Bundesminister Hermann Gröhe: Wiederbelebung ist einfacher als viele denken. Jeder von uns kann zum Lebensretter werden.

Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe und Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA), besuchten heute die Gesamtschule Hennef Meiersheide, um mit 180 Schülerinnen und Schülern Wiederbelebungsmaßnahmen zu üben. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Wenn es zu einem Herz-Kreislauf-Stillstand kommt, zählt jede Sekunde. Doch viele trauen sich nicht, sofort mit einer Herzdruckmassage zu beginnen. Daher ist es so wichtig, schon unseren Kindern auf den Weg zu geben: Wiederbelebung ist einfacher als viele denken. Und das gilt unabhängig vom Alter. Wichtig ist, überhaupt zu handeln. Deshalb sprechen wir mit dem ‚Nationalen Aktionsbündnis Wiederbelebung‘ und unserer gemeinsamen Informationskampagne auch gezielt junge Menschen an. Es ist toll zu sehen, mit welcher Begeisterung die Schülerinnen und Schüler hier in Hennef bei der Sache sind und zeigen: Jeder von uns kann zum Lebensretter werden.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA: „Vor wenigen Wochen  hat ein Neunjähriger in Hessen seinen zweijährigen Bruder nach einem Badeunfall erfolgreich reanimiert. Per Herzdruckmassage wiederzubeleben ist in der Tat kinderleicht und hoch wirksam. Würde nach jedem Herz-Kreislauf-Stillstand sofort mit der Herzdruckmassage begonnen, könnten jedes Jahr mehr als 10.000 Leben in Deutschland gerettet werden. Deshalb will die BZgA mit ihrer Informationskampagne dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger die notwendigen Maßnahmen zur Wiederbelebung kennen und sie im Ernstfall auch anwenden. Man kann bei der Laienreanimation nichts falsch machen, außer nicht zu helfen.“ Die Gesamtschule Hennef Meiersheide setzt sich dafür ein, ihre Schülerinnen und Schüler sowie das Kollegium regelmäßig in der Laienreanimation zu schulen. Unterstützt wird sie dabei von Prof. Dr. Bernd Böttiger, Vorsitzender des Deutschen Rates für Wiederbelebung und Direktor der Klinik für Anästhesiologie und Operative Intensivmedizin der Uniklinik Köln. Auch der Bürgermeister der Stadt Hennef Klaus Pipke und Gerald Asamoah, ehemaliger Nationalspieler und Vorstand der Gerald Asamoah Stiftung für Herzkranke Kinder, nahmen an der Veranstaltung teil. In Kooperation mit der BZgA und unter der Schirmherrschaft von Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe setzt sich das „Nationale Aktionsbündnis Wiederbelebung“ (NAWIB) dafür ein, das Wissen über Laienreanimation in Deutschland zu erhöhen und zu zeigen: Wiederbelebung ist ganz einfach, jeder kann Leben retten. Im Ernstfall genügen wenige Schritte: Prüfen. Rufen. Drücken. Mit bundesweiten Aktionen und einer Informationskampagne soll auf diese Botschaft aufmerksam gemacht werden. Hinter dem Bündnis stehen zahlreiche Fachgesellschaften und Hilfsorganisationen, die sich für die Stärkung der Laienreanimation einsetzen. Die Gründungsmitglieder sind: – Arbeiter-Samariter-Bund Deutschland e.V. – Berufsverband Deutscher Anästhesisten e.V. – Bundesverband der Ärztlichen Leiter Rettungsdienst Deutschland e.V. – Deutsche Gesellschaft für Anästhesiologie und Intensivmedizin e.V. – Deutsche Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e.V. – Deutsche Herzstiftung e.V. – Deutsche Interdisziplinäre Vereinigung für Intensiv- und Notfallmedizin e.V. – Deutsche Lebens-Rettungs-Gesellschaft e.V. – Deutscher Rat für Wiederbelebung e.V. – Deutsches Rotes Kreuz e.V. – Johanniter-Unfall-Hilfe e.V. – Malteser Hilfsdienst e.V. – Stiftung Deutsche Anästhesiologie e.V. Informationsblatt mit Zahlen und Fakten zur Laienreanimation: http://www.bzga.de/presse/daten-und-fakten/wiederbelebung Weitere Informationen finden Sie unter http://www.wiederbelebung.de Gemeinsame Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit und der Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung

