Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme – AOK Baden-Württemberg fordert Einführung einer Meldepflicht für Arzneimittellagerbestände

„Wir brauchen eine offene Diskussion um eine transparentere Arzneimittelversorgung“, sagt Dr. Christopher Hermann, Vorstandsvorsitzender der AOK Baden-Württemberg und Verhandlungsführer der bundesweiten AOK-Arzneimittelrabattverträge. „Dass Teile der Pharmalobby immer wieder Vorurteile gegen Rabattverträge und damit gegen Wettbewerb schüren und sie zur Ursache von Lieferengpässen erklären, ist Heuchelei.“ Schließlich sind gerade diese Verträge das einzige Instrument, Lieferausfälle unter Sanktion zu stellen. Durch die Verträge werden die gesetzlichen Krankenkassen zu Gunsten der Versicherten derzeit jährlich um 3,2 Milliarden Euro entlastet. Der in letzter Zeit wieder mehrfach erhobene Vorwurf, Arzneimittelrabattverträge würden Versorgungsprobleme verursachen, lege eine völlig falsche Fährte, so der Südwest-AOK-Chef weiter: „Lieferprobleme sind keine Versorgungsprobleme. Hier geht es um die Frage, weshalb es überhaupt vorkommt, dass manchmal eine Apotheke ein – rabattiertes oder auch nicht rabattiertes – Arzneimittel nicht unmittelbar beschaffen kann.“ Die AOK Baden-Württemberg sieht einen klaren Optimierungsweg in der Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für den Handel mit Arzneimitteln. Die langjährige Erfahrung mit dem Instrument der Rabattverträge habe gezeigt, dass deren Bedeutung weit über die mit ihnen verbundene Kostenersparnis hinaus gehe, so der AOK-Chef weiter. Zum Umfang der Verträge gehörten auch Lieferkonditionen und Vertragsstrafen, die dann fällig werden, wenn Hersteller ihre Pflichten nicht erfüllten: Liefert ein Rabattvertragspartner weniger von einem Arzneimittel als davon benötigt wird, verstößt er gegen seine Vertragspflichten; er riskiert Schadenersatzleistungen und Vertragsstrafen. „Deshalb sind unsere Rabattverträge der einzige Garant dafür, dass pharmazeutische Unternehmen stets ihr Möglichstes tun, um den deutschen Markt im benötigten Umfang zu beliefern“, erläutert Hermann. Verstoße ein Pharmaunternehmen gegen seine vertraglichen Pflichten, müsse es selbst für sein Versäumnis einstehen. Mit Blick auf die Angriffe gegen Rabattverträge pointiert der Vorstandsvorsitzende der Südwest-AOK: „Dem Angegriffenen auch noch die Schuld zuzuweisen – das schafft nur die Pharmaindustrie!“ Die Warenströme des Arzneimittelmarkts lassen sich derzeit in ihrer ganzen Komplexität nicht durchschauen. Pharmahersteller sind vielfach global agierende Unternehmen, weshalb Wirkstoffe und Medikamente mitunter an weit voneinander entfernten Standorten produziert werden. Zwischen den Herstellern und den einzelnen Apotheken ist der Großhandel angesiedelt, der (mehr oder weniger große) Vorräte einzelner Produkte vorhält. An welcher Stelle der langen Lieferkette sich ein Problem ereignet haben muss, wenn am Ende eine Apotheke ein bestimmtes Medikament nicht bieten kann, ist systematisch überhaupt nicht auszumachen. Lieferausfälle bei nicht vertraglich rabattierten Arzneimitteln können auch durch Apotheken nicht sinnvoll dokumentiert werden, da der Arzt – etwa bei patentgeschützten Arzneimitteln – ein anderes Arzneimittel verordnen muss, das dann abgerechnet wird. Das nicht gelieferte Arzneimittel erscheint gar nicht in den Abrechnungsdaten der Apotheke. „Die AOK Baden-Württemberg spricht sich entschieden für eine transparente Lieferkette und transparente Vorratshaltung aus. Wir empfehlen der Politik dringend die Einführung einer Dokumentations- und Meldepflicht für bestellte und für gelieferte Mengen von Medikamenten auf Hersteller-, Großhandels- und Apothekenebene“, drängt AOK-Chef Hermann. „Online-Versandhäuser informieren ihre Kunden jederzeit, wo sich die Bestellung gerade befindet. Wieso sollte das die Arzneimittelbranche nicht mit ihren lebenswichtigen Produkten schaffen?“ Die AOK Baden-Württemberg sieht eine Lösung in einem softwaregestützten, branchenübergreifenden Warenwirtschaftssystem für Arzneimittel. „Mit klaren gesetzlichen Regeln und der passenden technischen Infrastruktur lässt sich die Verfügbarkeit einer Arzneimittelpackung lückenlos nachvollziehen“, sagt Hermann. „Die Zeiten offenkundig interessengeleiteter Schuldzuweisungen wären dann Vergangenheit.“ Pressemitteilung der AOK Baden-Württemberg

