Das amtierende Karnevals-Prinzenpaar Michael II und Niersia Monika überreichte gestern rund 11.000 Euro an den Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB). In der Karnevalssession 2015/2016 rief das Mönchengladbacher Prinzenpaar zu Spenden für den Deutschen Allergie- und Asthmabund (DAAB) auf. Eine Aktion,
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Ein MTA-R.de Spezial – Die Mammographie MTA-R.de startet heute erneut eine umfangreiche 13-teilige Artikelserie. Das Script hierzu wurde uns freundlicherweise von Astrid Marqart zur Verfügung gestellt. Von der Anatomie der weiblichen Brust, p…
Untreue: Strafbarkeit bei Heilmittelverordnung
Eine aktuelle Entscheidung des BGH (Beschl. v. 16.08.2016 – 4 StR 163/16) verdeutlicht das Risiko des Vertragsarztes, sich im Rahmen der Heilmittelverordnung nach § 266 StGB wegen Untreue strafbar zu machen. Der Fall Angeklagt war ein Arzt, der als Chirurg und Durchgangsarzt eine eigene Praxis betrieb und dabei zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassen gewesen ist. Zusätzlich hatte eine Kooperation mit einem
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Honorar im 2. Quartal 2012
Gegen die Abrechnung des 2. Quartals 2012 habe ich heute fristgerecht Widerspruch bei der KVNo eingelegt. Der Widerspruch richtet sich u.a. gegen die folgenden Abrechnungsdetails.
Ich habe insgesamt 596.840 Punkte abgerechnet. Die Gesamtübersicht vor Prüfung weist aber nur 556.205 Punkte aus. Die Differenz ist nicht plausibel.
Die Leistungen wurden in 16.466 Minuten erbracht. Das entspricht auf der Basis von 0,8609 €/min einem kalkulatorischen Arztlohn von 14.175,58 €. Die Differenz zwischen kalkulatorischem Gesamthonorar und kalkulatorischem Arztlohn, die den Kostenanteil der Praxis darstellt, beträgt 13.918,89 €.
Meine Abrechnung ergibt aber nur einen Arztlohn von 27,52 € in der Stunde oder 0,459 € in der Minute. Das sind lediglich 53% des oben angeführten, angemessenen Arztlohns.