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Bewährtes Modell geht in die nächsten Runden: Arzneimittel-Tranche XVII gestartet / Tranche XVIII ausgeschrieben

Zum 1. Oktober sind neue AOK-Arzneimittelrabattverträge in Kraft getreten. Die Verträge der Tranche XVII ersetzen die Kontrakte der Ende September auslaufenden Tranche XIII. Die Versorgungsverträge für 54 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen laufen bis zum 30. September 2018. „Den Zuschlag erhielten 34 Pharmaunternehmen und Bietergemeinschaften“, sagte der Vorstandschef der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer für die bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge, Dr. Christopher Hermann. Das AOK-Umsatzvolumen für die betreffenden Arzneimittel liegt bei 1,1 Milliarden Euro pro Jahr (Apothekenverkaufspreis). Hermann äußerte sich zum Vertragsstart zufrieden darüber, dass Union und SPD die erfolgreichen Arzneimittelrabattverträge im für 2017 geplanten Arzneimittelmarktgesetz nicht zur Disposition stellen: „Auch die Politik weiß, dass auf die Arzneimittelrabattverträge Verlass ist. Sie haben die gesetzlichen Krankenkassen nach den aktuellen Zahlen des Bundesgesundheitsministeriums allein von Januar bis Ende Juni 2016 um mehr als 1,8 Milliarden Euro entlastet. Das sind nochmals fast zehn Prozent mehr als im ersten Halbjahr 2015. Diese Summe geht 1:1 an die Versichertengemeinschaft.“ Die im Gesetzentwurf vorgesehenen gesetzlichen Vorbereitungsfristen für die Pharmaunternehmen seien ein gangbarer Weg. „Im Interesse unserer Versicherten räumen wir unseren Vertragspartnern ohnehin schon eine entsprechend lange Rüstzeit ein“, so der Vorstandschef. Die AOK-Gemeinschaft setzt deshalb ihren klaren Kurs fort: Aktuell hat die AOK Baden-Württemberg die Ausschreibung für die nächste Tranche XVIII auf den Weg gebracht. Diese umfasst 109 Wirkstoffe und Wirkstoffkombinationen. Dabei geht es im Wesentlichen um Anschlussverträge für die Ende Mai 2017 auslaufenden Kontrakte der Tranche XIV mit besonders umsatzstarken Präparaten wie Omeprazol (Magensäurehemmer), Simvastatin (Cholesterinsenker) oder Ibuprofen (Schmerzmittel). Erstmals ausgeschrieben werden zudem etwa das Antibiotikum Linezolid oder das Osteoporosemittel Paricalcitol. Das jährliche AOK-Umsatzvolumen (Apothekenverkaufspreis) für die ausgeschriebenen Arzneimittel liegt bei rund 1,8 Milliarden Euro. Die Angebotsfrist endet am 31. Oktober 2016. Die Verträge sollen vom 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2019 laufen. Die zum 1. Oktober 2016 gestartete Tranche AOK XVII im Überblick: Laufzeit: 1. Oktober 2016 bis 30. September 2018 54 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 55 Fachlosen 4 Wirkstoffe werden im Mehrpartnermodell vergeben 34 erfolgreiche Pharmaunternehmen/ Bietergemeinschaften AOK-Umsatzvolumen pro Jahr: 1,1 Milliarden Euro Die Ausschreibung der Tranche AOK XVIII im Überblick: Laufzeit: 1. Juni 2017 bis 31. Mai 2019 109 Wirkstoffe/Wirkstoffkombinationen in 111 Fachlosen 16 Wirkstoffe werden im Mehrpartnermodell vergeben AOK-Umsatzvolumen pro Jahr: 1,8 Milliarden Euro Ende der Angebotsfrist: 31. Oktober 2016 Pressemitteilung des AOK Bundesverbandes

