Gefälligkeitsgutachten: Pauschaler Vorwurf gegen Ärzte ist unredlich

„Wir weisen den pauschalen Vorwurf der Bundesregierung, viele Ärzte stellten falsche Gutachten aus, um Abschiebungen zu verhindern, zurück”, erklärt der hessische Ärztekammerpräsident Dr. med. Gottfried von Knoblauch zu Hatzbach. In Beantwortung einer Kleinen Anfrage der Linkspartei, hatte die Regierung behauptet, dass eine größere Zahl solcher Bescheinigungen Formulierungen wie „Verdachtsdiagnose” und das Votum enthalte, es solle keine Abschiebung erzwungen werden. „Schon im Juni hatte Bundesinnenminister Thomas de Maizière einräumen müssen, dass die von ihm in den Raum gestellte Zahl von 70 Prozent der Männer unter 40, die vor einer Abschiebung für krank und nicht transportfähig erklärt würden, keine allgemeingültige, statistisch belegbare Größe sei”, so der Präsident der Landesärztekammer Hessen weiter. „Auch jetzt bleibt die Bundesregierung wieder Beweise in Form bundesweiter Zahlen schuldig”. Von Knoblauch zu Hatzbach wendet sich nachdrücklich gegen pauschalierende Schuldzuweisungen. Der Politik müsse jedoch deutlich gemacht werden, dass eine Begutachtung “nicht mal so nebenbei” zu erledigen sei. “Dafür braucht es Zeit und Erfahrung”. Selbstverständlich unterlägen Ärzte nicht nur bei “Inländern” der Sorgfaltspflicht. Diese ärztliche Verpflichtung müsse jedem Menschen entgegenbracht werden. „Es ist unredlich, wenn die Zeit, die für die notwendige Prüfung der Asylbegehren benötigt und auch durch weiterhin ungelöste Probleme im Verwaltungshandeln verzögert wird, der Ärzteschaft in die Schuhe geschoben werden soll”, betont von Knoblauch zu Hatzbach. Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen

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Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen beschließt Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises

Mit knapper Mehrheit hat die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen (LÄKH) am 14.09.2016 die Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises (eHBA) in Hessen beschlossen. Bei 17 Gegenstimmen und 15 Enthaltungen sprachen sich 23 Delegierte für den Beitritt der LÄKH zum Rahmenvertrag der Bundesärztekammer zur Herausgabe des eHBA aus. Der Entscheidung waren lebhafte Diskussionen vorausgegangen, in denen erhebliche Bedenken gegenüber der Einführung des Ausweises geäußert wurden. Aus Datenschutzgründen hatte sich die Delegiertenversammlung der Landesärztekammer Hessen bereits 2008 gegen die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte und gegen die Unterzeichnung des Rahmenvertrags zur Herausgabe des elektronischen Heilberufsausweises entschieden. Damit ist die LÄKH bis heute die einzige Kammer bundesweit, die den Vertrag noch nicht unterzeichnet hat. Hessischen Ärztinnen und Ärzten war es bislang nicht möglich, den nötigen Antrag auf einen eHBA zu stellen, obwohl das hessische Heilberufsgesetz die Kammer zur Ausgabe verpflichtet. Mit dem zum 1. Januar 2016 in Kraft getretenen E-Health-Gesetz drängt der Gesetzgeber nun auf eine zügige Einführung des eHBA, um die erste Anwendung in der Telematikinfrastruktur, den qualifiziert signierten elektronischen Arztbrief zu ermöglichen. Die Anwendung soll gefördert werden, die Nichteinhaltung von Fristen dagegen mit Einbußen oder Sanktionen belegt werden. Um hessische Ärztinnen und Ärzte nicht zu benachteiligen und ihnen die Nutzung des eHBA zu ermöglichen, sah die Mehrheit der Delegierten trotz weiter bestehender Datenschutzbedenken die Notwendigkeit der Ausgabe des elektronischen Heilberufsausweises. Die Landesärztekammer Hessen wird innerhalb der nächsten Monate sicherstellen, dass hessische Ärztinnen und Ärzte möglichst bereits im Dezember einen eHBA bestellen können. Pressemitteilung der Landesärztekammer Hessen

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Vergütungsreform für die Psychiatrie bringt kaum einen Fortschritt

