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Über drei Prozent mehr Vergütung für 2014 hat die AOK Bayern der Kassenzahnärztlichen Vereinigung Bayerns (KZVB) angeboten. „Das jetzt modifizierte Angebot entspricht einem Finanzvolumen von fast 20 Millionen Euro“, so Dr. Helmut Platzer, Vorstandsvorsitzender der AOK Bayern. Platzer erläutert, dass gegenüber dem auch schon im Schiedsverfahren vorgelegten Angebot noch einmal ein deutliches Entgegenkommen eingepreist wurde, das die Vergütung der Verbesserung der zahnärztlichen Versorgung pflegebedürftiger Patienten betrifft. Das Angebot gelte trotz des Beschlusses des Bayerischen Landessozialgerichts. Dieses hat den nach dem Scheitern der Vergütungsverhandlungen erfolgten Schiedsspruch als rechtswidrig angesehen, weil er allein für das Jahr 2014 Ausgabensteigerungen von über 12 Prozent verursacht hätte. Bereits 2013 hatte die AOK Bayern rund 7,5 Prozent mehr an die KZVB überwiesen als 2012. In nur zwei Jahren hätte bei Bestand des Schiedsspruches die AOK-Vergütung um rund 20 Prozent anwachsen können. Der AOK-Chef fordert die KZVB auf, die Gespräche über das AOK-Angebot wieder aufzunehmen und die Puffertage abzusetzen, statt zu polemisieren. Zudem müsse die KZVB künftig sicherstellen, dass sie die von den Krankenkassen überwiesene Vergütung über das ganze Jahr gleichmäßig an die Zahnärzte verteilt – damit würden Puffertage grundsätzlich überflüssig. Diese verunsichern Patienten und Zahnärzte. Grundsätzlich haben Patienten keine Einschränkungen zu erwarten. Puffertage sind ein rein abrechnungstechnischer Vorgang zwischen der KZVB und den Zahnärzten. Die Behandlung der Patienten darf nicht beeinträchtigt werden – das ist gesetzlich so vorgesehen. Dies betrifft nicht nur Schmerzpatienten, sondern alle Behandlungen. Die AOK Bayern geht davon aus, dass die Rechtsaufsicht die Entwicklung sehr aufmerksam verfolgt. Die Ausgaben der AOK Bayern für die von den Puffertagen betroffenen Leistungen wie beispielsweise Füllungen liegen je Versicherten zwölf Prozent über dem Bundesdurchschnitt. In Bayern hat die AOK 2013 die über die Gesundheitskarte abgerechneten Einzelleistungen in exakt gleicher Höhe vergütet wie etwa die Ersatzkassen (z.B. vierflächige Füllung 54,47 Euro plus Begleitleistungen). Dies ist das Ergebnis einer vom Gesetzgeber vorgegebenen Punktwertangleichung. Pressemitteilung der AOK Bayern
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In den Ballungsgebieten gibt es häufig mehr Krankenhausbetten, als für die gute Versorgung der Bevölkerung benötigt werden. In dünn besiedelten Gebieten gibt es jedoch immer wieder Kliniken, die aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs die Leistungen, die für die medizinische Basisversorgung in der Bevölkerung notwendig sind, nicht kostendeckend erbringen können. Damit diese Kliniken nicht schließen müssen, sondern weiterhin für die Versorgung der Bevölkerung zur Verfügung stehen, gibt es sogenannte Sicherstellungszuschläge. Bisher erhalten vier Kliniken in Deutschland solche Zuschläge. Heute haben die Vertreter der Krankenkassen, der Kliniken und der niedergelassenen Ärzte unter Einbeziehung der Patientenvertreter im Gemeinsamen Bundesausschuss erstmals bundeseinheitliche Regelungen für die Vereinbarung solcher Sicherstellungszuschläge für Krankenhäuser beschlossen. Dazu erklärt Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes: „Bis zu 70 Kliniken haben künftig einen Anspruch auf den Sicherstellungszuschlag, wenn sie sich ansonsten nicht kostendeckend finanzieren können. Von Oberbayern über Mecklenburg-Vorpommern bis hin zu den nordfriesischen Inseln finden sich diese Krankenhäuser. Ich bin froh, dass wir mit dem heutigen Beschluss einen echten Meilenstein bei der dauerhaften Sicherstellung der wohnortnahen stationären Versorgung geschafft haben.