vdek zur Bundestagsanhörung zum PsychVVG: Gesetz sorgt für mehr Transparenz bei der psychiatrischen Versorgung / Absenkung der Liquiditätsreserve richtig

Der Verband der Ersatzkassen e. V. (vdek) begrüßt, dass die Bundesregierung die Krankenhäuser verpflichten will, ab 2020 mehr Transparenz über Leistungen und Vergütungen in der psychiatrischen Versorgung herzustellen. „Die geplante Nachweispflicht gegenüber den gesetzlichen Krankenkassen – anhand von Vorgaben des Gemeinsamen Bundesausschusses (G-BA) – wird mittelfristig helfen, den Personaleinsatz und die erbrachten Leistungen nachzuvollziehen. Dies ist von großer Bedeutung für die Qualität der Versorgung“, sagte Ulrike Elsner, Vorstandsvorsitzende des vdek, anlässlich der heutigen Anhörung zum Gesetz zur Weiterentwicklung der Versorgung und der Vergütung für psychiatrische und psychosomatische Leistungen (PsychVVG) vor dem Bundestag. Unverständlich ist jedoch aus Sicht des vdek, dass es für die Übergangsphase bis 2020, in der noch die Psychiatriepersonalverordnung (PsychPV) gilt, nur noch eine Nachweispflicht der Kliniken gegenüber dem Institut für das Entgeltsystem im Krankenhaus (InEK) geben soll. Eine Nachweispflicht müsse auch gegenüber den budgetverhandelnden Kassen bestehen, so Elsner. Denn nur so könne in den nächsten drei Jahren sichergestellt werden, dass die Geldmittel wie beabsichtigt in Personalstellen fließen – und damit der Versorgungsqualität dienen und nicht für andere Zwecke verwendet werden. Die Vorstandsvorsitzende betonte, eine Nachweispflicht gegenüber den Kassen müsse aber auch für Leistungen gelten, die Krankenhäuser im Rahmen der neuen „stationsäquivalenten“ und der ambulanten psychiatrischen Versorgung erbringen. Denn häufig wird hier dasselbe Personal tätig wie bei stationären Behandlungen. „Nur durch eine differenzierte Darlegung erlangen wir die dringend notwendige Transparenz darüber, wie viel Personal für welche Leistung eingesetzt wird.“ Zugleich begrüßte Elsner grundsätzlich, dass der Gesetzgeber mit dem PsychVVG (im „Omnibusverfahren”) den Krankenkassen 1,5 Milliarden Euro aus den Rücklagen des Gesundheitsfonds zur Finanzierung reformbedingter Kosten zur Verfügung stellen will. Derzeit verfügt der Gesundheitsfonds noch über Reserven in Höhe von rund 10 Milliarden Euro. Nach Auffassung der Ersatzkassen wäre eine Rücklage im Gesundheitsfonds von 35 Prozent einer Monatsausgabe (ca. 6,5 Milliarden Euro) als Liquiditätsreserve ausreichend. Darüber hinausgehende Mittel sollten an die Krankenkassen zurückfließen. Pressemitteilung des vdek

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Arzneiverordnungs-Report 2016: Arzneimittel-Experten fordern konkrete Schritte gegen Hochpreispolitik

