Manifesto on small airway involvement and management in asthma and chronic obstructive pulmonary disease: an Interasma (Global Asthma Association – GAA) and World Allergy Organization (WAO) document endorsed by Allergic Rhinitis and its Impact on Asthma (ARIA) and Global Allergy and Asthma European Network (GA2LEN)

Evidence that enables us to identify, assess, and access the small airways in asthma and chronic obstructive pulmonary disease (COPD) has led INTERASMA (Global Asthma Association) and WAO to take a position on… … lesen Sie weiter! Quelle: : http://waojournal.biomedcentral.com/articles/10.1186/s40413-016-0123-2

Podcast – Folge 053

Der Zöliakie Austausch Podcast diesmal mit folgenden Thema: Interview mit Nicole Fütterer über ihren glutenfreien Weihnachtsmarkt Glutenfreie Weihnachtsprodukte in Discountern und Supermärkten Glutenfreies Weihnachtsgebäck selber machen: 75 Weihnachtsrezepte von Trudel Marquardt Tanja Gruber hat auch glutenfreie Weihnachtsrezepte Auch bei Kerstin

EuGH-Urteil zu Arzneimittelpreisen höhlt Solidarprinzip der GKV aus

Der Europäische Gerichtshof (EuGH) hat am 19. Oktober entschieden, dass ausländische Versandapotheken die gesetzlich festgelegten Arzneimittelpreise für rezeptpflichtige Arzneimittel unterlaufen und Patienten mit Boni locken dürfen. „Das zerstört das Solidarprinzip der Gesetzlichen Krankenkassen (GKV). Um Schaden von der GKV und letztlich der Gesellschaft abzuwenden, müssen wir das verhindern“, sagt Dr. Andreas Kiefer, Präsident der Bundesapothekerkammer. „Wir kämpfen dafür, dass die einheitlichen Preise für rezeptpflichtige Arzneimittel erhalten bleiben.“ Nach dem Urteil des EuGH ist folgendes Szenario nicht zu verhindern: Wenn ein zuzahlungsbefreiter Patient bei einer ausländischen Versandapotheke ein Rezept einreicht, muss er keine Zuzahlung leisten und erhält einen Bonus. Dieser Patient würde also nicht nur nichts für ein Medikament bezahlen, sondern zusätzlich einen geldwerten Vorteil erhalten. Kiefer: „Damit würden zuzahlungsbefreite Patienten nicht nur komplett auf Kosten der Solidargemeinschaft versorgt – sondern sie könnten durch das Einlösen eines Kassenrezepts auch noch Geld verdienen. Das wäre eine Perversion des Systems, das dafür sorgt, dass jeder Kranke unabhängig von seinem Einkommen die notwendigen Arzneimittel aus der Apotheke seiner Wahl erhält.“ Zum Hintergrund: Die Kosten für Arzneimittel werden nach dem Sachleistungsprinzip von der GKV erstattet. Versicherte bezahlen in der Regel nur eine Zuzahlung in Höhe von 10 % des Arzneimittelpreises – maximal 10 Euro. Die Zuzahlung wird von Apotheken eingezogen und in voller Höhe an die GKV abgeführt. Es gibt bundesweit rund 6,7 Mio. gesetzlich Versicherte, die durch ihre jeweilige Krankenkasse von der Zuzahlung befreit sind. Kiefer: „Es ist richtig, dass chronisch Erkrankte von der Zuzahlung befreit werden können. Das schützt den Einzelnen vor Überforderung.“ Pressemitteilung der ABDA – Bundesvereinigung Deutscher Apothekerverbände e.V.

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Was wird sich ab 2017 für Pflegepersonen ändern? Die KNAPPSCHAFT gibt Antworten!