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DKG zu den Aussagen des GKV-Spitzenverbandes: Kassen liegen falsch

Zu den Behauptungen des GKV-Spitzenverbandes erklärt der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum: „Die Aussage des GKV-Spitzenverbandes, die Krankenhäuser würden im kommenden Jahr 700 Millionen Euro mehr bekommen als die Kostensteigerungen ausmachen, ist falsch. Die Kosten im nächsten Jahr sind von seit Jahren anhaltenden Personalkostensteigerungen geprägt, deren Dynamik weder von der Grundlohnrate noch von dem Orientierungswert – beides vergangenheitsbezogene Werte – erfasst wird. Der GKV-Spitzenverband will offensichtlich den Krankenhäusern für das nächste Jahr eine Preiszuwachsbegrenzung von 1,54 Prozent zumuten und damit weiter an der Rationalisierungsschraube zu Lasten des Personals drehen. Mit dieser Größenordnung können keinesfalls die Tarifabschlüsse und die Personalkostensteigerung der Krankenhäuser im nächsten Jahr aufgefangen werden. Falsch ist zudem, aus der Differenz zwischen der Grundlohnrate und dem Orientierungswert einen ?Überzahlungsbetrag? abzuleiten. Der Orientierungswert befindet sich nach wie vor in einer methodischen Findungsphase. Das machen die gesetzlichen Nachkorrekturen im Rahmen der Krankenhausreform, die noch längst nicht vom statistischen Bundesamt umgesetzt sind, deutlich. Willkürlich gegriffen ist auch die Behauptung, die Krankenhausleistungen würden wieder zu Rekordausgaben bei den Krankenkassen führen. Fakt ist, im laufenden Jahr steigen die Krankenhausausgaben mit 2,4 Prozent unterdurchschnittlich. Fakt ist zudem, dass alle Schätzungen der Kassen für die Krankenhausausgaben immer bewusst zu hoch angesetzt werden. Tatsache ist dagegen, dass die Verwaltungsausgaben der Krankenkassen überdurchschnittlich steigen, um die Pensionslasten der Kassenmitarbeiter zu bedienen. Unredlich ist vor diesem Hintergrund, den Mitarbeiten der Krankenhäuser nicht einmal die jährliche Gehaltsanpassung zugestehen zu wollen.“ Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.

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GKV-Spitzenverband: Kliniken erhalten 2017 mehr Geld als nötig