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Alterungsrückstellungen der PKV wirken stabilisierend für das volkswirtschaftliche Wachstum

Die Alterungsrückstellungen der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung haben sich in den letzten zehn Jahren mehr als verdoppelt – von 103,4 Mrd. Euro im Jahr 2005 auf 220,1 Mrd. Euro im Jahr 2015. Seit 2006 liegen die Zuführungen zu den Alterungsrückstellungen regelmäßig bei mindestens 10 Mrd. Euro oder mehr pro Jahr. Nach Berechnungen des Wissenschaftlichen Institutes der PKV (WIP) trug die PKV im Jahr 2015 mit einem Anteil von 5,1 Prozent zum Nettosparvolumen bei. Damit kam jeder 20. Euro, den die deutsche Volkswirtschaft im Jahr 2015 angespart hat, aus Beiträgen von Privatversicherten. Die Bedeutung der Alterungsrückstellungen für die Volkswirtschaft zeigt sich insbesondere dann, wenn das Nettosparvolumen Deutschlands zurückgeht. Dies war in der näheren Vergangenheit in den Jahren 2012 und 2013 sowie im Jahr 2009 im Zuge der Finanzmarktkrise der Fall. Die Alterungsrückstellungen wirken dann antizyklisch und als eine Art automatischer Stabilisator. Dieser Effekt ist nicht zu unterschätzen. Von Vorteil für die Gesamtwirtschaft ist zudem, dass die PKV – um die lebenslangen Leistungszusagen ihrer Versicherten zu finanzieren – vor allem in langfristige Kapitalanlagen investiert. Dies wirkt stabilisierend und steht im Gegensatz zu kurzfristig ausgerichteten Investoren, die ihre Anlagen in Krisenzeiten auflösen und damit Krisenprozesse verstärken können. Die PKV-Alterungsrückstellungen tragen also dazu bei, Investitionen zu ermöglichen und damit Arbeitsplätze und Wachstum zu schaffen. Davon profitieren letztendlich auch die umlagefinanzierten Sozialsysteme durch höhere Einnahmen. Die WIP-Kurzanalyse „Volkswirtschaftliche Wirkungen der Alterungsrückstellungen in der Privaten Kranken- und Pflegeversicherung – Aktualisierte Daten 2016 kann im Internet unter www.wip-pkv.de heruntergeladen werden. Pressemitteilung des WIP – Wissenschaftliches Institut der PKV

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Elektronische Gesundheitskarte geht Online

