Jedes Kosmetikprodukt muss zahlreiche Sicherheitsbewertungen durchlaufen, bevor es auf den Markt kommen kann. Fertige Produkte dürfen seit dem 11. September 2004 EU-weit nicht mehr im Tierversuch getestet werden. Die deutsche Kosmetikindustrie verzichtet auf solche Versuche bereits seit 1989 freiwillig. Seit
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Das Inhalationsgerät „Beurer IH 50“ setzt zur Verneblung der Medikamente eine hochmoderne Schwingmembran ein. Diese Schwingmembran ist teilweise porös und somit für kleinste Teilchen des Medikamentes durchlässig, sobald sie in Schwingung versetzt wird. Der Inhalator verfügt über eine hohe Medikamenten-Verneblungsleistung (> 0,25 ml/min) und ermöglicht so eine kurze Inhalationszeit. Der Inhalator kann wahlweise mit Netzstecker […]
Weihnachtsgrüße…
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Die Zahnarztpraxis – ZMVZ GmbH, das Praxismodell der Zukunft?
Gemäß § 95 Abs. 1a Satz 1 SGB V ist die Gründung von zahnärztlichen Medizinischen Versorgungszentren (ZMVZ) nur in der Rechtsform einer Personengesellschaft, einer eingetragenen Genossenschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder in einer öffentlich-rechtlichen Rechtsform (im Falle der … Weiterlesen →