Das habe ich nicht gesagt.

Wenn Sie mir eine Frage stellen, aber Ihnen meine Antwort nicht gefällt und Sie einfach weiter auf mich einreden, als ob ich dann irgendwann einfach auf einmal das sagen würde, was Sie hören wollen … Passiert viel zu häufig. Und irgendwie immer im Zusammenhang mit Alkohol. Nein. Wenn ich Ihnen sage, dass Sie das Schlafmittel […]

Ein kleiner „Pieks“ mit großer Wirkung: KV Nordrhein rät zur Grippeschutzimpfung

Die Grippe ist keine harmlose Erkrankung: Mehrere tausend Menschen sterben allein in Deutschland jährlich an der „echten Grippe“, also an einer Infektion mit Influenza-Viren und ihren Folgen. Bei etwa 20 Prozent der Infizierten kommt es zu schweren Verläufen. Den besten Schutz vor einer Grippe bietet eine Impfung. Vor allem über 60-Jährige, chronisch Kranke und immungeschwächte Menschen sollten sich impfen lassen – sie sind besonders gefährdet, sich mit dem Virus anzustecken. Die Kassenärztliche Vereinigung (KV) Nordrhein empfiehlt, sich möglichst bald impfen zu lassen. „Die beste Zeit für die Impfung sind die Monate Oktober und November. In der Regel dauert es dann zwei Wochen, bis der Körper genügend Antikörper produziert hat, um gegen eine Infektion geschützt zu sein“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der KV Nordrhein. Die ersten Chargen des diesjährigen Influenza-Impfstoffes sind ausgeliefert und in den Arztpraxen verfügbar. Neben Hausärzten nehmen auch Kinder- und Jugendärzte sowie Gynäkologen die Grippeschutzimpfungen vor. Ob eine Impfung medizinisch sinnvoll ist, sollten Patientinnen und Patienten mit ihrem Arzt besprechen. Im vergangenen Jahr ließen sich in Nordrhein rund eine Million Menschen gegen die Influenza schützen. Mit einigen Krankenkassen konnte die KV Nordrhein wieder Sondervereinbarungen abschließen: So übernehmen die Techniker Krankenkasse, Kaufmännische Krankenkasse, BKK 24, Pronova BKK, die actimonda Krankenkasse sowie die VIACTIV Krankenkasse von Oktober dieses Jahres bis Ende März 2017 die Kosten der Grippeimpfung für alle ihre Versicherten – auch wenn sie keiner der oben genannten Risikogruppen angehören. Die AOK Rheinland/Hamburg trägt zudem die Kosten der Grippeimpfung für alle Versicherten bis 18 Jahre. Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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AOK-Bundesverband distanziert sich von Petry-Post

Der Vorsitzende des AOK-Bundesverbandes Martin Litsch erklärt zur aktuellen Facebook-Äußerung „Gesundheitskosten von Asylbewerbern“ der AfD-Vorsitzenden Dr. Frauke Petry: „Ich sehe überhaupt kein Finanzierungsproblem im deutschen Gesundheitswesen durch Flüchtlinge, wie von Frau Petry behauptet. Falls es zu Mehrkosten im nächsten Jahr kommen sollte, kämen diese durch politische Reformen im Krankenhausbereich, bei Ärzten etc. zustande, nicht aber durch Flüchtlinge. Aus meiner Sicht gibt es bisher keinerlei Anzeichen dafür, dass Geflüchtete höhere Kosten verursachen als GKV-Versicherte. Auch die angesprochene Unterfinanzierung der Krankenversicherungsbeiträge von ALG II-Empfängern entsteht durch nicht ausreichende Beiträge der Arbeitsagentur für Arbeit und nicht durch Flüchtlinge. Frau Petry benutzt diesen Hinweis der AOK auf die seit langen Jahren bestehende Problematik einer Unterfinanzierung von ALG II-Pauschalen, um gegen Flüchtlinge Front zu machen. Auch im Gesundheitswesen schürt die AfD-Vorsitzende mit einem durchsichtigen Instrumentalisierungsmanöver die Ängste der Bevölkerung und suggeriert eine unfaire medizinische Versorgungssituation. Sie sollte sich lieber schleunigst mit der Finanzierung der Gesetzlichen Krankenversicherung vertraut machen, bevor sie weiter Schaden anrichtet.“ Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Spectaris: Schwierige Rahmenbedingungen für die deutsche Hilfsmittelindustrie

