Viele Medikamente sind nur bei kühler Lagerung dauerhaft wirksam. Im Jahr 2014 gaben die deutschen Apotheken zu Lasten der Gesetzlichen Krankenversicherung rund 26 Millionen kühlpflichtige Medikamente ab. Das ermittelte das Deutsche Arzneiprüfungsinstitut e.V. (DAPI). Nicht erfasst hat das DAPI die Abgabe auf Privatrezept oder in der Selbstmedikation. Insgesamt dürfte die Zahl der kühlpflichtigen Medikamente daher noch höher liegen. Ob ein Medikament kühl gelagert werden muss, ist auf der Packung angegeben. Patienten sollten diese Medikamente im Kühlschrank bei Temperaturen zwischen 2 und 8 Grad aufbewahren. „Wenn Medikamente zu warm gelagert werden, können sie ihre Wirkung verlieren. Problematisch ist, dass der Patient das aber nicht unbedingt sofort bemerkt. Er weiß nicht, dass seine Arzneimitteltherapie nicht mehr anschlägt“, sagt Dr. Peter Froese, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender des DAPI. Eine niederländische Studie mit rund 330 Patienten zeigte, dass die Mehrheit der Patienten ihre kühlpflichtigen Medikamente nicht korrekt lagert. Viele kühlpflichtige Medikamente sind zudem sehr teuer. Eine falsche Lagerung kann deshalb auch vermeidbare Kosten verursachen. Froese: „Patienten lagern ihre Medikamente nicht absichtlich falsch, sondern weil sie sich nicht der Bedeutung der Kühlung bewusst sind.“ Die Apotheker klären ihre Patienten deshalb darüber auf, welche Medikamente das ganze Jahr über in den Kühlschrank gehören. Bekannte kühlpflichtige Medikamente sind die verschiedenen Insuline und die meisten Impfstoffe, z.B. gegen Hepatitis A / B oder Tetanus. Weitere Beispiele sind viele der so genannten Biologicals, die z.B. gegen Rheuma oder Krebserkrankungen eingesetzt werden. Etwa ein Drittel der 26 Mio. kühlpflichtigen Arzneimittel (8 Mio. Packungen) mussten vom Patienten nicht nur Zuhause, sondern auch beim Transport von der Apotheke nach Hause gekühlt werden. Dafür eignen sich zum Beispiel Isoliertaschen oder Styroporbehälter. Ein direkter Kontakt zwischen Medikamenten und Kühlelementen sollte vermieden werden, denn ein Einfrieren könnte die Wirkung der Medikamente vermindern. Beispiele für kühlkettenpflichtige Medikamente sind Impfstoffe gegen Masern, Mumps und Röteln oder Gelbfieber. Auch einige Dosieraerosole gegen Asthma sowie einige Glaukom-Augentropfenmüssen ununterbrochen gekühlt werden. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände
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