Wer den Chefarzt wünscht, hat auch den Chefarzt zu bekommen

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat in seinem Urteil vom 19.07.2016 (Az.: VI ZR 75/15) entschieden, dass ein Patient, der eine Chefarztbehandlung vereinbart hat, nicht einfach von einem anderen Arzt operiert werden darf. Unerheblich sei in diesem Zusammenhang, ob der Eingriff korrekt … Weiterlesen