Die Arzneimittelausgaben der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) haben 2015 das neue Rekordniveau von 36,9 Milliarden Euro erreicht. Damit sind die Kosten in nur zwei Jahren um 4,8 Milliarden Euro gestiegen. Wie der heute veröffentlichte Arzneiverordnungs-Report 2016 zeigt, ist diese Entwicklung zum größten Teil durch den Patentmarkt begründet. Der patentgeschützte Fertigarzneimittelmarkt verursachte im Vergleich zum Jahr 2014 Mehrkosten von 1,3 Milliarden Euro und ist auf 14,9 Milliarden Euro angewachsen. Der Ausgabenanstieg lag in diesem Segment bei 9,7 Prozent und fiel damit mehr als doppelt so hoch aus wie der des Gesamtmarktes (+ 4,3 Prozent). Durch die frühe Nutzenbewertung und die damit einhergehenden Verhandlungen der Erstattungsbeträge, die mit dem Gesetz zur Neuordnung des Arzneimittelmarktes (AMNOG) 2011 eingeführt wurden, konnten bei den patentgeschützten neuen Arzneimitteln 2015 rund 925 Millionen Euro eingespart werden. „Doch diese Summe hätte noch deutlich höher ausfallen können, wenn das AMNOG nicht an vielen Stellen aufgeweicht worden wäre, zum Beispiel bei der Bestandsmarktbewertung“, sagte Prof. em. Dr. med. Ulrich Schwabe, Herausgeber des Arzneiverordnungs-Reports. Der Referentenentwurf für das GKV-Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetz (AM-VSG) würde diese Entwicklung leider fortsetzen. „Die angestrebten Änderungen dienen offenbar nur dazu, das Hochpreisland Deutschland als Referenz für andere europäische Länder zu erhalten. Die Kosten für diese Politik werden auf die deutschen Patienten abgewälzt“, so Schwabe. Und diese Kosten sind in den letzten Jahren stark gestiegen. So lag der durchschnittliche Apothekenverkaufspreis eines patentierten Arzneimittels im Jahr 2015 bei rund 369 Euro und ist damit gegenüber 2006, also in nur neun Jahren, um 180 Prozent gestiegen. Damit ist der Apothekenverkaufspreis für patentgeschützte Arzneimittel pro Verordnung im Mittel fast 13-mal so hoch wie bei generischen Arzneimitteln, die 2015 rund 29 Euro gekostet haben. „Der deutsche Patentmarkt erweist sich auch im europäischen Vergleich als besonders teuer“, sagte Jürgen Klauber, Geschäftsführer des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) und verwies auf eine europäische Preisvergleichsstudie, die das WIdO gemeinsam mit der Technischen Universität Berlin durchgeführt hat. Verglichen wurden die Listenpreise auf Herstellerebene für 250 patentgeschützte Produkte aus acht europäischen Ländern (Belgien, Dänemark, Finnland, Frankreich, Großbritannien, die Niederlande, Österreich und Schweden). In Deutschland gibt es demnach ein theoretisches Einsparpotenzial von 25,2 Prozent des Herstellerumsatzes bzw. 3,2 Milliarden Euro. Berücksichtigt man im Vergleich weiter einseitig die für Deutschland bekannten Preissenkungen (Herstellerrabatt und AMNOG-Verhandlungsergebnis), und damit die Realpreise, ergibt sich, konservativ berechnet, ein Einsparpotenzial von 1,44 Milliarden Euro. „Dieser Wert dürfte das reale Einsparpotenzial in Deutschland deutlich unterschätzen, weil bei den Vergleichspreisen im Ausland keine gewährten Rabatte berücksichtigt sind, die man zum Potenzial hinzurechnen muss. Leider sind diese Rabatte vertraulich, d.h. unbekannt“, so Klauber weiter. Vor allem bei den Onkologika gibt es einen steten Anstieg der Kosten, der in den kommenden Jahren weiter zunehmen wird. Nach Prognosen des IMS Institute for Healthcare Informatics werden 2020 allein die fünf im Umsatz führenden europäischen Länder (Deutschland, Frankreich, Großbritannien, Italien, Spanien) mehr als 30 Milliarden US-Dollar für Onkologika ausgeben. Prof. Dr. med. Wolf-Dieter Ludwig, Vorsitzender der Arzneimittelkommission der deutschen Ärzteschaft: „Bei der Entwicklung neuer Krebs-Therapien steht häufig das ökonomische Interesse der pharmazeutischen Unternehmer im Vordergrund. Dementsprechend ist das Design der klinischen Studien eher auf eine rasche Zulassung als auf den Nachweis eines überzeugenden therapeutischen Fortschritts ausgerichtet. Die Gesundheitspolitik muss dem von der Pharmaindustrie verfolgten Prinzip einer vorwiegend marktwirtschaftlich orientierten Preisgestaltung wirksamer begegnen.“ So müsse u.a. die späte Nutzenbewertung, die zwei bis drei Jahre nach Markteintritt ansetzt, stärker an Bedeutung gewinnen. Im aktuellen Entwurf des AM-VSG ist dies jedoch nicht vorgesehen. Vielmehr finden sich viele Wünsche der Pharmafirmen wider, wie der Verzicht auf eine öffentliche Listung des Erstattungspreises. „Dabei gibt es keinerlei Belege dafür, dass intransparente Preise zu höheren Rabatten der Pharmaindustrie führen. Stattdessen haben sie nachweislich Mehrkosten für alle zur Folge“, sagte Martin Litsch, Vorstandsvorsitzender des AOK-Bundesverbandes. Die Bundesregierung bliebe mit dem Entwurf des GKV-Arzneimittel-Versorgungsstärkungsgesetzes die Antwort darauf schuldig, wie die Arzneimittelversorgung trotz stark steigender Preise bei neuen Medikamenten auch in Zukunft für alle Patienten ohne Einschränkungen sichergestellt werden soll. „Für die Hochpreisentwicklung bei den patentgeschützten Arzneimitteln gibt es derzeit kein adäquates Gegenmittel der Politik. Besser als das AMNOG so lange aufzuweichen bis nur noch ein AMNOG 0.5 übrig bleibt, wäre ein Reformverzicht“, so Litsch. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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Kiefer kritisiert Schieflage beim neuen Medikationsplan

