patienten mehr Betroffenen den Zugang zur aktiven Überwachung zu ermöglichen“, so Rudolph weiter. „Mit dem Urologievertrag setzen wir weiter auf die erfolgreiche Strategie einer engen Verknüpfung von haus- und fachärztlicher Versorgung“, erklärt Dr. Werner Baumgärtner, Vorstandsvorsitzender von MEDI Baden-Württemberg und MEDI GENO Deutschland. „Damit verbessern wir nachhaltig die Versorgung und können unseren Patienten unnötige Operationen oder Krankenhauseinweisungen ersparen“. Inhaltlich gehe es vor allem um eine gegenseitige, zeitnahe Information und eine strukturierte fachübergreifende Kooperation bei Diagnostik und Therapie. Für die höheren Qualitätsanforderungen und Mehrleistungen im Urologievertrag erhalten die teilnehmenden Fachärzte ein leistungsgerechtes Honorar ohne Fallzahlbegrenzung, das, wie bei allen Facharztverträgen, deutlich höher als in der Regelversorgung liegt. Je nachdem, wie stark sich die Erkrankung auf die individuelle Lebensgestaltung auswirkt, kann der Urologe als vertraglichen Zusatzservice auch den Sozialen Dienst der AOK oder die Patientenbegleitung der Bosch BKK in Anspruch nehmen. Gemeinsame Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg, der Bosch BKK und MEDI Baden-Württemberg
The post Erster Facharztvertrag für Urologie im Südwesten unterzeichnet: Mehr Zeit für Beratung bei sensiblen Erkrankungen appeared first on Healthcare Netzwerk.
Die PARI SMARTMASK ist die erste Erwachsenen- Maske im Bereich der Inhalationstherapie mit integriertem Ventilsystem. Das integrierte Ventilsystem reduziert die Medikamentenverluste im Vergleich zu herkömmlichen Masken ohne Ventilsystem und ermöglicht somit eine effizientere Inhalationstherapie. Sie besteht aus weichem, latexfreiem Silikon
Wie fühlt es sich an, wenn man ein 17-jähriges Mädchen ist und 74 (in Worten: vierundsiebzig) Lebensmittelallergien hat? Wie sieht der Schultag aus? Hilft Kosmetik gegen Hautausschlag im Gesicht? Was darf man auf Parties essen? Wie unterstützt die Familie? Matthias
“Der von der Bundesregierung beschlossene Gesetzentwurf vollzieht die Abkehr vom Preissystem für die psychiatrischen Leistungen und schafft die Rahmenbedingungen für ein Budgetsystem, bei dem die Kosten der einzelnen Krankenhäuser besser als im Referentenentwurf vorgesehen mit den bundeseinheitlich bewerteten Entgelten (PEPP-Katalog) in Einklang gebracht werden können”, erklärt Thomas Reumann, Präsident der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG). Grundsätzlich wird sich die Reform der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen daran messen lassen müssen, ob die Personalfinanzierung gesichert werden kann. Die DKG sieht in der leider auch mit diesem Gesetzentwurf noch nicht gesicherten Ausfinanzierung des Personals der Kliniken die größte Unzulänglichkeit der Entgeltreform. “Denn klar ist, dass die psychiatrischen und psychosomatischen Patienten besonders intensive persönliche medizinische und pflegerische Zuwendung benötigen”, so Reumann. Der Gesetzentwurf greift zentrale Kritikpunkte der Krankenhäuser zum Referentenentwurf auf. So wird die verpflichtende Anwendung des PEPP-Kataloges um ein Jahr verschoben und eine Überarbeitung des Leistungsverzeichnisses gesetzlich vorgegeben. Damit steigen die Chancen, die Entgelte stärker an den medizinischen Erfordernissen auszurichten, ohne die Transparenz zu beeinträchtigen. “Besonders wichtig ist, dass regionale und strukturelle Besonderheiten von den Kliniken auf gesicherter Rechtsgrundlage geltend gemacht werden können und auch im Krankenhausvergleich Eingang finden werden sowie zusätzliche Behandlungsfälle infolge krankenhausplanerischer Vorgaben in den Budgets verbessert berücksichtigt werden”, erklärt der Präsident der DKG. Weiter ist für die Krankenhäuser wichtig, dass die neuen Budgetvorschriften erst im Jahr 2020 mit der Umstellung auf die