Anlässlich des Beginns der Fachmesse für Rehabilitation REHACARE in Düsseldorf am morgigen Mittwoch stellt der Industrieverband SPECTARIS neueste Eckdaten zum Hilfsmittelmarkt vor. Demnach konnten die rund 300 deutschen Hilfsmittelhersteller mit ihren mehr als 21.000 Beschäftigten in 2015 einen Umsatz von knapp 3,6 Milliarden Euro erwirtschaften. Dies entspricht einem Zuwachs von etwas mehr als 3 Prozent im Vergleich zum Vorjahr. Das internationale Geschäft entwickelte sich dabei bei den meisten Unternehmen besser als der Inlandsumsatz. Die Exportquote liegt inzwischen auch im Markt für Hilfsmittel bei rund 55 Prozent und damit nur noch geringfügig niedriger als in der gesamten Medizintechnikindustrie mit einer Exportquote von zuletzt 64 Prozent. Für das noch laufende Jahr wird eine erneute leichte Umsatzsteigerung in einer ähnlichen Größenordnung wie in 2015 erwartet. Die Lage im Inland ist aufgrund der massiven Einsparbemühungen der Krankenkassen und dem großen Kostendruck im Gesundheitswesen jedoch weiterhin schwierig und so bleibt die Ertragslage bei zahlreichen Unternehmen der Branche trotz der leichten Umsatz- und Mengenzuwächse angespannt. Bei allem Verständnis für die Notwendigkeit eines ausgewogenen Haushaltens im Gesundheitssektor können viele Hersteller den Kostendruck in der aktuellen Ausprägung nicht immer nachvollziehen. „Schaut man sich den Anteil der Hilfsmittelausgaben an den Gesamtausgaben der gesetzlichen Krankenversicherung an, der mit weniger als 4 Prozent noch deutlich unter dem Verwaltungskostenanteil in Höhe von knapp 5 Prozent liegt, stellt sich die Frage, ob der Sparhebel an der richtigen Stelle angesetzt wird“, so Marcus Kuhlmann von SPECTARIS, dem Industrieverband der deutschen Medizintechnik-Industrie. Verstärkt werde dieser Eindruck dadurch, dass die GKV-Gesamtausgaben im ersten Halbjahr dieses Jahres stärker gestiegen sind als die Ausgaben für Hilfsmittel. Kuhlmann weiter: „Die deutlichen Einsparungen treffen vor allem ältere Menschen und Menschen mit Behinderung. Immer häufiger müssen diese wirtschaftliche Aufzahlungen leisten.“ Ohne die Unterstützung von tatkräftigen Angehörigen seien zudem viele dieser Menschen nicht in der Lage, sich über die ihnen zustehenden Leistungen vollumfänglich zu informieren und ihre Ansprüche durchzusetzen. SPECTARIS hegt in diesem Zusammenhang große Erwartungen in das zurzeit diskutierte Heil- und Hilfsmittelversorgungsgesetz (HHVG). „Schon seit einiger Zeit stellen wir mit Sorge fest, dass die Qualität der Hilfsmittelversorgung sinkt und auf Hilfsmittel angewiesene Menschen nicht mit dem qualitativ besten, sondern zu oft mit den für die Krankenkassen günstigsten Hilfsmitteln versorgt werden.“ Die Reformen, die über das HHVG zu einer Steigerung der Versorgungsqualität führen sollen, seien aber bisher nur im Ansatz geeignet, die Situation nachhaltig zu verbessern. „Wir sehen noch erheblichen Verbesserungsbedarf beim HHVG, insbesondere mit Blick auf die Verbindlichkeit qualitativer Versorgungsaspekte sowie der zwingend erforderlichen engeren Einbindung aller an der Hilfsmittelversorgung Beteiligten in die Entscheidungsprozesse. Es darf nicht sein, dass immer nur die gesetzlichen Krankenkassen mehr oder weniger die alleinige Entscheidungsbefugnis haben“, so Kuhlmann weiter. „Der schwierige Spagat zwischen der Sicherung der Versorgungsqualität auf der einen und Kostendruck auf der anderen Seite sollte nicht alleine zu Lasten der Patienten, Leistungserbringer sowie Hersteller gehen“, so Kuhlmann abschließend. Pressemitteilung von SPECTARIS. Deutscher Industrieverband für optische, medizinische und mechatronische Technologien e.V.

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Selbstverwaltung beschließt Krankenhausentgeltkataloge 2017