Ab 1. Oktober haben gesetzlich Versicherte, die mehr als drei Arzneimittel benötigen, das Recht auf einen Medikationsplan in Papierform. Dieser soll nach dem neuen E-Health-Gesetz vom Arzt erstellt und von Apothekern auf Wunsch des Patienten aktualisiert werden. „Ein Medikationsplan ist sinnvoll, ohne begleitende Medikationsanalyse und kontinuierliches Medikationsmanagement allerdings nur ein erster Schritt. Aber es ist ein Konstruktionsfehler und eine Schieflage, dass beim Umgang mit dem Medikationsplan die Fachkompetenz der Apotheker nicht stärker eingebunden wird“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer (BAK). Nach Verhandlungen zwischen der Kassenärztlichen Bundesvereinigung und dem GKV-Spitzenverband erhalten Ärzte zukünftig für die Erstellung des Medikationsplans 163 Millionen Euro. „Es ist richtig, den Ärzten die Erstellung dieses Medikationsplans zu honorieren. Aber es ist ein Fehler, die Leistungen der Apotheker nicht in Anspruch zu nehmen. Auch hierfür sollte ein angemessenes Honorar bereit gestellt werden.“ Der BAK-Präsident weiter: „Beim Medikationsplan und dessen Honorierung besteht dringender Handlungsbedarf – spätestens in der nächsten Legislaturperiode, wenn der elektronische Medikationsplan eingeführt wird. Nur wenn es Ärzten und Apothekern gemeinsam gelingt, den elektronischen Medikationsplan als Werkzeug zur Herstellung von Arzneimitteltherapiesicherheit zu konsolidieren, profitieren die Patienten davon.“ Der Bedarf an apothekerlicher Beteiligung am Medikationsplan ist offenkundig: Laut einer Umfrage aus dem Jahr 2015 haben 88 % der Patienten, die dauerhaft drei oder mehr rezeptpflichtige Arzneimittel brauchen, eine Stammapotheke. 29 % der Patienten mit Polymedikation nehmen zusätzlich rezeptfreie Arzneimittel ein und 54 % bekommen von mehr als einem Arzt Arzneimittel verordnet. Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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AOK-Faktenbox informiert über Nutzen und Risiko der Pille

Die Einnahme der Pille zur Empfängnisverhütung ist für Frauen in manchen Fällen mit Gesundheitsrisiken verbunden: Je nach enthaltenem Wirkstoff kann die Gefahr für potenziell lebensbedrohliche Thrombosen deutlich erhöht sein. Über diesen möglichen Schaden, aber auch über den Nutzen kombinierter hormonaler Verhütungsmittel informiert eine neue Faktenbox, die die AOK aus Anlass des Weltverhütungstages am 26. September unterwww.aok.de/faktenboxen  veröffentlicht. Sie ist in Zusammenarbeit mit dem Harding-Zentrum für Risikokompetenz am Berliner Max-Planck-Institut für Bildungsforschung entwickelt worden. „Es geht uns darum, dass Frauen über die möglichen Risiken Bescheid wissen und eine informierte Entscheidung treffen können“, erklärt Professor Gerd Gigerenzer, Leiter des Harding-Zentrums. Im ersten Teil der Faktenbox wird daher zunächst der Nutzen der Pille dargestellt: Im Vergleich etwa mit der Anwendung von Kondomen führt sie zu einer relativ sicheren Schwangerschaftsverhütung. Dies gilt für neuere, aber auch für ältere Varianten der Pille, die oft auch als „Pille der ersten und zweiten Generation“ bezeichnet werden. Im zweiten Teil der Box werden dann aber Unterschiede deutlich: Die Einnahme von Präparaten mit den Gestagen-Varianten Drospirenon, Gestoden oder Desogestrel geht mit einem höheren Risiko für Blutgerinnsel in den Venen einher als die Einnahme von Pillen mit älteren, bewährten Gestagenen. „Es ist deshalb wichtig, in der Packungsbeilage der Pille zu prüfen, welches Gestagen enthalten ist“, sagt Dr. med. Kai Kolpatzik, Leiter der Abteilung Prävention im AOK-Bundesverband. Auch Frauenärzte, die hormonale Verhütungsmittel verschreiben, sind angehalten, auf das Thromboserisiko zu achten. „Vor allem bei der Erstverordnung für junge Frauen sollten bewährte Präparate verordnet werden, deren Risiko geringer ist“, so Kolpatzik. Eine Analyse des Wissenschaftlichen Instituts der AOK (WIdO) hatte im vergangenen Jahr allerdings ergeben, dass etwa zwei Drittel der unter 20-jährigen AOK-Versicherten die problematischen Präparate verschrieben bekommen und somit einem erhöhten Thrombose-Risiko ausgesetzt sind. Bei einer Thrombose bildet sich in einem Blutgefäß ein Blutgerinnsel (Thrombus) – meist in tiefen Bein- oder Beckenvenen. Dieses Blutgerinnsel verengt oder verstopft das Gefäß, was zu schweren Folgeschäden  führen kann. Es können sich zum Beispiel Teile des Blutgerinnsels lösen, in die Lunge gelangen und eine Lungenembolie verursachen. Die neue Faktenbox zur Pille ergänzt das bestehende Informationsangebot der AOK unter www.aok.de/faktenboxen. Das Themenspektrum der bisher veröffentlichten 17 Faktenboxen reicht vom Thema Impfen über den Sinn und Unsinn von Nahrungsergänzungsmitteln bis zum Nutzen eines jährlichen Ultraschalls zur Früherkennung von Eierstockkrebs. Auch GKV-Leistungen wie die Pflegeberatung, die Kostenübernahme für Zahnspangen oder die Zahlung von Kinderkrankengeld durch die gesetzlichen Kassen werden kurz und verständlich erklärt. Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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DKG zu Beratungen der PsychVVG durch Bundesrat und Bundestag: Personalanhaltszahlen nur als Orientierungswert