Die Überweisungen der Krankenkassen an die Kliniken werden im kommenden Jahr rund 700 Millionen Euro über deren Kostensteigerungen liegen. Das Statistische Bundesamt veröffentlichte heute die Daten zur Kostenentwicklung. Ursächlich für die Überzahlung ist eine besondere gesetzliche Regelung, die bereits in den letzten Jahren zu unbegründeten Zusatzzahlungen aus den Portemonnaies der Beitragszahler geführt hat. „Wir erwarten, dass die Kliniken nicht länger auf Kosten des Personals sparen, sondern endlich genügend Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter einstellen. Schließlich werden die Personalkosten inklusive der Tarifabschlüsse voll und ganz durch die Krankenkassen getragen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. „Die von den Krankenhausverbänden beklagte Tarifschere ist ein Märchen, das den Fakten nicht standhält“, so v. Stackelberg weiter. „Die Meistbegünstigungsklausel spült sogar zusätzliches Geld in die Kassen der Krankenhäuser. Selbstverständlich finanzieren die gesetzlichen Krankenkassen die allgemeinen Kostensteigerungen der Kliniken, doch die sogenannte Meistbegünstigungsklausel muss dringend korrigiert werden.“ Anders als Krankenhausvertreter behaupten, werden Steigerungen bei den Betriebskosten nicht nur vollumfänglich durch die Kassen finanziert, sie werden seit Jahren überbezahlt. Verantwortlich dafür ist ein falscher gesetzlich vorgeschriebener Mechanismus für die Preisfestsetzung. Meistbegünstigungsklausel zulasten der Beitragszahler Wie in jedem September hat das statistische Bundesamt heute den sogenannten Orientierungswert veröffentlicht, der die reale Kostenentwicklung im Krankenhaus abbildet. Da die Ausgaben für Personal als größter Punkt der Betriebskosten darin enthalten sind, deckt der Orientierungswert auch sämtliche Tarifsteigerungen ab. Das Problem ist eine Sonderregelung: Liegt der Orientierungswert unter der Grundlohnrate (Veränderungsrate der beitragspflichtigen Einnahmen aller Mitglieder der gesetzlichen Krankenversicherung), erhalten die Krankenhäuser automatisch den höheren Wert entsprechend der Grundlohnrate – auch wenn es dafür weder sachliche noch fachliche Argumente gibt. Diese sogenannte Meistbegünstigungsklausel geht einseitig zulasten der Beitragszahler. Relevant für 2017 ist der heute vom Statistischen Bundesamt veröffentlichte Orientierungswert in Höhe von 1,54 Prozent. Der Wert setzt sich zusammen aus einer Lohnsteigerung von 2,39 Prozent und einer Sachkostensteigerung von 0,19 Prozent. Die Grundlohnrate lag dagegen fast einen Prozentpunkt höher bei 2,5 Prozent. Da statt des tatsächlichen Preisanstiegs die höhere Grundlohnrate greift, erhalten die Krankenhäuser im Jahr 2017 ca. 700 Mio Euro mehr als sie für den Ausgleich der höheren Kosten aufgrund der Preisentwicklung inkl. der Tarifsteigerungen benötigen. Im kommenden Jahr rund 4 % Ausgabensteigerungen Das Jahr 2017 wird abermals ein Rekordausgabenjahr für die GKV im Krankenhausbereich. Zusätzlich zu den 700 Millionen über die Meistbegünstigungsklausel bekommen die Krankenhäuser Geld für die zusätzlichen Leistungen – auch wenn diese durch zum Teil medizinisch zweifelhafte Mengenentwicklungen entstehen. Darüber hinaus fließen den Kliniken Sondermittel über das Pflege- und Hygieneprogramm zu. Bereits in den beiden Vorjahren hat der Mechanismus der Meistbegünstigungsklausel den Krankenhäusern unberechtigte Mehreinnahmen in einer Größenordnung von rund einer Milliarde Euro beschert (2014: 500 Mio.; 2015: 700 Mio. 2016: 1 Mrd. Euro). Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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Einigung: Arznei- und Heilmittelrahmenvorgaben für 2017 vereinbart