Der GKV-Spitzenverband, die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) und der Verband der Privaten Krankenversicherung (PKV) haben für das Jahr 2017 den Fallpauschalenkatalog (DRG-Katalog) für Krankenhäuser vereinbart. Der DRG-Katalog ist seit dem Jahr 2004 verbindliche Abrechnungsgrundlage für über 18 Millionen stationäre Fälle und steuert ein Finanzierungsvolumen von ca. 70 Milliarden Euro. Ebenfalls wurde eine Verständigung über den pauschalierenden, tagesbezogenen Entgeltkatalog für psychiatrische und psychosomatische Einrichtungen (PEPP-Entgeltkatalog 2017) erzielt. Der PEPP-Katalog kann seit 2013 von den Krankenhäusern optional zur Abrechnung angewendet werden. Ein Schwerpunkt der Weiterentwicklung des DRG-Systems sind Verfeinerungen zur besseren Erfassung von Schweregraden bei der Krankenhausbehandlung. In die Überarbeitung des DRG-Kataloges für das Jahr 2017 sind wesentliche Umsetzungsvorgaben aus dem Krankenhausstrukturgesetz (KHSG) eingeflossen. Fast eine Milliarde Euro sind im jetzt verabschiedeten DRG-Katalog durch die Abwertung von Sachkostenanteilen und durch die gezielte Absenkung bzw. Abstufung einzelner Fallpauschalen auf die Personalkosten umgewichtet worden. Darüber hinaus haben die Selbstverwaltungspartner weitere KHSG-Regelungen umgesetzt und sich auf ein Konzept zur Erhöhung der Repräsentativität der Kalkulation verständigt. Außerdem haben sie Regelungen getroffen, wie Mengensteigerungen bei den Verhandlungen zwischen einzelnen Krankenhäusern und Krankenkassen berücksichtigt werden (Fixkostendegressionsabschlag). Der DKG-Hauptgeschäftsführer Georg Baum erklärte: „Die jetzt verabschiedeten Entgeltkataloge bilden die entsprechenden Leistungen der Krankenhäuser noch ein Stück besser ab. Die Umsetzung der aus Krankenhaussicht nicht einfachen Vorgaben aus dem KHSG zeigt, dass die Selbstverwaltung auch unter erschwerten Bedingungen handlungsfähig ist.“ Johann-Magnus von Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Die Finanzierung abrechenbarer Leistungen über Fallpauschalen wird auch in 2017 auf Basis neuer Kalkulationen sachgerecht gelingen. Die Umverteilung von Sachkosten hin zu Personalkosten ist ein richtiger Schritt hin zu mehr Vergütungsgerechtigkeit.“ Der Verband der Privaten Krankenversicherung begrüßt die Einigung auf die neuen DRG-Kataloge, mit denen die originäre und regelmäßige Weiterentwicklung des DRG-Systems fachgerecht mit den gesetzlichen Anforderungen verbunden wurde. Der DRG-Katalog wurde durch das von den Partnern der Selbstverwaltung gemeinsam getragene Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) auf der Grundlage von Fallkostendaten von Krankenhäusern weiterentwickelt. Neben der Umsetzung der Vorgaben aus dem Gesetz zeigt der Katalog für 2017 im Vergleich zu 2016 eine Vielzahl von Detailverbesserungen. Hierzu hat das InEK auf einer, dank der Unterstützung durch die Kalkulationskrankenhäuser, nochmals erweiterten Datenbasis sämtliche zur Verfügung stehenden Merkmale überprüft. Hintergrund Der DRG-Fallpauschalenkatalog bestimmt über Relativgewichte das Verhältnis der Vergütungen verschiedener Behandlungsfälle zueinander. Die mit den Kassen abgerechnete Höhe der Vergütung wird maßgeblich durch die auf Ebene der Bundesländer vereinbarten Basisfallwerte festgelegt. Der PEPP-Entgeltkatalog ist ebenfalls ein leistungsorientiertes, pauschalierendes Vergütungssystem, das über Relativgewichte und einen zunächst krankenhausindividuellen Basisentgeltwert die Vergütung der Behandlungsfälle bestimmt. Im Gegensatz zum DRG-System erfolgt die Vergütung tagesbezogen, d. h. jeder Behandlungstag ist abrechnungsfähig. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Gürtelrose

Wer Windpocken hatte, kann auch eine Gürtelrose bekommen. Beide Erkrankungen werden durch dieselben Viren ausgelöst. Ein geschwächtes Immunsystem, etwa durch starken Stress oder im Alter, kann den oft sehr schmerzhaften Hautausschlag begünstigen. Meist ist die Gürtelrose nach zwei bis vier Wochen überstanden. Lesen Sie weiter auf: Gürtelrose Quelle: Gesundheitsinformation.de | Allergien Titelbild/Grafik by Gesundheitsinformation.de

…/Auszug

Meine erste Blogger Konferenz – #MiniBLOGST in Berlin

  Am Samstag war ich das erste Mal mit vielen spannenden Bloggern auf einer Blogger Konferenz: Die #MiniBLOGST war in Berlin. Ich bin schon seit längerem Fan von der BLOGST, das ist eine große Blogger Konferenz für alle Lifestyle Blogs, die von Ricarda von 23QM Stil sowie Clara von 23QM Stil organisiert wird. In die Kategorie Lifestyle Blog falle ich ja […]

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Glücklich, erschöpft und vor allem stolz!

Der Examensjahrgang 2016 der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe Anstrengende Wochen der Prüfungsvorbereitung liegen hinter unseren Absolventen der Vitos Schulen für Gesundheitsberufe. Drei Jahre lang haben sie sich ein immenses Wissen angeeignet. Diesen Lernstoff galt es nun, im Examen abzurufen. Glücklich, erschöpft und vor allem stolz sind unsere ehemaligen Auszubildenden nun, da sie ihr Examen in […]