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Zum jährlichen Qualitätsbericht der Krankenhäuser hat der Gemeinsame Bundesausschuss (G-BA) am Donnerstag in Berlin die Möglichkeiten zur Nachlieferung oder dem Ersatz von Berichtsteilen neu geregelt. Die neuen Vorgaben unterscheiden zwischen einem kurzfristigen und einem nachgelagerten Nachlieferverfahren und gelten ab dem Berichtsjahr 2013. Eine kurzfristige Nachlieferung ist zukünftig für C-1 Berichtsteile, in denen die Ergebnisse des Krankenhauses im Rahmen der externen vergleichenden Qualitätssicherung dokumentiert sind, möglich. Diese Option wurde vorgesehen, weil Probleme bei der Annahme oder der Veröffentlichung der Qualitätsberichte teilweise bereits kurzfristig nach der Übermittlung bekannt werden. Berichtsteile, die technisch begründete systematische Fehler enthalten, können nun im Zeitfenster zwischen Abschluss der regulären Datenannahme und vor Veröffentlichung der Qualitätsberichte nachgeliefert oder ersetzt werden. Das auch bisher vorgesehene nachgelagerte Nachlieferverfahren wurde vom G-BA um die Korrekturmöglichkeit fehlerhafter Daten ergänzt. Zudem sind die Fristen der Antragsstellung zur Nachlieferung nun in den Regelungen normiert. Nach wie vor müssen für die nachgelagerte Nachlieferung Gründe vorliegen, die dem Krankenhaus nicht zurechenbar sind. Ab dem Berichtsjahr 2012 müssen die Qualitätsberichte der Krankenhäuser jährlich und nicht nur krankenhaus- sondern auch standortbezogen veröffentlicht werden. „Datenannahme und Datenaufbereitung müssen reibungslos funktionieren, um den Jahresrhythmus einhalten zu können. Damit unter dem erhöhten Zeitdruck die Korrektheit der Berichtsdaten nicht eingeschränkt wird, haben wir das Registrierungsverfahren für die Krankenhäuser neu konzipiert und geordnete Nachliefermöglichkeiten geschaffen“, so Dr. Regina Klakow-Franck, Vorsitzende des Unterausschusses Qualitätssicherung. Die rund 2000 in Deutschland zugelassenen Krankenhäuser sind seit dem Jahr 2005 gesetzlich verpflichtet, regelmäßig strukturierte Qualitätsberichte zu veröffentlichen. Was im Einzelnen in den Qualitätsberichten dargestellt werden muss, wie sie gegliedert sein sollen und in welchem Datenformat sie zur Verfügung stehen müssen, legt der G-BA in seinen Regelungen zum Qualitätsbericht der Krankenhäuser fest. Die Folgen nicht ordnungsgemäßer Lieferung sind in § 8 der Regelungen zum Qualitätsbericht geregelt. Die detaillierten Informationen zum neuen Verfahren sind dem Beschluss sowie den Tragenden Gründen zu entnehmen, die in Kürze auf folgender Seite im Internet veröffentlicht werden: https://www.g-ba.de/informationen/beschluesse/zum-aufgabenbereich/18/ Pressemitteilung des Gemeinsamen Bundesausschusses
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Ende 2016 hat der Innovationsausschuss insgesamt 91 zukunftsweisende Projekte ausgewählt, die die Patientenversorgung in Deutschland verbessern sollen. Die Parlamentarische Staatssekretärin Annette Widmann-Mauz, MdB, gab heute vor 150 Vertreterinnen und Vertretern der geförderten Projekte sowie des Innovationsausschusses und des Expertenbeirats den Startschuss für die Umsetzung. Die Parlamentarische Staatssekretärin beim Bundesminister für Gesundheit, Annette Widmann-Mauz: „Eine zukunftsgerichtete Gesundheitsversorgung zeichnet sich vor allem dadurch aus, dass sie das Wohl der Patientinnen und Patienten wie auch die Qualität der Behandlung in den Mittelpunkt stellt. Dabei spielt gerade die Vernetzung der unterschiedlichen Versorgungsbereiche eine große Rolle. Ob Praxisprojekt oder Wissenschaft, ob Verbesserung der Versorgung mithilfe von Telemedizin oder sektorenübergreifende Forschung – die geförderten Projekte bauen Brücken und erschließen neue Ideen und Perspektiven über die Grenzen unterschiedlicher Bereiche hinweg. Die aus den Projekten gewonnenen Erkenntnisse sollen möglichst breit zugänglich gemacht und für die Verbesserung der Versorgung genutzt werden.