Der Hauptgeschäftsführer der Deutschen Krankenhausgesellschaft (DKG), Georg Baum, erklärt zur heutigen Meldung des AOK-Bundesverbandes zum Fixkostendegressionsabschlag:
„Die Kritik des AOK-Bundesverbandes an einer gesetzlichen Festlegung der Höhe des Fixkostendegressionsabschlages ist unsachlich und falsch. Es geht in keiner Weise darum, Grundsatzentscheidungen zur Krankenhausfinanzierung zu ändern. Die Krankenhäuser akzeptieren, wie in der Krankenhausreform vorgesehen, dass zusätzliche Leistungen nicht mit den vollen Fallpauschalensätzen bezahlt werden. Weil aber die Kassen nicht bereit sind, die den Krankenhäusern durch zusätzliche Leistungen entstehenden zusätzlichen Kosten ansatzweise realistisch zu finanzieren, muss der Gesetzgeber die Quote festlegen.
Entlarvend für die überzogenen Kürzungsabsichten der Krankenkassen ist die Einschätzung der AOK, die Behandlung zusätzlicher Patienten verursache keine Personalkosten. Tatsache ist vielmehr, dass zu keinem Zeitpunkt den Kliniken die Personalausstattung voll finanziert worden ist. Zudem macht diese Vorstellung deutlich, dass die Krankenkassen die Krankenhäuser in noch mehr Rationalisierungen und Überstunden drängen wollen und überhaupt keine Rücksicht auf die menschliche Zuwendung für die Patienten nehmen. Anders kann die Bewertung der Personalkosten mit „Null“ nicht interpretiert werden. Wer von zusätzlichen Leistungen bis zu 90 Prozent und mehr wegkürzen will, wie das die Kassen fordern, zwingt die Kliniken zu Personalabbau. Die Politik ist in der Verantwortung sicherzustellen, dass die Ziele der Krankenhausreform erreicht werden. Mit einer gesetzlichen Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages ist dies der Fall. Auch der bisherige Mehrleistungsabschlag war mit 25 Prozent gesetzlich fixiert.
Zur Einschätzung der AOK, es würden in dreistelliger Millionenhöhe Mehrausgaben verursacht, ist festzustellen, dass allein 500 Millionen Euro, die die Reform zu Gunsten der Krankenhäuser vorgesehen hatte, bis heute bei den Kliniken nicht angekommen sind und dass durch eine gesetzliche Festlegung des Fixkostendegressionsabschlages gleichwohl in dreistelliger Millionenhöhe Kürzungen der kalkulierten Fallpauschalen erfolgen.“
Pressemitteilung der Deutschen Krankenhausgesellschaft e.V.
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