Pflegeberater Markus Siegmann von der Kranken- und Pflegekasse KNAPPSCHAFT erklärt die wesentlichen Änderungen, die das neue Gesetz mit sich bringt: Ab dem 1. Januar 2017 ändern sich auch die Regelungen zur Rentenversicherung der Pflegepersonen. Wann werden zukünftig Beiträge zur Rentenversicherung gezahlt? „Bisher war es so, dass die KNAPPSCHAFT für ehrenamtliche Pflegepersonen Beiträge zur Rentenversicherung dann gezahlt hat, wenn die Pflege für eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mindestens 14 Stunden in der Woche umfasst hat. Zukünftig werden mehr pflegende Menschen rentenversicherungspflichtig als bisher. Ganz kon­kret werden ab dem 1. Januar 2017 Rentenversicherungsbeiträge für ehrenamtliche Pflegepersonen gezahlt, wenn sie ·        eine oder mehrere pflegebedürftige Personen mit dem Pflegegrad 2 bis 5 ·        in häuslicher Umgebung ·        mindestens 10 Stunden ·        verteilt auf mindestens zwei Tage in der Woche pflegen. Die Pflegeperson darf daneben weiterhin nicht mehr als 30 Stunden wöchentlich erwerbstätig sein.“ Ab dem 1. Januar 2017 werden Pflegepersonen auch in der Arbeitslosenversicherung versichert. Welche Voraussetzungen müssen dafür erfüllt sein? „War die Pflegeperson unmittelbar vor Beginn der Pflegetätigkeit arbeitslosenversichert oder hat sie zuvor Leistungen der Agentur für Arbeit (z.B. Arbeitslosengeld) erhalten, wird sie arbeitslosenversicherungspflichtig. Hier gibt es allerdings auch Ausnahmen, da sollte man bei der eigenen Krankenkasse nachfragen.“ Sollten Sie noch Fragen haben: Rund um das Thema Pflegereform stellt die KNAPPSCHAFT unter www.knappschaft.de/pflegereform2017 alle wichtigen Informationen zur Verfügung. Pressemitteilung der Knappschaft-Bahn-See

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Informieren, entscheiden, ausfüllen – Neue Informationskampagne zum Thema Organ- und Gewebespende

Das Thema Organ- und Gewebespende wird in Deutschland überwiegend positiv bewertet. 81 Prozent der Bevölkerung stehen dem Thema aufgeschlossen gegenüber. Doch nur rund ein Drittel der Bürgerinnen und Bürger besitzt einen Organspendeausweis. Deshalb starten das Bundesministerium für Gesundheit (BMG) und die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung (BZgA) eine neue Informationskampagne. Anlässlich des Auftakts der neuen Kampagne erklärt Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Immer noch warten in Deutschland über 10.000 Menschen auf ein Spenderorgan. Jeder von uns kann sehr schnell selbst betroffen sein. Daher ist es so wichtig, dass sich noch mehr Menschen mit dem Thema Organspende befassen, die Informationsangebote wahrnehmen und in ihren Familien und im Freundeskreis darüber sprechen. Am besten ist es, eine persönliche Entscheidung in einem Organspendeausweis festzuhalten. Das schafft nicht nur im Ernstfall Klarheit und Sicherheit – vor allem für die eigenen Angehörigen. Es hilft auch, das Geschenk des Lebens weiterzugeben, wenn es darauf ankommt.“ Die Botschaft der neuen Informationskampagne lautet: Der Organspendeausweis gehört zum alltäglichen Leben dazu wie ein ganz normales Kleidungsstück. Ihn zu tragen und damit schriftlich festzuhalten, ob man einer Organ- und Gewebespende zustimmt oder nicht, sollte eine Selbstverständlichkeit sein. Auf den neuen Plakaten und Anzeigen sind daher alltägliche Kleidungsstücke zu sehen: Ein Hemd, ein Kleid, eine Hose. Auf den zweiten Blick erkennt man, dass die Kleidung nicht aus Stoff besteht, sondern aus dem Organspendeausweis gefaltet ist. Begleitet werden die Bildmotive von dem Slogan „Egal wie Sie ihn tragen, Hauptsache, Sie haben ihn. Den Organspendeausweis. Informieren, entscheiden, ausfüllen.“ Dr. Heidrun Thaiss, Leiterin der BZgA betont: „Nach wie vor wissen viele Menschen nicht, dass man im Organspendeausweis mehrere Optionen dokumentieren kann. So ist es möglich, sich nicht nur generell für eine Organ- und Gewebespende auszusprechen, man kann eine Entnahme auch auf bestimmte Organe oder Gewebe beschränken oder sich gegen eine Spende entschließen. Wie auch immer die eigene Entscheidung ausfällt, wichtig ist, diese zu dokumentieren, am besten in einem Organspendeausweis.“ Mit den Motiven wird der Schwerpunkt auf die selbstverständliche Auseinandersetzung mit dem Thema Organspende und die Entscheidungsfreiheit jedes Einzelnen gesetzt. Flankiert wird die Plakat- und Anzeigenschaltung von einem breiten Informationsangebot auf www.organspende-info.de. Die Bundeszentrale für gesundheitliche Aufklärung führt regelmäßig Repräsentativbefragungen zur Organ- und Gewebespende durch. Diese belegen, dass Menschen eher bereit sind, eine persönliche Entscheidung zur Organ- und Gewebespende zu treffen, je besser sie über das Thema informiert sind. Deshalb dient die Kampagne dazu, dem Informationsbedarf in der Bevölkerung gerecht zu werden und die breite Öffentlichkeit stärker für das Thema zu sensibilisieren.   Weitere Informationen zur Organ- und Gewebespende unterwww.organspende-info.de Zentrale Ergebnisse der Repräsentativerhebung 2016 der BZgA zu „Wissen, Einstellung und Verhalten zur Organspende“ unterwww.bzga.de/presse/daten-und-fakten Die neuen Kampagnenmotive können unterwww.bzga.de/presse/pressemotive/organspende heruntergeladen werden.