“ Insgesamt stehen mit dem Innovationsfonds in den Jahren 2016 bis 2019 jährlich 300 Millionen Euro zur Verfügung: 225 Millionen für die Förderung neuer Versorgungsformen und 75 Millionen für die Förderung der Versorgungsforschung. Im ersten Jahr werden nun deutschlandweit 29 Projekte zu neuen Versorgungsformen und 62 Projekte zur Versorgungsforschung gefördert. In diesem und in den nächsten beiden Jahren wird es weitere Fördermöglichkeiten geben. Der Innovationsfonds finanziert sich aus Mitteln der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) und ist beim Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) angesiedelt. Er ist als Förderinstrument mit dem GKV-Versorgungsstärkungsgesetz geschaffen worden, um die Gesundheitsversorgung in Deutschland weiterzuentwickeln. Über die Förderung entscheidet der Innovationsausschuss. Er setzt sich aus zehn Mitgliedern zusammen, die die verschiedenen Organisationen der Selbstverwaltung im Gesundheitswesen repräsentieren. Außerdem sind das Bundesministerium für Gesundheit und das Bundesministerium für Bildung und Forschung vertreten. Die Patientenvertretung ist über ein Mitberatungs- und Antragsrecht eingebunden. Ein zehnköpfiger Expertenbeirat, berufen vom Bundesminister für Gesundheit, berät den Innovationsausschuss und gibt Empfehlungen zur Förderung ab. Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit
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Der Verwaltungsrat der IKK classic unterstützt die Pläne von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe zur raschen Funktionserweiterung der elektronischen Gesundheitskarte. Bei seiner heutigen Sitzung in Berlin sprach sich das Gremium dafür aus, die Strukturen der federführenden Gesellschaft für Telematik zu diesem Zweck energisch zu reformieren. Zugleich zog der Verwaltungsrat die vorläufige Bilanz der Geschäftsentwicklung 2014. Ausweitung bei Satzungsleistungen Bei Gesamtausgaben von rund 9,4 Milliarden Euro wird die IKK classic das Geschäftsjahr 2014 voraussichtlich mit einem leichten Minus von 151 Millionen Euro abschließen. Rund 29 Millionen Euro tragen allein Mehraufwendungen für Satzungsleistungen zum Ausgabenüberschuss bei. Für diese gab die größte IKK im letzten Jahr pro Versicherten rund 49 Prozent mehr aus als im Vorjahr. Spürbare Kostendynamik Einen Ausgabenzuwachs über dem GKV-Schnitt verzeichnete die Kasse bei Krankenhäusern (+5,5 Prozent). Für die stationäre Behandlung ihrer Versicherten zahlte die IKK classic 2014 über 3,1 Milliarden Euro oder pro Kopf 883,93 Euro. Zweitgrößter Ausgabenposten waren die Arzneimittel mit rund 1,6 Milliarden Euro oder 438,81 Euro je Versicherten (+13,2 Prozent). Ihnen folgte die ärztliche Behandlung, die mit rund 1,5 Milliarden Euro oder 419,53 Euro je Versicherten zu Buche schlug (+4,4 Prozent). Mit einem Anstieg von rund 6,8 Prozent entwickelten sich die Leistungsausgaben insgesamt über dem Branchenwert (+5,3 Prozent). Wesentliche Gründe waren Mengenentwicklungen und die demografische Veränderung des Versichertenbestandes. Einsatz von Rücklagen „Der Ausgabendruck im Gesundheitswesen war im vergangenen Jahr spürbar und wird in den kommenden Jahren wachsen – nicht zuletzt wegen teurer politischer Vorhaben“, erläutert Matthias Triemer, Vorsitzender des Verwaltungsrates. „Wir haben vorhandene Rücklagen eingesetzt, um für unsere Kunden zusätzliche Leistungen und eine Beitragsentlastung zum Jahresbeginn 2015 zu ermöglichen.“ An die Politik appellierte Triemer, durch konsequente Strukturmaßnahmen zur künftigen Finanzstabilität der Krankenversicherung beizutragen. Kritik an Entscheidungsblockaden Kritik übte der Verwaltungsrat am ungenutzten Potenzial der elektronischen Gesundheitskarte. „Beim Thema E-Health hinkt Deutschland schon zu lange der internationalen Entwicklung hinterher“, betont Verwaltungsratsvorsitzender Ulrich Hannemann. Schuld daran seien Entscheidungsblockaden bei der Gesellschaft für Telematik (gematik). Hier sei die Politik gefordert. „Die Krankenkassen haben mehr als eine Milliarde Euro in die neue Karte investiert, ohne dass bisher ein zusätzlicher Nutzen bei den Patienten ankommt. Jetzt müssen endlich diejenigen das letzte Wort bekommen, die das Ganze finanzieren – nämlich die Vertreter der Versicherten und Beitragszahler“, so Hannemann. Die Entscheidungsgremien der gematik seien so zu gestalten, dass dort die gesetzliche Krankenversicherung die Mehrheit erhält. Neben der künftigen Telematik-Infrastruktur dürfe es zudem keine damit unverbundenen Parallelnetze mehr geben. „Auch solche Projekte werden letztlich aus Beitragsmitteln finanziert. Mit unwirtschaftlichen Doppelstrukturen muss es künftig vorbei sein.“ Pressemitteilung der IKK classic
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