Eher zufällig habe ich mich neulich mit dem UNESCO-Welterbe beschäftigt. Ohne mir viele Gedanken darüber zu machen, hatte ich das eigentlich immer für ein ganz gutes und nicht sonderlich problematisches Programm gehalten. Aber es ist mal wieder alles unübersichtlicher als vermutet.
Der Welterbetitel wird von der UNESCO für Kultur- und Naturdenkmäler verliehen und folgt der Leitidee der Welterbekonvention von 1972, dass „Teile des Kultur- oder Naturerbes von außergewöhnlicher Bedeutung sind und daher als Bestandteil des Welterbes der ganzen Menschheit erhalten werden müssen“. Seit 1978 sind mehr als 1000 Denkmale in die Liste des Welterbes aufgenommen worden (inzwischen erweitert um eine Liste des Weltdokumentenerbes und die des immateriellen Kulturerbes). 191 Staaten haben die Welterbekonvention unterschrieben, die meisten habe es auch ratifiziert (Deutschland kann in diesem Jahr den 40. Jahrestag der Ratifizierung begehen). Alle Beitrittsländer sind berechtigt, Anträge zur Aufnahme von Stätten zu stellen, die auf ihrem Staatsgebiet liegen. Das Welterbe-Komitee entscheidet einmal jährlich über diese Anträge. Es prüft auch, ob die schon auf der Liste stehenden Denkmale durch Krieg, Umweltgefahren, Tourismus oder anderes so gefährdet sind, dass sie den Kriterien der Welterbekonvention nicht mehr entsprechen und eventuell ganz aus der Liste gestrichen werden müssen. (mehr …)