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Gröhe: Durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung bleibt 2017 mit 1,1 Prozent stabil

Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) für das Jahr 2017 wird heute im Bundesanzeiger veröffentlicht. Aus der Differenz der vom Schätzerkreis prognostizierten Einnahmen und Ausgaben der GKV im kommenden Jahr (rund 14,4 Milliarden Euro ohne Berücksichtigung von Finanzreserven) ergibt sich ein durchschnittlicher Zusatzbeitragssatz in Höhe von 1,1 Prozent. Dieser Wert bleibt damit gegenüber dem für das Jahr 2016 bekannt gegebenen durchschnittlichen Zusatzbeitragssatz stabil. Bundesgesundheitsminister Hermann Gröhe: „Der stabile durchschnittliche Zusatzbeitrag macht deutlich, dass die Gesetzliche Krankenversicherung finanziell auf einem sicheren Fundament steht. Notwendige Leistungs- und Qualitätsverbesserungen wurden mit Augenmaß eingeführt. Zudem tragen Strukturverbesserungen, wie etwa bei den Krankenhäusern und durch das Präventionsgesetz, zur nachhaltigen Finanzierbarkeit unseres Gesundheitswesens bei. Der stabile Zusatzbeitrag zeigt, dass der Alarmismus, mit dem noch vor kurzem deutliche Anstiege des Zusatzbeitrags im Jahr 2017 an die Wand gemalt wurden, völlig unangemessen war. Solche Panikmache, die die Mitglieder der Gesetzlichen Krankenversicherung verunsichert, sollte künftig unterbleiben.“ Wie hoch der individuelle Zusatzbeitragssatz einer Krankenkasse für ihre Mitglieder tatsächlich ausfällt, legt die jeweilige Krankenkasse selbst fest. Er richtet sich unter anderem danach, wie wirtschaftlich eine Krankenkasse arbeitet, über welche Finanzreserven sie verfügt und welche weiteren Leistungen sie anbietet. Die derzeit 117 Krankenkassen verfügten zur Jahresmitte 2016 über Finanzreserven von insgesamt ca. 15,1 Mrd. Euro, die sich im weiteren Jahresverlauf 2016 noch deutlich erhöhen werden. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz wurde nach Auswertung der Prognose des Schätzerkreises zur Einnahmen- und Ausgabenentwicklung der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) errechnet. Für das Jahr 2017 geht der Schätzerkreis insgesamt von Einnahmen in Höhe von 214,75 Milliarden Euro aus. Dem werden die voraussichtlichen Ausgaben der Krankenkassen von 229,14 Milliarden Euro gegenübergestellt. Die Finanzreserven der Krankenkassen in Höhe von derzeit gut 15 Milliarden Euro fließen in diese Rechnung nicht ein und stehen damit zum Teil für Spielräume bei der Festlegung ihres kassenindividuellen Zusatzbeitragssatzes zur Verfügung. Der durchschnittliche Zusatzbeitragssatz ist ein wichtiger Gradmesser für die Haushaltsplanungen und individuellen Beitragssatzentscheidungen der Krankenkassen, die in den nächsten Wochen anstehen. Zugleich trägt er zur Transparenz für die Mitglieder der GKV bei:Erhöht eine Krankenkasse ihren kassenindividuellen Zusatzbeitrag, haben die Mitglieder ein Sonderkündigungsrecht und können in eine andere Krankenkasse wechseln. Eine Übersicht über die jeweils aktuelle Höhe der kassenindividuellen Zusatzbeiträge ist auf der Seite des GKV-Spitzenverbands abrufbar. Weitere Informationen finden Sie unter www.bundesversicherungsamt.de und www.bundesgesundheitsministerium.de Pressemitteilung des Bundesministeriums für Gesundheit

