Arzneimittelversorgung vielfältig gestalten

Anlässlich der heute bekannt gewordenen Pläne des Bundesgesundheitsministeriums, den Online-Versandhandel mit Medikamenten verbieten zu wollen, erklärt der stellv. Vorsitzende des GKV-Spitzenverbandes Johann-Magnus v. Stackelberg: „Im 21. Jahrhundert eine ganze Branche per Gesetz vom Online-Versandhandel ausschließen zu wollen, erscheint nicht zeitgemäß. Seit Jahren ergänzen Online-Apotheken die traditionellen Apotheken bei der Medikamentenversorgung der Menschen. Gerade der Versandhandel kann dazu beitragen, dass die Versorgung von Patienten, die bereits heute im ländlichen Raum längere Anfahrtswege zu niedergelassenen Apotheken haben, verbessert wird. Zur Arzneimittelversorgung sollten alle Vertriebswege, die eine sichere Versorgung garantieren, genutzt werden – ob Pick-up-Stellen, Versandhandel oder die traditionelle Apotheke an der Ecke. Vor diesem Hintergrund sollte die Entscheidung des EuGH nicht als Bedrohung, sondern vielmehr als Chance begriffen werden. Jenseits der Lobbyinteressen der niedergelassenen Apotheker lässt sich kein Grund erkennen, warum der Online-Versandhandel mit Medikamenten pauschal verboten werden sollte.“

Pressemitteilung des GKV-Spitzenverbandes

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