Die Verhandlungen über die Rahmenvorgaben Arzneimittel und Heilmittel für das Jahr 2017 sind vergleichsweise schnell zu Ende gegangen. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der Spitzenverband der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) rechnen mit einer Steigerung des Ausgabenvolumens für Arzneimittel in Höhe von 3,3 Prozent. Das entspricht etwas mehr als einer Milliarde Euro. Diese Summe ist jedoch keine abschließend definierte Größe. Einzelkomponenten wie Alter und Anzahl der Versicherten verhandeln die Kassenärztlichen Vereinigungen (KVen) und die Krankenkassen auf regionaler Ebene. „Wir haben wieder einmal gezeigt, dass die gemeinsame Selbstverwaltung funktioniert. Ich bin froh, dass wir einvernehmlich gute Ergebnisse erzielen konnten, die die Arbeit der niedergelassenen Kolleginnen und Kollegen positiv beeinflussen werden“, betonte Dipl.-Med. Regina Feldmann, stellvertretende Vorstandsvorsitzende der KBV. „Die gemeinsam vereinbarten Leitsubstanzen sowie Zielfelder für verordnungsstarke Anwendungsgebiete stellen eine gute Orientierungshilfe für niedergelassene Ärzte dar. Auf dieser Basis können Ärzte ihrem gesetzlichen Auftrag nachkommen, Arzneimittel nach medizinischen wie auch wirtschaftlichen Kriterien zu verordnen“, so Johann-Magnus v. Stackelberg, stellvertretender Vorstandsvorsitzender des GKV-Spitzenverbandes. Im Bereich der Heilmittel gehen KBV und GKV-Spitzenverband im kommenden Jahr von einer deutlichen Erhöhung der Ausgaben aus. Daher wurde hier eine Steigerung der auf Bundesebene zu bewertenden Anpassungsfaktoren in Höhe von 4,9 Prozent (ca. 280 Millionen Euro) vereinbart. Ein Teil des Mehrbetrages ist auf eine höhere Versorgungsintensität zurückzuführen, die mit den neuen Regelungen zu den besonderen Verordnungsbedarfen und dem langfristigen Heilmittelbedarf verbunden ist. Wie im Arzneimittelbereich gilt auch hier, dass zusätzliche Faktoren regional zwischen den KVen und den Krankenkassen verhandelt werden. Rückwirkend für 2016 wurde eine Steigerung der Anpassungsfaktoren in Höhe von 1,5 Prozent vereinbart. Gemeinsame Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes und der Kassenärztlichen Bundesvereinigung

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Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Medikationsplan sorgt für mehr Therapiesicherheit“

Ab 1. Oktober 2016, haben gesetzlich versicherte Patientinnen und Patienten, die gleichzeitig dauerhaft mindestens drei verordnete Arzneimittel anwenden, einen Anspruch auf Erstellung und Aushändigung eines Medikationsplans in Papierform durch ihre Ärztin oder ihren Arzt. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Mit dem Medikationsplan sorgen wir für mehr Therapiesicherheit bei der Einnahme von Arzneimitteln. Gerade für ältere, chronisch und mehrfach erkrankte Menschen ist das eine große Hilfe. Patientinnen und Patienten können auf einen Blick sehen, wann sie welches Arzneimittel in welcher Menge einnehmen sollen. Und der Arzt oder Apotheker weiß sofort, welche Arzneimittel der Versicherte gerade anwendet. Dadurch können Einnahmefehler oder gefährliche Wechselwirkungen vermieden werden. Der Medikationsplan ist ein wichtiger Baustein, um den sicheren Umgang mit Arzneimitteln weiter zu verbessern.“ Im Medikationsplan werden alle Arzneimittel, die Patientinnen und Patienten anwenden, mit Dosierungs- und Einnahmehinweisen übersichtlich und verständlich dokumentiert. Ärztinnen und Ärzte müssen Versicherte über ihren Anspruch informieren und einen Medikationsplan ausstellen. Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans sollen durch den Arzt erfolgen, der den Patienten schwerpunktmäßig betreut und die medizinisch notwendigen Therapie- und Diagnostikmaßnahmen koordiniert. Dies sind in der Regel die Hausärztinnen und Hausärzte.Patienten, die keinen Hausarzt haben und deren ärztliche Betreuung durch einen Facharzt erfolgt, haben einen Anspruch auf Erstellung und Aktualisierung des Medikationsplans durch diesen Facharzt. Apothekerinnen und Apotheker sind von Anfang an miteinbezogen und verpflichtet, den Plan auf Wunsch des Patienten zu aktualisieren, wenn sich die Medikation ändert. Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und der GKV-Spitzenverband hatten den Auftrag, das Nähere zu den Anspruchsvoraussetzungen festzulegen. Ab 2018 soll der Medikationsplan zusätzlich zum Papierausdruck auch auf der elektronischen Gesundheitskarte gespeichert werden. Grundlage für die Einführung des bundesweit einheitlichen Medikationsplans ist das E-Health-Gesetz, das zum Ende letzten Jahres in Kraft getreten ist. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesgesundheitsministerium.de und www.kbv.de/html/medikationsplan.php

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