Schluss mit Rabatt und billig bei Krebsarzneimitteln

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) fordert die Abkehr von der Ausschreibung bei Zytostatika. Die Versorgung aus einem Guss für ambulante Patienten am Krankenhaus darf nicht ausgehebelt werden. Die Bereitstellung von Zytostatika aus der Krankenhausapotheke biete ideale Flexibilität, Qualität und Versorgungssicherheit für die Patienten. “Da wo Krankenhausapotheken ihren Beitrag zur Versorgung leisten können, müssen sie dies auch tun können. Das sind wir den Patientinnen und Patienten schuldig, die eine optimale Versorgung gerade im onkologischen Bereich benötigen. Dazu ist es ein notwendiger erster Schritt, das Instrument der Ausschreibungen bei Zytostatika zu streichen. Zusätzlich muss die Krankenhausapotheke zu einem festen, regelhaften Vertragspartner für die Krankenkassen werden – und das zu wirtschaftlich akzeptablen Rahmenbedingungen”, fordert DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum.

Die Zytostatika werden in Krankenhausapotheken und öffentlichen Apotheken patientenindividuell und aufgrund tagesaktueller Laborergebnisse innerhalb weniger Stunden zur direkten Verabreichung im Krankenhaus oder in der Arztpraxis zubereitet. Eine Versorgung durch industrielle Herstellerbetriebe führe vielfach zu Qualitätseinbußen, da aufgrund langer Transportzeiten und -wege die patientenindividuell zubereiteten Zytostatika nicht mehr kurzfristig und in der gewohnten Qualität zur Verfügung stehen könnten. Für die Krankenhäuser können Zytostatika-Ausschreibungen bedeuten, dass die im Krankenhaus ambulant behandelten Patienten zukünftig nicht mehr durch die eigene Krankenhausapotheke versorgt werden dürften. Dies untergräbt alle Anstrengungen der Kliniken, ihren Patienten durch die Vorhaltung einer eigenen Krankenhausapotheke eine hochwertige und qualitätsgesicherte Versorgung mit Arzneimitteln zu garantieren.

Man solle sich sehr genau überlegen, ob in Zeiten, in denen Ausschreibungen bei Generika und Hilfsmitteln zu großen Problemen führen, Abhängigkeiten von Einzelunternehmen bei der Versorgung von Onkologie-Patienten eingeführt werden sollen. Die Problematik der Lieferengpässe würde sich weiter verschärfen. “Statt Rabatt und billig sollte gesetzlich klar geregelt werden, dass an der Zuständigkeit der Krankenhausapotheke bei allen ambulant am Krankenhaus verabreichten Arzneimitteln kein Weg vorbeigehen darf “, so Baum.

Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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