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Ärztemonitor 2016: Zufriedene Ärzte und Therapeuten im Rheinland

Die niedergelassenen Ärzte und Psychotherapeuten im Rheinland üben ihren Beruf sehr gerne aus. Dies ist eines der Ergebnisse des diesjährigen Ärztemonitors, einer Umfrage der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV) und des NAV-Virchow-Bundes, an der Mitte 2016 rund 700 Ärzte und Psychotherapeuten aus Nordrhein teilnahmen. Bundesweit befragte das Institut für angewandte Sozialwissenschaft (infas) rund 11.000 niedergelassene Ärzte und Psychotherapeuten zu Themen rund um die Praxis. 95 Prozent der Befragten aus Nordrhein stimmen der Aussage „Meine Arbeit macht mir Spaß“ zu. Bei einer durchschnittlichen Wochenarbeitszeit von knapp 50 Stunden und rund 40 versorgten Patienten am Tag bewerten nahezu alle Mediziner und Therapeuten (99 Prozent) ihre Arbeit als nützlich und sinnvoll; 87 Prozent würden ihren Beruf erneut ergreifen. „Das ist ein erfreuliches Stimmungsbild, das Ergebnisse früherer Umfragen bestätigt. Es zeigt, dass die Zufriedenheit mit dem Beruf an sich kaum Schwankungen unterworfen ist, obwohl die Aufgaben der niedergelassenen Ärzte und Therapeuten immer komplexer werden und die Anforderungen steigen“, sagt Dr. med. Peter Potthoff, Vorsitzender der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Nordrhein. „Als KV wollen wir dauerhaft zur Zufriedenheit der Ärzte und Therapeuten beitragen, indem wir ihnen das Leben und Arbeiten in der Praxis erleichtern.“ Nachwuchsmangel bereitet Sorgen Trotz aller Zufriedenheit plagen die Niedergelassenen im Rheinland auch Sorgen. Mehr als die Hälfte der Ärzte und Therapeuten (63 Prozent) bewertet die Aussicht, perspektivisch Nachfolger für ihre Praxen zu finden, als schwierig bis sehr schwierig. Insbesondere Hausärzte nehmen die angespannte Nachwuchssituation als belastend wahr und rechnen für eine erfolgreiche Praxisweitergabe mit einem Zeitraum von mindestens zwei Jahren. Befragt zu ihrer wirtschaftlichen Situation, sehen insbesondere psychotherapeutische und fachärztliche Praxisinhaber Verbesserungsbedarf. Servicestelle: Terminangebot größer als Nachfrage Ein weiteres Ergebnis des Ärztemonitors betrifft die Anfang 2016 von den Kassenärztlichen Vereinigungen eingerichteten Termin-Servicestellen, die Patienten in medizinisch dringlichen Fällen Facharzttermine binnen vier Wochen vermitteln sollen. Fast jeder zweite Facharzt im Rheinland (44 Prozent) gab an, der Termin-Servicestelle freie Kapazitäten zur Vermittlung gemeldet zu haben (Bundesdurchschnitt: 38 Prozent). Auch die Zahl der übermittelten freien Facharzttermine liegt im Rheinland mit 7,4 über dem Bundesschnitt von 4,8. Dabei ist das Angebot an Terminen insgesamt größer als die Nachfrage: 56 Prozent der Fachärzte beantwortet die Frage, ob alle der von ihnen gemeldeten Termine wahrgenommen wurden, mit „Nein“. „Diese Aussage deckt sich mit den Erfahrungen, die wir in den zurückliegenden Monaten beim Betrieb der Termin-Servicestelle in Nordrhein gemacht haben“, sagt Bernhard Brautmeier, stellvertretender Vorsitzender der KV Nordrhein. Über zehn Prozent der vermittelten Termine werden von den Patienten nicht wahrgenommen. „Dies ist für uns ein Hinweis darauf, dass die Terminsituation bei Fachärzten offenbar weniger problematisch ist als teilweise öffentlich dargestellt.“ Pressemitteilung der Kassenärztlichen Vereinigung Nordrhein

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