Die Einführung von Anwendungen auf Basis der elektronischen Gesundheitskarte (eGK) machte vergangene Woche mit Beginn der Pilotphase für das Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) einen entscheidenden Schritt nach vorne.  Unter der Leitung von Strategy&, der Strategieberatung von PwC, nahm das Konsortium bestehend aus den eHealth-Unternehmen CompuGroup Medical Deutschland AG und KoCo Connector AG am 14. November 2016 die dafür nötige Telematikinfrastruktur offiziell in Betrieb, am 18. November 2016 folgte der erste Roll-Out: Zunächst werden 23 niedergelassene Ärzte, Zahnärzte und ein Krankenhaus in Nordrhein-Westfalen, Rheinland-Pfalz und Schleswig-Holstein die neuen Anwendungen zur automatischen Online-Aktualisierung der Versichertenstammdaten auf ihre Praxistauglichkeit testen. Im ersten Schritt ermöglicht der Testbetrieb den automatischen Datenabgleich über die Gesundheitskarte. Leistungserbringer können damit beispielweise online bei der Krankenkasse prüfen, ob die Gesundheitskarte des Patienten gültig ist und Änderungen bei den Kontaktdaten des Karteninhabers werden automatisch aktualisiert. Auf Basis dieser Infrastruktur sollen zukünftig auch Arztbriefe, Patientenakten und Informationen zur Arzneimittelsicherheit elektronisch übermittelt werden. Strategy& hat im Rahmen des Auftrags der gematik (Gesellschaft für Telematikanwendungen der Gesundheitskarte mbH) das Projekt-, Stakeholder- und Vertragsmanagement zur Vernetzung der Leistungserbringer übernommen. Nach erfolgreichem Test sollen im nächsten Schritt rund 500 Praxen digital vernetzt werden, bevor dann der bundesweite Betrieb startet. Damit ist ein wichtiger Schritt für die Weiterentwicklung der eHealth-Strategie getan, deren Primärziel die Erhöhung der Versorgungsqualität durch den sinnvollen Einsatz von eHealth ist. Gleichzeitig besteht weiterer Handlungsbedarf, um die Potentiale der Digitalisierung in vollem Umfang für das Gesundheitswesen nutzen zu können. Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“, ebenso erarbeitet durch Strategy& unter wissenschaftlicher Begleitung von Professor Dr. Wolfgang Greiner, Mitglied des Sachverständigenrats zur Begutachtung der Entwicklung im Gesundheitswesen, wurde erst vor wenigen Tagen durch Bundesminister Hermann Gröhe der Öffentlichkeit vorgestellt und entwirft ein Maßnahmenprogramm, um auf die zunehmende Digitalisierung des Gesundheitswesens wirkungsvoll und zukunftssicher reagieren zu können. Die Einführung der elektronischen Gesundheitskarte, der Telematikinfrastruktur sowie darauf aufbauender eHealth-Anwendungen bildet einen zentralen Baustein dieser eHealth-Strategie. „Der Aufbau der Telematikinfrastruktur für die elektronische Gesundheitskarte ist eines der größten Digitalisierungsprojekte in Europa, nicht zuletzt wegen der höchsten Sicherheitsstandards, die hier umgesetzt werden. Weltweit existieren im Gesundheitswesen noch keine vergleichbaren Strukturen, um die Sicherheit der Patientendaten in diesem Maße zu gewährleisten“, so Dr. Rainer Bernnat, Managing Director und IT-Experte bei Strategy&. „Es müssen auch die rechtlichen Bedingungen in Sachen Datenschutz, IT-Sicherheit aber auch Haftungsfragen neu aufgerollt werden und die Endanwender in Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse eingebunden werden, wie wir kürzlich in der eHealth-Studie im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit zu diesem Thema dargelegt haben. Nur wenn die technischen Voraussetzungen mit den rechtlichen, akteursspezifischen und regulatorischen Maßnahmen Hand in Hand gehen, können eHealth- und Big Data-Anwendungen für alle Beteiligten gewinnbringend eingeführt werden“, so Bernnat weiter. Dr. Nicolai Bieber, Director bei PwC und verantwortlicher Gesamtprojektleiter des Konsortiums, fügt hinzu: „Nachdem Bundesminister Hermann Gröhe das Thema zur Chefsache erklärte und persönlich die Moderation der Beteiligten übernommen hatte, nahm das Projekt spürbar an Fahrt auf. Am Ende hat sich das Team aus Strategieberatung, etabliertem Software-Haus und Start-up als wesentlicher Erfolgsfaktor für die Umsetzung des Projekts bewiesen.“ Die Studie „Weiterentwicklung der eHealth-Strategie“ ist verfügbar unter http://www.bundesgesundheitsministerium.de/presse/pressemitteilungen/2016/4-quartal/big-data-anwendungen.html. Pressemitteilung der PwC Strategy& (Germany) GmbH

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