Im Koalitionsvertrag wurde für die Weiterentwicklung der Vergütung von psychiatrischen und psychosomatischen Leistungen als Ziel „mehr Transparenz und Leistungsorientierung“ formuliert. Mit dem vorliegenden Entwurf des „Gesetzes zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen“ bleibt dieses Ziel in weiter Ferne. Am kommenden Montag findet zu dem Gesetz eine Anhörung des Gesundheitsausschusses des Deutschen Bundestages statt. In Deutschland gibt es 584 Krankenhäuser mit psychiatrischen oder psychosomatischen Fachabteilungen, die jährlich rund 970.000 vollstationäre Behandlungsfälle versorgen. In Deutschland weiß niemand, wie es um die Qualität der Krankenhausversorgung psychiatrisch erkrankter Menschen bestellt ist. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Diese Reform ist ein erster, kleiner Schritt hin zu Transparenz darüber, was in den Psychiatrien eigentlich medizinisch gemacht wird. Es bedarf jedoch noch einer großen Anstrengung, denn die vorhandenen Ansätze in dieser Reform für mehr Transparenz greifen zu kurz.“ Während zur Finanzierung der Leistungen derzeit die historisch gewachsenen Budgets je Klinik einfach fortgeschrieben werden, soll es ab 2020 einen neuen Budgetfindungsmechanismus geben: Für jedes einzelne Krankenhaus sollen die Krankenkassen dann Jahr für Jahr unter Berücksichtigung eines Krankenhausvergleichs individuelle Budgets verhandeln – verbindliche Regeln dafür fehlen jedoch. Das Ziel, dass in unterschiedlichen Kliniken für vergleichbare Leistungen zumindest ähnliche Preise gezahlt werden, kann so nicht erreicht werden. „Mit den geplanten Neuregelungen“, so v. Stackelberg, erreichen wir keine übergreifende leistungsgerechte Bezahlung der medizinischen Maßnahmen, sondern es entsteht lediglich ein neuer Vergütungs-Flickenteppich.“ Genug Personal in die Kliniken Mit der Psychiatrie-Personalverordnung gibt es eigentlich ein Instrument, um sicherzustellen, dass die Kliniken ausreichend Personal einstellen. Es ist jedoch ein offenes Geheimnis, dass in Psychiatrien die vorgesehene Ausstattungsquote oftmals nicht erfüllt ist. Experten schätzen Unterschreitungen von 15 und mehr Prozent. Es scheint einen fatalen Hang zu geben, in psychiatrischen Einrichtungen zu wenig Personal einzustellen. Erst die Prüfung, ob das notwendige und qualifizierte Personal tatsächlich vorhanden ist, schafft hier Abhilfe. Beispielsweise konnte im Rahmen einer erweiterten Strukturprüfung in Hessen der Erfüllungsgrad der Personalvorgaben in der Kinder- und Jugendpsychiatrie von 85 Prozent im Jahr 2007 auf 96 Prozent im Jahr 2014 gesteigert werden. Die Erfahrung zeigt, dass die Kassen Kontrollmöglichkeiten brauchen, damit die Kliniken auch tatsächlich das in den Verhandlungen mit den Kassen vereinbarte Personal einstellen und die gezahlten Gelder nicht anderweitig verwenden. „Wenn aus den Portemonnaies der Beitragszahler zusätzliches Geld für zusätzliches Personal an die Kliniken gezahlt wird, dann müssen die Krankenkassen auch das Recht bekommen, die korrekte Verwendung dieser Gelder zu kontrollieren. Die jetzt im Gesetzentwurf vorgesehene Berichtspflicht an ein Institut würde lediglich Scheintransparenz schaffen“, so v. Stackelberg. Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Zufriedene Kunden bei der Knappschaft

Auch im Jahr 2016 zählt die Knappschaft zu den Krankenkassen mit besonders zufriedenen Kunden. Im Bereich der Globalzufriedenheit platziert sich die Knappschaft mit der Gesamtnote 2,04 weiterhin unter den Top 5 Krankenkassen. Mit 66,5 Prozent überzeugter Kunden kann sich die Knappschaft weiterhin vom Durchschnitt der gesetzlichen Krankenversicherungen abheben. Bei der Wiederwahlabsicht belegt die Knappschaft Platz 2 und konnte die Gesamtnote im Vergleich zum Vorjahr nochmals um 2 Basispunkte erhöhen, was insgesamt zu der Note 1,42 führt. Die Kunden äußerten sich auch positiv zum Preis-/Leistungsverhältnis, ihrer Weiterempfehlungsabsicht und den wahrgenommenen Wettbewerbsvorteilen. In allen drei Kategorien findet sich die Knappschaft ebenfalls unter den Top 5 Krankenkassen des diesjährigen Kundenmonitor Deutschland wieder. Seit Jahren untersucht die ServiceBarometer AG mit einer repräsentativen Benchmarkstudie, dem Kundenmonitor Deutschland, die Kundenbeziehung sowie die Kundenzufriedenheit und -orientierung für Unternehmen und öffentliche Dienstleister in Deutschland. Im Jahr 2016 wurden insgesamt 6.391 Kunden von gesetzlichen Krankenkassen zur Kundenzufriedenheit und Kundenorientierung befragt. Pressemitteilung der Knappschaft – Bahn – See

