„Mit der für heute terminierten Verabschiedung des PsychVVG im Deutschen Bundestag wird der 2009 eingeschlagene Weg zu einem Preissystem für die psychiatrischen Leistungen im Krankenhaus verlassen. Psychiatrische Erkrankungen sind zu individuell. Sie können nicht ausreichend sachgerecht über landeseinheitliche Preise abgebildet werden. Die Vergütung dieser Leistungen erfolgt weiterhin über hausindividuelle Budgets. Damit wird eine bedeutsame ordnungspolitische Weichenstellung in der Finanzierung der psychiatrischen Leistungen der Krankenhäuser vorgenommen, die die Krankenhäuser begrüßen“, erklärte der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum.
Dreh- und Angelpunkt des Gesetzes sind die Personalaus-stattungsvorgaben, die den Krankenhäusern jetzt verpflichtend vorgegeben werden. Bei deren Festlegung durch den Gemeinsamen Bundesausschuss (G-BA) und den zu führenden Nachweisen müssen Flexibilitätskorridore berücksichtigt werden. Arbeitsmarktbedingte Personalengpässe müssen ebenso wie unterschiedliche medizinische Konzeptionen geltend gemacht werden können. Auch muss die geforderte Personalausstattung über die Budgets vollständig refinanzierbar sein. Diese Aspekte werden mit dem nun verabschiedeten Gesetz zwar besser als mit dem Gesetzentwurf, aber letztlich nicht ausreichend erreicht. Hier muss gegebenenfalls in der nächsten Legislaturperiode nachgebessert werden.
Positiv ist, dass mit letzten Änderungen berücksichtigt wird, dass die Kliniken zukünftig steigende Behandlungsbedarfe, also mehr oder auch schwerere Fälle, geltend machen dürfen, selbst wenn die Grundlohnrate ausgeschöpft ist. Wichtig ist auch für die Finanzierung von regionalen oder strukturellen Besonderheiten, dass eigenständige Entgelte vereinbart werden können.
Die bundeseinheitlich definierten und mit Bewertungszahlen kalkulierten Leistungen aus dem Entgeltkatalog (PEPP) haben im Budgetsystem die Funktion von Abschlagszahlungen anstelle der bisherigen tagesgleichen Pflegesätze. Die Krankenhäuser begrüßen, dass das Gesetz für die verpflichtende Einführung der Entgeltsystematik ein Jahr mehr Zeit gibt.
Über den psychiatrischen Bereich hinaus wird mit dem Gesetz eine für alle Krankenhäuser mit allergrößter Sorge befürchtete Kürzungsankündigung der Krankenkassen abgewendet. Die gesetzliche Festlegung des Abschlags für zusätzlich erbrachte Leistungen auf 35 Prozent (Fixkostendegressionsabschlag) ist ein wichtiger Beitrag der Koalition zur sachgerechten Finanzierung des steigenden Behandlungsbedarfs der Bevölkerung.
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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