Personalanforderungen des G-BA erfolgen. Die im Referentenentwurf vorgesehenen Nachweise über Stellenbesetzungen nach der alten PsychPV gegenüber den Kassen werden nicht weiter verfolgt. “Wir begrüßen dies ausdrücklich, denn diese Stellen wurden und werden den Krankenhäusern nie voll ausfinanziert”, betont Reumann. Unter “neuem Budgetrecht” ab dem Jahr 2020 (nach den budgetneutralen Jahren 2018/2019) sind die Nachweise zu den G-BA Personalanforderungen gegenüber den Krankenkassen im Hinblick auf die Ausfinanzierung des vorgeschriebenen Personals und die Gewährleistung von Flexibilitätserfordernissen des Arbeitsmarktes, des Personalmanagements einschließlich Fluktuationen in Einklang zu bringen. “Wenn Personalausstattungen vorgegeben werden, muss dies einschließlich der jährlichen Tarifanpassungen eins zu eins refinanziert werden. Alles andere wäre Augenwischerei”, so Reumann. Auch die im Gesetzentwurf vorgesehenen Änderungen zum Krankenhausvergleich gehen in die richtige Richtung. Der ursprünglich vorgesehene durchschnittliche Landesentgeltwert als Vergleichsgröße entfällt. Damit wird der Gefahr eines “Konvergenzautomatismus” zu landeseinheitlichen Vergütungen entgegengewirkt. Die Orientierungsfunktion des Vergleichs wird so bei der Budgetfindung unterstrichen. Weiter positiv ist festzustellen, dass die Ausweitung der MDK-Prüfungen nicht mehr vorgesehen ist. Das Vorhaben hat in den Krankenhäusern angesichts ohnehin überzogener Prüflasten zu allergrößtem Unmut geführt. Als Problem bleibt die Ausweitung der Erfassungsbürokratie, die dieser Gesetzentwurf weiter vorsieht. “Gegen die Bürokratieausweitung und für die Ausfinanzierung des Personalbedarfs werden die Krankenhäuser mit aller Kraft im weiteren parlamentarischen Verfahren kämpfen”, kündigt der DKG-Präsident an. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft
The post DKG zum PsychVVG: Sicherung der Personalfinanzierung muss oberstes Ziel sein appeared first on Healthcare Netzwerk.
Die BARMER GEK hat die Zuschläge für die neunte Ausschreibung ihrer Arzneimittelrabattverträge erteilt. Bezuschlagt wurden insgesamt 133 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen in 143 Losen mit einem jährlichen Umsatzvolumen von rund 360 Millionen Euro. Der größte Teil der Zuschläge (72,7 Prozent) erfolgte im sogenannten Mehrpartnermodell, bei dem bis zu drei Bieter zum Zuge kommen. „Bei der Auswahl unserer Rabattpartner geht es uns vor allem um die zuverlässige Versorgung unserer Versicherten mit hochwertigen Arzneimitteln und nicht allein um den Preis. Wenn mehrere Produkte zur Auswahl stehen, bietet dies Versorgungsalternativen und beugt Lieferengpässen vor“, betont Dr. Mani Rafii, Vorstand der BARMER GEK. Verträge treten zum 1. Januar 2017 in Kraft 104 Lose wurden im Mehrpartnermodell vergeben, für 39 Lose wurden Exklusivzuschläge erteilt. Für 17 Lose gingen bei der Ausschreibung keine oder keine zuschlagfähigen Angebote ein. Die bezuschlagten Arzneimittel umfassen ein breites Therapiespektrum, darunter zum Beispiel Wirkstoffe zur Behandlung von Herz-Kreislauf-Erkrankungen, Bluthochdruck, Asthma und Osteoporose. Die neunte Tranche der BARMER GEK-Arzneimittelrabattverträge löst ab 1. Januar 2017 die entsprechenden bisherigen Verträge ab. Laufzeitende dieser Tranche ist der 30. September 2018. Einsparvolumen in dreistelliger Millionenhöhe Insgesamt hat die BARMER GEK derzeit Rabattverträge für rund 280 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen mit einem Umsatzvolumen von mehr als 1,5 Milliarden Euro und einem Einsparvolumen von über 450 Millionen Euro realisiert. Eine nach Wirkstoffen und Anwendungsgebieten sortierte Übersicht der Ausschreibungsgewinner gibt es unter www.barmer-gek.de/547410. Pressemitteilung der BARMER GEK
The post BARMER GEK bezuschlagt neue Arzneimittelrabattverträge appeared first on Healthcare Netzwerk.
Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ (PsychVVG) beschlossen. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Seelisch kranke Menschen müssen sich darauf verlassen können, dass sie die Hilfe erhalten, die sie benötigen. Wir haben daher die Regelungen gezielt auf die Bedürfnisse psychisch kranker Menschen und die Erfordernisse ihrer Behandlung zugeschnitten. Zudem stärken wir mit Mindestpersonalvorgaben eine gute Versorgung und die menschliche Zuwendung. Behandlungen mit hohem Aufwand sollen künftig besser vergütet werden als weniger aufwändige Behandlungen. Durch besondere Behandlungsteams im häuslichen Umfeld sorgen wir dafür, dass Menschen mit seelischen Leiden und stationärer Behandlungsbedürftigkeit in akuten Krankheitsphasen noch besser versorgt werden. So stellen wir die Weichen dafür, dass seelisch kranke Menschen auch in Zukunft gut versorgt sind.“ Mit dem vorliegenden Gesetzentwurf wird eine Neuausrichtung des Vergütungssystems für psychiatrische und psychosomatische Leistungen vorgenommen. Ziel ist eine leistungsorientierte Finanzierung, die die Transparenz über die Versorgung verbessert. Ferner fördert der Entwurf die Verzahnung von ambulanten und stationären Leistungen, um die Versorgung der Patienten weiter zu stärken. Die wichtigsten Regelungen im Einzelnen: Die bisher vorgesehene Angleichung der krankenhausindividuellen Preise an ein landeseinheitliches Preisniveau entfällt. Auch künftig können psychiatrische und psychosomatische Kliniken ihr Budget weiterhin einzeln verhandeln. Damit können regionale oder strukturelle Besonderheiten in der Leistungserbringung besser im Krankenhausbudget berücksichtigt werden. Die Kalkulation des Entgeltsystems erfolgt auf der Grundlage des Aufwands tatsächlich erbrachter Leistungen unter der Bedingung, dass die Mindestvorgaben zur Personalausstattung erfüllt werden. Der Gemeinsame Bundesausschuss erhält einen gesetzlichen Auftrag für verbindliche Mindestvorgaben zur Personalausstattung, die zu einer leitliniengerechten Behandlung beitragen. Die Möglichkeit zur Anwendung des Entgeltsystems auf freiwilliger Grundlage wird um ein Jahr verlängert. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft, der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen und der Verband der privaten Krankenversicherung werden verpflichtet, einen leistungsbezogenen Krankenhausvergleich zu entwickeln. Um die sektorenübergreifende Versorgung zum Nutzen der Patienten weiter zu stärken, wird eine psychiatrische Akut-Behandlung im häuslichen Umfeld („home treatment“) als Krankenhausleistung eingeführt. Auch ambulante Leistungserbringer können mit einbezogen werden. Auch psychiatrische Krankenhäuser mit psychosomatischen Fachabteilungen sollen künftig Patienten, die der Behandlung in einer psychosomatischen Ambulanz bedürfen, ambulant behandeln können. Die Deutsche Krankenhausgesellschaft und der Spitzenverband der Gesetzlichen Krankenkassen sollen anhand gemeinsam festzulegender Kriterien ein bundesweites Verzeichnis von Krankenhäusern und ihren Ambulanzen erstellen, um u. a. eine bessere Grundlage für die Qualitätssicherung, Krankenhausplanung und Krankenhausstatistik zu schaffen. Zudem werden mit dem Gesetzentwurf den Einnahmen des Gesundheitsfonds im Jahr 2017 Mittel aus der Liquiditätsreserve in Höhe von 1,5 Mrd. € zugeführt, um einmalige Investitionen in die telemedizinische Infrastruktur zu finanzieren und vorübergehende Mehrbelastungen der gesetzlichen Krankenkassen im Zusammenhang mit der gesundheitlichen Versorgung von Asylberechtigten auszugleichen. Die Regelungen sollen überwiegend zum 1. Januar 2017 in Kraft treten. Das Gesetz bedarf nicht der Zustimmung des Bundesrates. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
The post Kabinett beschließt Gesetzentwurf zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen appeared first on Healthcare Netzwerk.