Hilfstaxe: Angebot der Apotheker hält nicht, was es verspricht

Der GKV-Spitzenverband hat die vom Deutschen Apothekerverband (DAV) einseitig unterbreitete Ergänzungsvereinbarung zur Hilfstaxe gestern abgelehnt.

„Das Angebot zerplatzte bei genauem Hinschauen wie Seifenblasen. Es fixiert ein vom Wettbewerb abgekoppeltes Preisniveau. Aber die GKV will entsprechend dem gesetzlichen Auftrag die bisherigen Wettbewerbskräfte im Sinne der Beitragszahler weiterhin nutzen. Außerdem kamen statt der von der Apothekerschaft in Aussicht gestellten Einsparungen von 150 Mio. Euro pro Jahr für die gesetzliche Krankenversicherung beim Nachrechnen nur 109 Mio. Euro heraus“, so Johann-Magnus von Stackelberg, stv. Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Ausschreibungen halten wir im Bereich der Zubereitungen nach wie vor für sinnvoll, sind aber gerne bereit, über Änderungen am Vertrag zu verhandeln, solange es echte Verhandlungen auf verlässlicher Datenbasis sind.“

Angesichts des laufenden Gesetzgebungsverfahren zum Arzneimittelversorgungsstärkungsgesetz (AMVSG) hatten Apothekervertreter in den vergangen Wochen mehrfach versucht, die Möglichkeit der Ausschreibung parenteraler Zubereitungen aus Fertigarzneimitteln in der Onkologie durch die Krankenkassen

(§ 129 Abs. 5 Satz 3 SGB V) in Presseäußerungen in Frage zu stellen. Zugleich stand der Verband für echte Verhandlungen mit dem GKV-Spitzenverband nicht bereit. Vielmehr hatte der DAV dem GKV-Spitzenverband mit einem Schreiben vom 16. September 2016 eine einseitig von ihm unterzeichnete Ergänzungsvereinbarung zur Änderung der Anlage 3 zum Vertrag über die Preisbildung für Stoffe und Zubereitungen aus Stoffen (Hilfstaxe) vorgelegt. Selbst nach dem Eingang dieses Schreibens verweigerte die Apothekerseite Verhandlungen, um inhaltliche Punkte zu klären. Die Apothekerseite war lediglich zu einem Erörterungsgespräch am 30. September 2016 bereit.

Inhaltlich sah das DAV-Angebot von Mitte September eine Abkehr von prozentualen Abschlägen auf aktuelle Listenpreise vor. Stattdessen sollte es prozentuale Abschläge auf feste Milligramm-Preise für insgesamt elf unterschiedliche Zytostatika geben, die angeblich Einsparungen von 150 Mio. Euro pro Jahr für die GKV umfassen. Tatsächlich sind damit jedoch nur Einsparungen von 109 Mio. Euro pro Jahr (zzgl. Umsatzsteuer) möglich, wie sich aus aktuellen Daten ergibt. Strukturell sind feste Milligramm-Preise für die gesetzliche Krankenversicherung perspektivisch nachteilig, weil Preissenkungen, die sich im Laufe der Zeit aus dem Wettbewerb der Anbieter ergeben, nicht mehr zum Tragen kommen. Aus Sicht des GKV-Spitzenverbandes müsste man nun über weitere Einsparoptionen verhandeln.

Unter den beschriebenen Bedingungen konnte der GKV-Spitzenverband den unterbreiteten Änderungsantrag des DAV in seiner aktuellen Form nicht unterzeichnen. Zugleich steht er nach wie vor für Verhandlungen zur Verfügung, wie er dem DAV mit einem Schreiben vom 5. Oktober 2016 mitgeteilt hat.

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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