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Handlungsempfehlungen zu Internetsucht und Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben

Heute tagt im Bundesministerium unter dem Vorsitz der Drogenbeauftragten Marlene Mortler der dritte bundesweite Drogen- und Suchtrat, bestehend aus führenden Experten aus dem Bereich der Suchtforschung sowie Vertretern von Bund, Ländern und Kommunen. Schwerpunkte sind die Vorstellung der erarbeiteten Handlungsempfehlungen der Arbeitsgruppe „Prävention von Internetbezogenen Störungen“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Hans Jürgen Rumpf, Präsident der Deutschen Gesellschaft für Suchtforschung und Suchttherapie und leitender Psychologe an der Universität Lübeck sowie die Ergebnisse der Arbeitsgruppe „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ unter dem Vorsitz von Herrn Dr. Raphael Gaßmann, Vorsitzender der Deutschen Hauptstelle für Suchtfragen. Dazu die Drogenbeauftragte der Bundesregierung, Marlene Mortler: „Wir wissen, dass wir im Bereich Internetsucht handeln müssen. Dies gilt nicht nur für die Politik, sondern für die ganze Gesellschaft. Nicht umsonst ist das Thema mein diesjähriger Jahresschwerpunkt. Die Empfehlungen der Experten geben wertvolle Orientierung. Für mich ist klar: Wir müssen die Kompetenzen der Eltern stärken und mit den Anbietern über Instrumente der Selbstbeschränkung und Kontrolle sprechen. Wichtig ist auch das Thema Jugendschutz – ist dieses Instrumentarium fit für die digitale Welt? Dabei sollte jedoch nicht übersehen werden, dass das Internet weitaus schwieriger zu regulieren ist, als es in anderen Bereichen der Suchterkrankungen der Fall ist.“ Der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Internet“ PD Dr. Hans-Jürgen Rumpf bestätigt: „Wissenschaft und Politik stehen bei den Internetbezogenen Störungen vor einer besonderen Herausforderung: Obwohl der Kenntnisstand derzeit noch unzureichend ist, besteht bereits großer Handlungsbedarf. Daher ist im Bereich der Internetbezogenen Störungen eine verstärkte Forschung vonnöten, auch deren Bündelung sollte geprüft werden.“ Des Weiteren stellte die Arbeitsgruppe „Teilhabe von Suchtkranken am Arbeitsleben“ unter der Federführung von Herrn Dr. Raphael Gaßmann ihre Ergebnisse dem Drogen-und Suchtrat vor. Deren Empfehlungen beziehen sich insbesondere auf die Unterstützung suchtkranker Menschen durch die Bundesagentur für Arbeit und Jobcenter, die kommunalen Spitzenverbände sowie die Deutsche Rentenversicherung. „Arbeit und Beschäftigung sind zentrale Lebens- und Teilhabebereiche in unserer Gesellschaft“, so der Vorsitzende der Arbeitsgruppe „Teilhabe“, Dr.Raphael Gaßmann, „der Erhalt des Arbeitsplatzes spielt bei berufstätigen, wie auch die berufliche Wiedereingliederung bei arbeitslosen, suchtkranken Menschen die wichtigste Rolle. Damit sollte bereits frühzeitig während einer noch stattfindenden Rehabilitation, begonnen werden.“ Auch die Drogenbeauftragte Marlene Mortler unterstützt diese Forderung: „Frühzeitige Wiedereingliederung ist für eine gelingende Rehabilitation und erfolgreiche Teilhabe am Arbeitsleben enorm wichtig. Suchtkranke müssen bei jedem Programm, dass es gibt, eine Chance erhalten.“ Weitere Informationen unter: www.drogenbeauftragte.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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