Die Deutsche Krankenhausgesellschaft (DKG) ruft Bundestag und Bundesrat auf, Personalvorgaben für das therapeutische Personal nicht als Pflichtvorgaben zu installieren. “Die Änderungsanträge im Bundesrat sprechen das Problem an, lösen es aber nicht. Problematisch bleibt, dass der G-BA verpflichtend einzuhaltende Personalvorgaben für das gesamte therapeutische Personal in den Kliniken festlegen soll. Die Vorgaben dürfen zumindest zunächst nur Orientierungswerte sein. Erst nach einer Bewertung der Realisierbarkeit, insbesondere in Hinblick auf die Verfügbarkeit des Personals und dessen Finanzierung sowie hinsichtlich der Auswirkungen auf die medizinischen und pflegerischen Erfordernisse, kann über ein weitergehendes Inkrafttreten von Personalanhaltszahlen entschieden werden. Die Kliniken brauchen in jedem Fall Flexibilitätskorridore für unterschiedliche medizinische Konzepte und für unvermeidbare Personalschwankungen. Arbeitsmarktbedingte Verfügbarkeitsprobleme dürfen in keinem Fall zu Kürzungen der Budgets führen. Vorgegebene Personalausstattungen müssen 1:1 ausfinanziert werden. Die Erfahrungen aus der G-BA-Richtlinie für die Neonatologie machen deutlich, dass verpflichtende Personalvorgaben, die sich in der Wirklichkeit als nicht umsetzbar herausstellen, kontraproduktiv sind und die Kliniken zwingen, Patienten abzuweisen und Haftungsprobleme auslösen. Mit dem PsychVVG dürfen deshalb auf keinen Fall neue strigente Personalvorgaben eingeführt werden. Vielmehr müssen die bestehenden Vorgaben für die Frühchenstationen so angepasst werden, dass die Versorgung auch nach dem 01. Januar 2017 flächendeckend möglich bleibt”, sagte DKG-Präsident Thomas Reumann. Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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Tipps: Allergien vorbeugen

Welche Kinder sind allergiegefährdet? Was können schwangere Frauen tun, um das Allergierisiko ihres Kindes zu senken? Worauf gilt es bei der Auswahl einer HA-Nahrung zu achten? Fragen rund um das Thema Allergievorbeugung beantwortet die kostenlose Broschüre „Allergien vorbeugen gesunde Entwicklung

Höhenkrankheit in Bezug zur Histaminintoleranz und was du dagegen tun kannst {LMO antwortet}

Manche Dinge machen ja auch erst im Nachhinein Sinn. Ich erinnere mich jetzt an eine Reise über den Gotthard (2106m Passhöhe). Im Tunnel war Stau und meine Mutter, die eh kein großer Tunnel-Fan ist, hatte die Idee über den Gotthard zu fahren. Eigentlich eine gute Idee und die Fahrt war spektakulär, es ist eine traumhafte […]

Der Post Höhenkrankheit in Bezug zur Histaminintoleranz und was du dagegen tun kannst {LMO antwortet} erschien auf Leben mit Ohne.

Nickel in Alltagsgegenständen

Nickel in Alltagsgegenständen Eine Kontaktallergie gegen Nickel erfordert von den Betroffenen eine hohe Wachsamkeit, denn der allergieauslösende Stoff verbirgt sich in vielen Alltagsgegenständen. Beim unwissentlichen Kontakt mit solchen Dingen kann es dann in der Folge schnell zu Hautrötungen, Jucken und