“ In drei Bereichen müssen Bedingungen für einen Sicherstellungszuschlag erfüllt sein: Versorgungsbedarf: Damit ein Krankenhaus zum „Sicherstellungskandidaten“ wird, muss ein geringer Versorgungsbedarf vorliegen. Dieser wird angenommen, wenn in einer Region die Bevölkerungsdichte unter 100 Einwohnern je Quadratkilometer liegt. Das heißt, im Versorgungsgebiet des Krankenhauses ist das Patientenaufkommen so gering, dass das Krankenhaus die notwendigen Vorhaltungen, wie z. B. des notwendigen ärztlichen Personals, nicht aus den regulären Einnahmen finanzieren kann. Wohnortnahe Versorgung: Für die Sicherstellung einer flächendeckenden Versorgung der Bevölkerung wurden dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten Krankenhaus der Grundversorgung zugrunde gelegt. Zu einer medizinischen Basisversorgung gehören Leistungen der Fachabteilungen Innere Medizin und Chirurgie sowie eine Basisnotfallversorgung. Der Wert ist abgeleitet aus den Erreichbarkeitsstandards in den Raumordnungsgesetzen der Bundesländer. Diese regeln die räumliche Organisation der allgemeinen Daseinsvorsorge, also der staatlichen Sicherstellung der Versorgung von Bevölkerung und Wirtschaft mit Gütern und Dienstleistungen, Arbeitsplätzen und Infrastruktur. Ein Krankenhaus ist für die Basisversorgung relevant, wenn 5000 Einwohnerinnen und Einwohner durch die Schließung des Krankenhauses mehr als dreißig PKW-Fahrzeitminuten bis zum nächsten geeigneten Krankenhaus benötigen würden. Finanzielle Situation: Wenn eine Klinik 1. in einer Region mit einem geringen Versorgungsbedarf liegt, 2. bei ihrer Schließung die wohnortnahe Versorgung nicht mehr sichergestellt wäre und 3. die Klinik aufgrund des geringen Versorgungsbedarfs ein Defizit erwirtschaftet, dann hat sie künftig Anspruch auf einen Sicherstellungszuschlag. Ist das Krankenhaus in Ihrer Nähe betroffen? Einen schnellen Überblick, wie sich die Entfernungen ändern, wenn ein Versicherter im Fall einer Standortschließung das nächstgelegene Krankenhaus der Grundversorgung aufsuchen müsste, bietet der Kliniksimulator. Unter www.gkv-kliniksimulator.de kann im Internet für jedes Krankenhaus der Grundversorgung dessen Schließung simuliert werden. Damit kann sich jeder selbst ein Bild davon machen, wie sich die Fahrzeit zum nächstgelegenen Krankenhaus im Falle einer Klinikschließung ändern würde. “99 Prozent der Bevölkerung”, so v. Stackelberg, “erreichen innerhalb von dreißig Minuten ein Krankenhaus der Grundversorgung. Die Hälfte haben sogar zehn und mehr Kliniken zu Auswahl. Ein klarer Hinweis darauf, dass wir einerseits in Regionen mit geringer Bevölkerungsdichte bestimmte Krankenhäuser besonders unterstützen müssen, dass aber andererseits nicht jede Klinik für die gute Versorgung der Menschen notwendig ist.” Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes
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Suchmaschinenoptimierung – wieder so eine Mode, noch dazu eine ziemlich sperrig klingende. Mirko Gründer von Medizin-SEO erklärt, worum es bei Suchmaschinenoptimierung eigentlich geht.